„Die Wahrheit wird euch frei machen“

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Die Österreichische Bischofskonferenz beriet diese Woche in Mariazell unter anderem über Maßnahmen gegen Missbrauch und gegen Gewalt. DIE FURCHE präsentiert Zitate aus den grundlegenden Papieren.

Als Leitsatz diente den Bischöfen das Wort Jesu aus dem Johannesevangelium: „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (Joh 8,32). Von 21. bis 23. Juni beriet die Sommerkonferenz der Bischöfe die Lage der Kirche, die neuen Zahlen der Kirchenaustritte sowie Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich. Im Folgenden einige Passagen aus den vorliegenden Texten:

[…] Daher hat die Bischofskonferenz mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2010 eine Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich beschlossen, die konkrete Maßnahmen, klare Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt enthält. Sie gelten für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für hauptamtliche als auch für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sollen in den Diözesen bis spätestens 31. 3. 2011 umgesetzt sein. Mit dieser Rahmenordnung wird sichergestellt, dass alle in der Kirche mitverantwortlich sind, um Missbrauch und Gewalt noch besser zu verhindern.

Die wichtigsten Punkte sind:

• Primäres Ziel aller Bemühungen ist Hilfe und Gerechtigkeit für die Opfer. Dazu hat die Kirche in jeder Diözese eine Ombudsstelle eingerichtet. Als zusätzliches österreichweites Angebot besteht seit April die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ unter Leitung von Waltraud Klasnic, die in ihrer Tätigkeit von der „Unabhängigen Opferschutzkommission“ unterstützt wird.

• Konkret sieht die Rahmenordnung eine österreichweit einheitliche Gestaltung der diözesanen Ombudsstellen vor. Diese sollen von unabhängigen Fachleuten geleitet werden, die ihre Tätigkeit weisungsfrei ausführen. Die Ombudsstellen sind für den Erstkontakt und die Erstabklärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der Opfer zuständig.

• Zusätzlich zu den im Kirchenrecht vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf eine kirchliche Voruntersuchung wird in jeder Diözese eine Kommission eingesetzt, die auf Grundlage eines Berichts der Ombudsstelle die weiteren Konsequenzen im Blick auf den Täter mit dem Bischof berät. Besteht ein begründeter Verdachtsfall, so wird der mutmaßliche Täter in der Regel bis zur Klärung des Sachverhalts dienstfrei gestellt. Dazu ist auch eine enge Kooperation mit den staatlichen Stellen vorgesehen.

• Bei erhärteten Verdachtsfällen empfiehlt die Ombudsstelle den Opfern, Anzeige zu erstatten. Die kirchlichen Leitungsverantwortlichen werden in so einem Fall den mutmaßlichen Täter zur Selbstanzeige auffordern. Besteht außerdem die Gefahr, dass weitere Personen durch den mutmaßlichen Täter zu Schaden kommen könnten, ist deren Schutz vorrangig. In solch einem Fall wird gegebenenfalls auch auf Initiative der Kirche der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.

• Die diözesanen Ombudsstellen übernehmen als erste Anlaufstelle für Opfer die Kosten für Therapien. Zusätzlich richtet die Österreichische Bischofskonferenz eine „Stiftung Opferschutz“ ein. Durch sie werden Geldmittel im erforderlichen Ausmaß bereitgestellt, um den Opfern rasch, unbürokratisch, menschlich und angemessen zu helfen. Die „Stiftung Opferschutz“ wird bei den von der „Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft“ oder den diözesanen Ombudsstellen geprüften Fällen für Therapiekosten sowie allfällige Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlungen finanziell in Vorlage treten. Diese Zahlungen werden nicht aus dem Kirchenbeitrag finanziert, sondern beim Täter oder bei einer verantwortlichen Institution regressiert.

• Umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Prävention betreffen die Auswahl und Aufnahme von Personen in den kirchlichen Dienst, die Aus- und Weiterbildung, den klar geregelten Umgang mit Verdachtsfällen sowie die Etablierung einer Stabsstelle „Kinder- und Jugendschutz“ in jeder Diözese. […]

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