Der Papst: ein Häretiker?

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"1900 Jahre lang war in voller Gemeinschaft mit Rom eine alternative Handhabung der Ehebelange möglich."

"Bis heute konnte keine Übereinstimmung darüber erzielt werden, wie mit jenen umzugehen ist, die das hohe Ehe-Ideal heillos überfordert."

"Das Scheidungsverbot wurde im lateinischen Westen zum wohl einzigen biblischen Satz, der 'wörtlich', also 'fundamentalistisch ' ausgelegt wird."

Papst trotzt Gegenwind

2016 äußerten vier Kardinäle "Dubia/Zweifel" ob Franziskus' Ehelehre, im Sommer 2017 folgte eine global verbreitetete "Correctio filialis/kindliche Zurechtweisung" des Papstes durch rechte Schäfchen.

Traditionsbewusste Kardinäle und Theologen haben Papst Franziskus in jüngster Vergangenheit unverhohlen "Häresie" (i. e. Glaubensabfall) unterstellt. Dieser Vorwurf ist in der neueren Kirchengeschichte präzedenzlos, auch wenn er in antiquiert-kirchlicher Sprache formuliert wurde (als dubia/"Zweifel" bzw. correctio filialis/"kindliche Zurechtweisung"). Das Vergehen des Papstes? Er hat in einer Fußnote der Enzyklika Amoris laetitia Umstände angedeutet, die Geschiedenen auch nach neuerlicher (standesamtlicher) Heirat eine Teilnahme an den Sakramenten erlauben könnten.

Kardinal Walter Brandmüller, 88, hat Ende Oktober in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen behauptet, dass Franziskus damit der gesamten bisherigen Tradition der Kirche grob zuwiderhandle, die bis Luther keine Ehescheidung gekannt hätte. Dem vormaligen Professor für Kirchengeschichte in Augsburg gilt es in diesem Punkt massive dubia zu übermitteln, ob er mit diesem historischen Urteil richtig liegt.

Befund von Schrift und Tradition

Exegetisch besteht kein Zweifel, dass Jesus eine striktere Ehemoral als in der Zeit gängig eingefordert hat ("Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen"). Er trat damit in die Fußstapfen des Täufers Johannes, den die Kritik an der Ehepolitik des Herodes-Clans den Kopf gekostet hat. Die überlieferten Aussagen Jesu haben aber sichtlich nicht Jahrtausende im Blick, sondern kündigen das sofort anbrechende Gottesreich an, "in dem nicht mehr geheiratet wird" (Mk 12,25). Ihr Kontext sind weitere rigorose Sätze, die schwer wörtlich umzusetzen sind ("Ihr sollt aber vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist").

In derselben Erwartung erklärte Paulus die Ehe für die zweitbeste Lösung. Die Tradition (i. e. die Kirchenväter, frühe Synoden) erhob diese Vorgaben zum Prinzip und erklärte die Ehe für gottgewollt einmalig, schlimmstenfalls aus wenigen Gründen trennbar (v. a. Ehebruch, höhere Berufung).

Dass eine Störung, erst recht die Auflösung einer Ehe dem Willen Gottes widerspricht, war und ist christlicher Konsens. Aber schon der ersten Christengeneration und allen folgenden war zugleich bewusst, dass menschliche Schwäche Ehen scheitern ließ. Bis heute konnte keine Übereinstimmung darüber erzielt werden, wie mit jenen umzugehen ist, die das hohe Ideal heillos überfordert.

Leises Echo im ersten Jahrtausend

Dass der Einfluss der biblischkirchlichen Vorgaben auf geltendes Recht und gelebte Praxis jahrhundertelang gering blieb, hatte mehrere Gründe. Zum einen wurden Ehebelange in der Regel privat bzw. familiär geregelt, sodass sie nur bei gravierenden Konflikten öffentlich wurden. Dann aber sprachen Gerichte bzw. andere befugte Instanzen Recht (z. B. Patrone, Grundherren). Das römische Recht und die folgenden Stammesrechte (der Burgunder, Salier, Westgoten, Langobarden) umfassten auch Regeln für Scheidung und Wiederheirat (v. a. in Fragen der Mitgift).

Die Kirchen in Ost und West kannten zudem lange so gut wie keine Rituale zur Eheschließung, sodass kirchliche Amtsträger mit Fragen dieser Art nur wenig befasst waren. Auch hier galt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem waren die strengen Ansichten führender Kirchenväter keineswegs allgemein bekannt und rezipiert.

Amtsbrüder widersprachen ihnen offen (z. B. Julian von Eclanum dem Augustinus). Und selbst prinzipienfeste Kirchenväter zeigten zuweilen Verständnis für persönliche Lagen: Hieronymus entschuldigte die Wiederheirat der Fabiola mit ihrer Jugend (Ep. 77); laut Augustinus sündigten Gläubige in zweiter Ehe zuweilen nur venialiter ("entschuldbar").

Strenge Theologen, Bischöfe oder Päpste konnten mahnen, drohen, mangelndes Wissen beklagen, nachsichtige Amtsbrüder kritisieren; die Ideale allgemein durchsetzen konnten oder wollten sie lange nicht. Dazu nur zwei Beispiele:

Beispiel 1: Nach römischem Recht wurden Ehen von Entführten oder Gefangenen automatisch geschieden, was in unruhigen Zeiten vermehrt geschah. Briefe der Päpste Innozenz I. (417) und Leo I. ( 461) unterstützten zwar Heimkehrer, die ihre inzwischen neu verheirateten Partner zurückhaben wollten, eine generelle Rückkehr in die alten Ehen verlangten sie indes nicht.

Beispiel 2: Einige christliche Merowingerkönige lebten nachweislich polygam, ohne auf geistlichen Widerstand zu stoßen. Erst recht lebte bis dahin die getaufte Basis nach eingespielten alten Eheregeln. Der Ahnherr Europas, Karl der Große (814), war fünfmal formell verheiratet, ohne dass seine geistliche Entourage oder Päpste der Zeit daran Anstoß nahmen und obwohl einige Hochzeiten zu Lebzeiten der Verstoßenen erfolgten.

Die offiziellen Antworten der Kirchen in Ost und West auf die Diskrepanz zwischen Norm und Praxis fielen zunehmend verschieden aus. Ahnherrn der sich trennenden Wege waren die Kirchenväter Augustinus/Hieronymus auf der einen und Basilius d. Gr. auf der anderen Seite. Basilius folgend entwickelten alle Kirchen des Ostens (z. B. die griechisch-byzantinische wie die armenische, syrische, koptische, persische) Modelle für eine pragmatische Lösung (im Sinne der oikonomia =Güterabwägung): Das biblische Ideal wird hochgehalten, eine zweite (ev. dritte) "Notehe" nach einer Buße aber toleriert.

Diese Modelle erhielten mit der arabischen Invasion ab dem 7. Jahrhundert (v. a. Syrien, Ägypten, Nordafrika) insofern hohe Brisanz, da die Bischöfe in den betroffenen Landstrichen nun die einzige Regelungsinstanz für die weiter mehrheitlich christliche Bevölkerung waren. Festgeschrieben wurden diese Lösungen im sogenannten Trullanum von 691/92. Die im kuppelüberwölbten Trullum des Palastes in Konstantinopel versammelten 227 Bischöfe (wie üblich wenige aus dem Westen) klärten Fragen der Disziplin, die zwei frühere Konzile offen gelassen hatten.

Nach eigenem Bekunden suchten sie die in der "überaus heiligen römischen Kirche" bevorzugte Strenge (akribeia) mit Konstantinopels "Menschenliebe und Mitleid"(philanthropia, sympatheia) zu verbinden. Das Konzil definierte damit den östlichen Weg, kirchliche und weltliche Norm zur Deckung zu bringen. Die gesamte orthodoxe Welt erachtet es bis heute als festen Bestandteil des Konzilserbes.

Allein die lateinische Kirche verweigerte sich diesem Ansatz und ging eigene Wege. Hier hatte der theologische Mainstream im Gefolge von Augustinus und Hieronymus den biblischen Befund inzwischen zur Idee des unzerstörbaren "Ehebandes" überhöht, das zu Lebzeiten von Eheleuten jede andere Intimgemeinschaft ausschließt.

Aus dem "das darf der Mensch nicht trennen" der Schrift wurde hier ein "das kann der Mensch nicht trennen" der anhebenden lateinischen Kanonistik, die nur mehr einen Scheidungsgrund benennt: den Tod. Exekutiert wurde diese theologische Prämisse erstmals im Imperium der Karolinger. Der früheste Quellenbeleg für einen Ehekonfliktfall dieser Art war jener Lothar II. (869), Regent des mittelfränkischen Reiches, dessen bereits vollzogene Zweitheirat kirchlicherseits erfolgreich bekämpft wurde.

Das Diktum vom "einen Fleisch" samt Verbot der Trennung wurde damit im lateinischen Westen nun zum wohl einzigen biblischen Satz, der exklusiv "wörtlich", also "fundamentalistisch" ausgelegt wurde und wird -mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben von Millionen. Zusammen mit dem Eheverbot für Priester und dem vollmächtigen Papstamt wurde die lateinische Ehelehre im Gefolge der Großen Kirchenreform des 11. Jahrhunderts zum Markenzeichen des (Römisch-)Katholischen. Die Hochscholastik sicherte sie lehrmäßig und verfahrensrechtlich zu jener Form ab, in der sie sich auch gegen heftige politische Widerstände im Wesentlichen bis heute behauptet hat.

Regelung der Ostkirchen als Option

Die Christenheit hat somit lange vor ihrer großen Spaltung zu Beginn des zweiten Jahrtausends auf Basis derselben Schriftstellen zwei legitime Antworten auf die stete Diskrepanz von Ideal und Realität gefunden. Aber auch nach der Trennung vermied es die lateinische Kirche bis ins ausgehende 19. Jahrhundert tunlichst, die alternative Praxis der Ostkirchen offen zu verurteilen. Im Wissen um den Dissens wurden Ehefragen auf den Unionskonzilien von Lyon (1274) und Florenz (1439) ausgespart.

Auf Antrag Venedigs, das im östlichen Mittelmeer zahlreiche griechische Untertanen hatte, formulierte auch das Konzil von Trient (1545-63) die Ehedekrete so, dass sie die ostkirchliche Realität nicht verurteilten. Ebenso schlossen die Unionsverträge Roms mit regionalen Kirchen byzantinischer Tradition (1596 für Polen-Litauen, 1698 für Siebenbürgen) "Neuerungen" in diesem Punkt aus.

Noch Mitte des 19. Jahrhunderts verteidigten griechischkatholische Bischöfe wie der Metropolit von Karlsburg-Fogorosch, Alexander S¸terca-S¸ulut¸iu ( 1867), und Bischof Basilius Popovits von Munkatsch (1864) gegenüber Rom entschieden die eigenen Gepflogenheiten. Erst die Uniformierungen der Ära Papst Pius IX. (1878) setzten ihnen ein (vorläufiges?) Ende.

Wenn jedoch über knapp 1900 Jahre hinweg in voller Kirchengemeinschaft mit Rom eine alternative Handhabung der Ehebelange möglich war, kann daraus nur zweierlei folgen: Zum einen, dass das exklusiv lateinische Theologumenon vom Eheband, das allein der Tod trennen kann, nicht die einzige legitime Folgerung aus dem biblischen Befund ist. Zum anderen, dass der menschlichen Schwäche geschuldete Konzessionen der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe keinen Abbruch tun.

Von daher scheint der Weg offen, im ökumenischen Gespräch und in Auswertung der Erfahrung vieler Jahrhunderte nach Wegen zu suchen, dem menschlicher Sehnsucht entsprechenden Anliegen Jesu so zuzuarbeiten, dass es Betroffenen hilft und nicht zur unnötigen Bürde wird. In diese Richtung weisen unübersehbar auch die Überlegungen, die Papst Franziskus in Amoris Laetitia vorgelegt hat.

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