Schönborn - © APA / AFP / Alberto Pizzoli   -   Kardinal Schönborn präsentiert das Apostolische Schreiben "Amoris Laetitia" im Vatikan am 6. April 2016

Fünf Jahre "Amoris laetitia": Ewige Baustelle Sexualmoral

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Auch fünf Jahre nach dem nachsynodalen apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ bleibt die katholische Sexual- und Ehemoral weiterhin umkämpft. Das liegt auch daran, dass sich die Bischofskonferenzen nicht hinter Papst Franziskus gestellt haben.

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Auch fünf Jahre nach dem nachsynodalen apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ bleibt die katholische Sexual- und Ehemoral weiterhin umkämpft. Das liegt auch daran, dass sich die Bischofskonferenzen nicht hinter Papst Franziskus gestellt haben.

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Am 8. April 2016 wurde Amoris laetitia, das nachsynodale apostolische Schreiben „über die Freude der Liebe in der Familie“ von Kardinal Christoph Schönborn der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Es ist ein außergewöhnliches Dokument, weil es Frucht zweier Bischofssynoden zu den Themen Ehe und Familie 2014 und 2015 ist und weil es das Potenzial hätte, Bewegung in die gehemmte Entwicklung der katholischen Sexualmoral zu bringen. Warum „hätte“?

Die Rezeption von Amoris laetitia stand von Anfang an unter dem Zeichen des Widerstandes gegen jegliche Weiterentwicklung der katholischen Sexualmoral seitens einiger Gruppierungen in der Kirche. Papst Franziskus war sich der Sprengkraft des Lehrschreibens bewusst und hat deshalb eindringlich gebeten, das Dokument solle als Ganzes gelesen und nicht auf das achte Kapitel reduziert werden. Darin ging er konkret auf einige strittige Fragen bezüglich der sogenannten „irregulären“ Situationen ein. Im Besonderen ging es dabei um die Streitfrage, ob wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten der Beichte und Eucharistie zugelassen werden.

Vielleicht aus Sorge vor allzu heftigen Reaktionen (oft wurde das Schreckensgespenst einer möglichen Kirchenspaltung an die Wand gemalt) „verpackte“ er die Neuerung in eine Fußnote (vgl. Nr. 305, Fußnote 351): Nach einem Weg der geistlichen und pastoralen Klärung darf Betroffenen die Hilfe der Sakramente nicht generell verweigert werden. Später hat er in einem Brief an die argentinische Bischofskonferenz bestätigt, dass er damit die Zulassung betroffener Paare zu Beichte und Eucharistie ermöglicht hat, auch dann, wenn sie nicht (wie Johannes Paul II. verlangt hatte) auf Geschlechtsgemeinschaft verzichten.

Fragen konservativer Kardinäle

Es wäre notwendig gewesen, dass sich die Bischöfe geschlossen hinter den Papst gestellt hätten. Leider, so muss man sagen, hat auch die österreichische Bischofskonferenz es verabsäumt, entschlossen festzuhalten und zu vermitteln, dass der generelle Ausschluss dieser Paare von den Sakramenten nach Amoris laetitia nicht mehr der päpstlichen Lehre entspricht. Lediglich einzelne Bischöfe haben sich unabhängig voneinander in diesem Sinne geäußert.

Es lässt sich ernüchtert feststellen, dass durch die kontroversen Diskussionen ‚Amoris laetitia‘ die Flügel gestutzt worden sind.

Über Wochen und Monate hinweg hat die Diskussion um einige Fragen, die vier Kardinäle (namentlich Walter Brandmüller, Raymond Burke sowie die mittlerweile verstorbenen Carlo Caffarra und Joachim Meisner) an den Papst gerichtet haben, die Rezeption von Amoris laetitia bestimmt. Die Kardinäle haben mit ihren Fragen Zweifel gesät, ob das Schreiben mit der bisherigen Lehre der Vorgängerpäpste, besonders mit der von Johannes Paul II. vereinbar sei. Ob es klug war oder nicht: Franziskus hat nicht unmittelbar reagiert und ließ sich damit nicht in ein kleinliches theologisches Hick-Hack hineinziehen. Vielleicht vertraute er darauf, einen Denkprozess angestoßen zu haben, der sich nicht mehr aufhalten lässt. Dennoch blieb ein fader Nachgeschmack zurück, und sei es nur die Verunsicherung bei vielen darüber, was denn jetzt Sache sei. Aus der Distanz von fünf Jahren lässt sich jedenfalls ernüchtert feststellen, dass durch diese kontroversen Diskussionen Amoris laetitia „die Flügel gestutzt“ worden sind.

Wider den Sexualpessimismus

Leider, denn das Schreiben leistet einen äußerst wichtigen Beitrag zur Überwindung des jahrhundertelangen katholischen Sexualpessimismus. Papst Franziskus schreibt, dass „Gott selbst die Geschlechtlichkeit erschaffen hat, die ein wunderbares Geschenk für seine Geschöpfe ist“ (Nr. 150). Er spricht von der spirituellen Dimension der Geschlechtsgemeinschaft: „Momente der Freude, der Erholung oder des Festes und auch die Sexualität werden als eine Teilhabe an der Fülle des Lebens in Christi Auferstehung erlebt“ (Nr. 317).

Weit davon entfernt, einem naiven Sexualoptimismus zu verfallen, wie ihm manche Kritiker vorwerfen, ist er sich bewusst, dass sich die Sexualität inner- wie außerhalb der Ehe „in eine Quelle des Leidens und der Manipulation verwandeln kann“ (Nr. 154). Mit Nachdruck betonte er aber: „Die Zurückweisung der Verirrungen von Sexualität und Erotik darf uns niemals dazu führen, diese zu verachten oder zu vernachlässigen“ (Nr. 157). Ebenso anerkennt der Papst, dass es Formen von Partnerschaften gibt, die zwar dem Ideal der Ehe nicht entsprechen, es aber zumindest teilweise und in vergleichbarer Form verwirklichen (vgl. Nr. 292). Und überhaupt müsse die Kirche in ihrem Urteilen und Handeln die Gewissensentscheidungen der Gläubigen stärker einbeziehen (vgl. Nr. 37 und 303). Diese Aussagen hätten (!), wie schon gesagt, das Potenzial, die kirchliche Sexualmoral „endgültig vom alten Paradigma der Unkeuschheit des verdorbenen Triebes“ zu befreien, wie es Józef Niewiadomski in einem Beitrag mit dem vielsagenden Titel „Die Leiche im Keller“ in der Herder Korrespondenz vom Mai 2021 formuliert.

Die aktuellen Diskussionen zum jüngsten Responsum der Glaubenskongregation, worin die Vollmacht der Kirche kategorisch verneint wird, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, zeigen, dass das kirchliche Denken weiterhin in einem Dilemma gefangen ist. Die Glaubenskongregation kann sich nicht durchringen anzuerkennen, dass nicht allein die Fortpflanzung die sexuelle Intimität legitimiert und dass Geschlechtsgemeinschaft als Ausdruck von Zuneigung und Liebe auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu würdigen ist.

Dass sie sich in ihrer Begründung ausdrücklich auf Amoris laetitia beruft, kann Taktik im doppelten Sinn sein. Erstens wird damit ein weiteres Mal, und zwar von höchster vatikanischer Stelle, der Eindruck bestärkt, Amoris laetitia habe an der herkömmlichen kirchlichen Lehre nichts verändert, sondern sie lediglich bekräftigt. Zweitens wird Amoris laetitia dadurch aber auch geschwächt, denn im Grunde genommen hat der Papst vermieden, zum Thema der Homosexualität differenziert Stellung zu beziehen.
Anders formuliert: Die beiden Aussagen zur Homosexualität in Amoris laetitia, dass Familien mit homosexuellen Kindern besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden soll und dass eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht mit einer heterosexuellen Ehe verglichen werden könne (vgl. Nr. 250-251), gehören nicht zu den Stärken und innovativen Stellen des Schreibens. Die Zurückhaltung des Papstes mag sich dadurch erklären, dass in dieser Frage unter den Bischöfen der beiden Synoden 2014 und 2015 vermutlich kein weitergehender Konsens zu erreichen gewesen wäre. Zu unterschiedlich wird in den verschiedensten Regionen der Welt, sowohl kulturell und gesellschaftlich als auch innerkirchlich, Homosexualität bewertet.

Richtungskampf unentschieden

Der Rückblick auf die bisherige Rezeption von Amoris laetitia macht deutlich, dass der innerkirchliche Richtungskampf um die Reform der katholischen Sexual- und Ehemoral noch nicht geschlagen ist. Kürzlich sind drei Bücher erschienen, die helfen, diese Auseinandersetzung in einem weiteren Kontext zu verorten. Christof Breitsameter und Stephan Görtz zeigen in „Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral“ (Herder 2020) historische Entwicklungen auf, vor denen sich auch die Kirche nicht verschließen kann.

Auch Eberhard Schockenhoff spannt in „Die Kunst zu lieben. Unterwegs zu einer neuen Sexualethik“ (Herder 2021) einen weiten Bogen von den biblischen Texten bis heute. Er zeigt, dass die biblischen Perspektiven, die Einsichten der Natur- und Humanwissenschaften, gesellschaftliche Entwicklungen und die Weichenstellungen des Zweiten Vatikanums weg von einer biologistischen hin zu einer personalen Sicht von Sexualität, Partnerschaft und Ehe eine Reform der kirchlichen Lehre nicht nur ermöglichen, sondern erfordern. Die Quintessenz des noch druckfrischen Bandes „Liebe, Laster, Lust und Leiden. Sexualität im Alten Testament“ (Kohlhammer 2021) von Irmtraud Fischer lautet: Die biblischen Grundlagen taugen jedenfalls nicht zur Begründung einer restriktiven Sexualmoral oder des Verbots von gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
Diese Publikationen machen deutlich: Die katholische Sexual- und Ehemoral war nie „fix und fertig“, sondern immer schon eine Baustelle – nicht erst heute.

Der Autor ist Prof. für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Brixen.

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