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Aus der Geschichte des Kardinalskollegiums

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Die Geschichte des Heiligen Kollegiums ist die Geschichte des Wachstums der Kirche in der Erfüllung ihrer Weltmission. War in der christlichen Frühzeit die Regierungsgewalt auf die Person des Bischofs von Rom als Nachfolgers Petri allein konzentriert — eine Regierungsgewalt, die in Fragen der kirchlichen Lehre, der Moral und der Disziplin bei allen Völkern der alten Welt ihre Gültigkeit hatte —, so mußte mit der Ausbreitung des Christentums die Vermehrung der Aufgaben zu einer Verteilung der Arbeiten auf verschiedene Ämter unter Führung des Papstes hinleiten. Die hervorragenden Persönlichkeiten im Klerus Roms wurden die natürlichen Helfer des Papstes, sie gewannen an Bedeutung, wenn es sich bei Erledigung des römischen Stuhles darum handelte, einen geeigneten Nachfolger na finden. Sie wurden zu Papstwählern.

Eine besondere Rolle spielten dabei die Inhaber der Titelkirchen, also die Stadtpfarrer Roms, deren Sprengel schon car-dinalia — „an der Schwelle (von St. Peter) gelegen“ — hießen, im fünften Jahrhundert waren es bereits 49. Ebenso erhielten Bedeutung die sieben Diakone, die in den sieben Armendistrikten Roms die karitativen Werke überwachten, die Taufregister führten und Urkunden ausstellen konnten. Bei der Papstwahl traten schließlich auch die Bischöfe der Kirchen in der Umgebung Roms hervor, sie leiteten die Wahl und erteilten dem Gewählten die Bischofsweihe. Diese drei Arten der römischen Kleriker erhielten schon früh den Titel: cardinalis.

Als im Mittelalter die diplomatischen und disziplinaren Geschäfte in Rom sich häuften, wuchs auch der Wirkungskreis der Kardinäle als Berater und Helfer der Päpste.. Als Legaten erschienen sie in aMen Ländern Europas als Beauftragte in kirchlichen und diplomatischen Angelegenheiten.

Mit dem denkwürdigen Dekret, das Papst Nikolaus II. auf der Ostersynode des Jahres 1059 erließ, wurde ihnen das alleinige Recht der Papstwahl zugewiesen und der Wahlvorgang von weltlichen Einflüssen, so vor allem dem Mitwählen römischer Adelsvertreter und päpstlicher Beamten, gesäubert. Die Autorität des Kardinalskollegiums war damit dauernd erhoben. Im Mittelalter bestand es aus den 7 Kardinalbisdiöfen, 28 Kar-dinalpricstern und 18 Kardinaldiakoaen;Papst Innozenz TV. verlieh den Mitgliedern den roten Hut als Auszeichnung, seit dieser Zeit erhielten auch auswärtige Prälaten den römisdien Kardinalstitel. Es war eines der Zeichen der inneren Festigung und Erneuerung der Kirche nach dem Sturm der Reformation, daß Sixtus V., einer der größten Träger der Tiara in der Neuzeit, durch die Bulle Postquam verus vom 3. Dezember 1586 dem Kardinalskollegium seine entgül-tige Gestaltung gab. Die Bulle vergleicht die Kardinäle mit den Aposteln, die Christus umgaben; sie seien gleichsam die edelsten Glieder seines Körpers; als Ratgeber und Gehilfen des Papstes müßten sie bereit sein, selbst ihr Blut für die Religion, das katholische Volk und den Heiligen Stuhl zu vergießen. Um tatsächlich das zu sein, was ihr Name besage: Türangeln (cardines) der Kirche zu sein, werde jeder Papst nur ganz auserlesene Männer zu Kardinälen zu machen haben. Da diese mit dem Papst die gaijze Kirche regieren sollen, erklärte die Bulle, so habe fortan das Kardinalskollegium soviel wie möglich aus verschiedenen Nationen zusammengesetzt zu sein. Aus diesem Grunde erhöhte Sixtus V. die im Mittelalter gesetzlich gewordene Zahl von 52 Kardinälen — sie sank zuweilen auf 20 herab —, in Erinnerung an die 70 Ältesten es Alten Bundes, die Moses zur Seite standen, auf 70 Kardinalpriester; unter ihnen sollten 6 Bischöfe, 50 Priester und 14 Diakone sein.

Die Zahl 70 wurde aus verschiedenen Gründen kaum je erreicht.

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