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Wenn ein Mann und eine Frau sich an der Zeugung eines Kindes beteiligen, erwächst ihnen daraus eine unabgebbare sittliche Verantwortung für dieses Kind. Diese Verantwortung enthält Pflichten und Rechte: Erziehung, Pflege, Finanzen. Obsorge ist der gesetzliche Ausdruck für diese Verantwortung. Sie wird vom Staat rechtlich geordnet, nicht verliehen. Es gibt Staaten (so England), die gemeinsame Obsorge als Normalfall annehmen.

Eltern können durch Verletzung der Obsorgepflicht das Obsorgerecht "verspielen" (Bert Hellinger). Für diesen unerwünschten Fall des Mißbrauchs durch einen oder beide muß es Gesetze und Einrichtungen (wie Pflegeeltern) geben, die das Kindeswohl sichern.

Der Entwurf zur Neureglegung des Kindschaftsrechts geht einen anderen Weg. Das zeigt sich beim Obsorgerecht eines nichtehelichen Vaters (hier hat und bekommt die Mutter das alleinige Obsorgerecht) wie bei einer Dauertrennung durch Scheidung (hier erhält Vater oder Mutter die alleinige Obsorge). Frühestens ein Jahr später kann durch beide beim Gericht eine "Teilnahme" des anderen am Obsorgerecht beantragt werden. Sollte dieses dann mißglücken, kann der Hauptträger des Obsorgerechtes dem anderen durch einen einfachen Gerichtsbeschluß diese Teilnahme wieder entziehen.

Zur Zeit gibt es 10-15%, bei denen nach einer Scheidung eine gemeinsame Obsorge mißlingt. Ließen sich diese Ausnahmen nicht doch besser durch einen Entzug des Obsorgerechts wegen Mißbrauchs rechtlich gestalten? Historische Gründe spielen eine Rolle, daß dieser Weg nicht couragiert gegangen wird. Zur Erinnerung. Früher bekam selbst ein eheliches Kind beim Tod des Vaters einen männlichen Vormund. Auch ledigen Müttern wurde ein solcher zugewiesen. Gemeinsame Obsorge war also an den Bestand einer Ehe, und hier wieder ans Vorhandensein des Vaters gebunden.

Die Obsorgepflicht entspringt sittlich allein der Tatsache, daß ein Kind gezeugt wird. Es überlebt die Scheidung, geht einer Eheschließung voraus. Es wäre ein Signal für verantwortungsflüchtige Männer, würde gemeinsame Obsorge zum Normalfall erhoben.

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