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Die Salzburger Synode 1968

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Vom Mittwoch, dem 16. Oktober, abends, bis Sonntag, dem 20. Oktober, wird die Salzburger Diözesansynode gehalten. Vor zwei Jahren durch den Bischofsbrief an das Diözesanvoik und Seit einem Jahr durch zwanzig Kommissionen und mehr als 224 Kommissionssitzungen vorbereitet, verspricht die Synode gute und praktische Resultate hinsichtlich des ihr vom Herrn Erzbischof Dr. Andreas Rohracher gestellten Themas „Erneuerung der Diözese durch lebendige Christengemeinden“. Die Themenstellung wurde von Rom lobend anerkannt.

Die Vorbereitung der Synode erfolgte auf sehr breiter Basis; in jeder Kommission waren Priester, Ordensleute und Laien vertreten. Die von Kommissionen erarbeiteten „Beschlüsse, Richtlinien und Empfehlungen“ für die Synode selbst, die darüber befinden wird, sind das Resultat eingehender Studien und Überlegungen. Auf der Synode werden 100 Priester, Ordenspersonen, auch Schwestern, und 70 Laien vertreten sein. Salzburg kann vermerken, daß bereits auf der Diözesansynode 1948 ein Laie das Laienelement vertreten hat und über die Laienarbeit gesprochen hat. — An der Synode werden auch Vertreter nichtkatholischer Konfessionen als Gäste teilnehmen, wodurch ln sehr klarer Weise die ökumenische Ausrichtung der Synode dokumentiert wird.

An den Vorbereitungsarbeiten konnten die Pfarrausschuß- und Pfarrkirchenratsmitglieder der ganzen Diözese teilnehmen. Die Auswahl der Laiensynodalen zwecks Vorschlag für die Berufung durch den Erzlbischof erfolgte hauptsächlich durch die Katholische Aktion und ihre Gliederungen. Auf der Synode wird daher die ganze Erzdiözese vertreten sein: Priester, Ordensgemeinschaften und Laien. Das Diözesanvoik selbst nimmt durch die Gottesdienste an den Abenden der Synodaltage vor allem im Dom und in anderen Gotteshäusern teil. Gebet begleitet schon seit langem die Vorarbeiten, Gebet erfüllt die Synodaltage; Gebet muß auch die Verwirklichung der „Beschlüsse, Richtlinien und Empfehlungen“ ermöglichen.

Das II. Vatikanische Konzil betont mit besonderem Nachdruck eine kollegiale Note der Kirche als Gemeinde Christi und daher auch einen kollegialen Zug in ihren Leitungsgremien, ohne ihre hierarchische Verfassung ändern. Kirche ist ihrem Wesen nach Gemeinschaft in Christus, Volk Gottes. Die Themenstellung für die Diözesansynode 1968, säe lau-tet „Erneuerung der Diözese durch lebendige Christengemeinden“, will dieser Richtung ent- Eprechen.

Die schriftlichen Vorlagen der fünf Synodal- kommissionen samt ihren zwanzig Subkommissionen waren und sind auf dieses Ziel hin ausgerichtet. Grundlage ist die Theologie der Gemeinde; Gemeinde wird und wächst durch die Verkündigung, durch die Liturgie und durch den Dienst der Liebe. Glaube, Sakrament und Liebe sind die Lebensquellen der christlichen Gemeinde, der Kult- und Heilsdienst ist die wesentliche Aufgabe der gesamten Kirche wie auch jeder Gemeinde.

Jede Gemeinschaft, auch die Pfarrgemeinde, das Dekanat und die Diözese bedürfen, um ihrer Aufgabe und Sendung in etwa gerecht zu werden, entsprechender Organe. Seit je hat die Kirche ihre Organisationen den gegebenen Umständen angepaßt. Eine Pfarre ist kein Einmannbetrieb, ebenso nicht das Dekanat und die Diözese. Seit etwa 40 Jahren ruft die Kirche Laien zum Dienst in Pfarre und Diözese: die der Katholischen Aktion durch Pius XI., in den seinerzeitigen Pfarrbeiräten und seit 1939 in den Pfarrkirchenräten (für die Verwaltung der kirchlichen Vermögenswerte). Die Salzburger Synode 1948 drängte zur Bildung von Pfarrausschüssen für die Mithilfe an den seelsorglichen Aufgaben der Pfarre. In der Diözese selbst wurde das Seelsorgeamt errichtet (1939) und sogleich nach Ende des zweiten Weltkrieges die KA neu organisiert (Diözesamausschuß). Die Verwaltung der ganzen Diözese obliegt der Finanzkammer und dem Diözesankirchenrat.

Die Synode 1968 soll den organisch-kollegialen Charakter der kirchlichen Beratungs- und Leitungsgremien noch mehr herausstellen und verwirklichen helfen. Diesem Zweck dienen hinsichtlich der Gemeinde der Pfarrgemeinde- rat, die Pfarrgemeindeordnung und Wahlordnung, für das Dekanat das Dekanatsstatut und ein geplanter Dekanatsrat, eventuell auch eine neue Dekanatseinteilung. In der Diözese sollen demselben Zweck — neben der bestehenden Struktur des Erzbischöflichen Ordinariates und des Gerichtes — die verschiedenen Diözesankommissionen, der Priesterrat und Pastoralrat dienen.

Die Kollegialisierung der Kirche durch die Synode möge nicht mit Demokratisierung verwechselt werden. Gerade der wesentliche Unterschied dieser beiden Begriffe wurde bei den hiefür zuständigen Kommissionen immer wieder betont. Der Terminus „Demokratie“ steht in keinem Dekret und in keiner Konstitution des II. Vatikanischen Konzils — und das ist sicher kein Zufall. Wer in der Kirche eine Aufgabe auf Grund der Wahlen in den Pfarrgemeinderat oder Dekanatsrat oder Pastoralrat ausüben will, bedarf zur Wahl der Bestätigung durch und der Vollmacht vom Bischof; anders als in der Demokratie, in der die Rechte vom Volk ausgehen (Artikel I der österreichischen Verfassung).

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