Grundrechteabbau, scheibchenweise

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Seit Ende der NS-Schreckensherrschaft war ein Täter-statt Tatstrafrecht hierzulande tabu. Der Vorstoß des Innenministers zu einer präventiven Sicherungshaft rüttelt daran. Ist das mit den Werten unserer Gemeinschaftsordnung vereinbar? Ein Gastkommentar.

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Seit Ende der NS-Schreckensherrschaft war ein Täter-statt Tatstrafrecht hierzulande tabu. Der Vorstoß des Innenministers zu einer präventiven Sicherungshaft rüttelt daran. Ist das mit den Werten unserer Gemeinschaftsordnung vereinbar? Ein Gastkommentar.

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Wir sind ein Land - es ist mein Land, meine Heimat -, das bisher stolz darauf war, eine liberaldemokratische, menschen- und grundrechtlich fundierte, sozialstaatlich besorgte Gemeinschaft zu sein. Deren gemeinwohlpolitisches Engagement diente stets auch der Förderung eines multikulturellen, ethnisch und religiös toleranten Klimas. Und dazu hatten wir, muss ich hinzufügen, allen Grund.

1938, mit dem Anschluss Österreichs an Hitlers Reich, wurden alle republikanischen Tugenden einem Weltverbrecher überantwortet. Als die Hölle der Unmenschlichkeit vorüber war, wurde die Losung ausgegeben: Nie wieder! Dazu gehörte, im Gegensatz zum sogenannten "Täterstrafrecht", die konsequente Durchsetzung eines Tatstrafrechts, wonach niemand ohne vorherigen Rechtsbruch, also bloß aufgrund seiner Persönlichkeit, seiner politischen Einstellung, religiösen Haltung oder ethnischen Abstammung, in Haft genommen werden dürfe.

Kürzlich fand der Leiter des innenpolitischen Ressorts der ORF-Sendung Zeit im Bild klare Worte im angeblich unabhängigen -tatsächlich immerfort parteibedrängten -österreichischen Rundfunk. Wie denn die Vorgangsweise der Regierung zu beurteilen sei, die nun ein weiteres Paket von Maßnahmen zur Verschärfung des Asylrechts vorbereite, wurde er gefragt (ZIB 2,25. Februar 2019).

Ziel der Frage war die Absicht unseres notorisch fremdenfeindlichen Innenministers, zukünftige Asylwerber nicht erst nach Begehung einer Straftat auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren; vielmehr solle schon ein "begründeter Verdacht" ausreichen, wonach eine konkrete Bedrohung vorliege. Die Frage wurde vom Journalisten -zur Objektivität verpflichtet - sinngemäß folgendermaßen beantwortet: Die Schläue der gegenwärtigen Regierung bestehe darin, ihre Asylpolitik nicht gleich als ganzes Stück zu offenbaren, sondern - scheibchenweise. Man öffne sozusagen das Fenster, durch welches der eisige Wind in Sachen Asyl wehe, immer nur einen weiteren Spalt breit. Auf diese Weise hätten wir uns an die abgesenkte humanitäre Temperatur bereits gewöhnt, wenn es dann noch kälter komme.

Bei der "Sicherungshaft" - sie gehört zu jenen Präventivinstrumenten des Öffentlichkeitsschutzes, deren Verrechtlichung eines Parlamentsbeschlusses mit Zweidrittelmehrheit bedarf -tritt unweigerlich die "böse" Persönlichkeit des Einzelnen in den Vordergrund. Es wurde ja noch gar kein strafbarer Tatbestand gesetzt, nicht einmal in Form pönalisierter Vorbereitungshandlungen. Trotzdem sind auch einige Spitzenpolitiker der Sozialdemokratie populistisch vorgeprescht: Im Falle einer prädeliktischen Sicherungshaft dürfe vor den Österreichern und Österreicherinnen nicht haltgemacht werden - und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung. Dass man, im Gegenteil, den Gleichheitsgrundsatz zugunsten der Asylsuchenden einsetzen müsste, ist denen, die einst die "Internationale" sangen, erst gar nicht in den Sinn gekommen

Im Übrigen besteht unter ziemlich allen Staatsjuristen, Politologen und Soziologen Einigkeit darüber, dass präventivrechtliche Eingriffe in die persönliche Freiheit ein verlässliches Kennzeichen mehr oder minder totalitärer Systeme sind. Belege dafür lassen sich massenhaft finden, seitdem es eine Staatspolizei und die Humanwissenschaft gibt.

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wollte Cesare Lombroso, "Irrenarzt" und Anthropologe aus Turin, Begründer der "positiven Schule" der Kriminologie, herausgefunden haben, dass es einen Verbrechermenschen gibt, der durch eine Fülle körperlicher und psychischer Merkmale vom Homo sapiens getrennt war. Solche Merkmale, "Stigmata", von der affenähnlichen Stirn und den Henkelohren bis zum schmerzunempfindlichen Penis, genügten laut Lombroso, um den Homo delinquens auf unbestimmte Zeit wegzusperren. Doch bald erwies sich der "Lombrosianismus" als weitgreifend fantastische Ausgeburt einer übereifrigen Forscherpersönlichkeit.

Und schon der neuzeitliche Großmeister der Physiognomie, Johann Caspar Lavater (1741-1801), hatte ein Motto: "Je moralisch besser, desto schöner; je moralisch schlimmer, desto hässlicher." Lavater dachte allen Ernstes, er könne aus den Gesichtszügen ablesen, ob jemand ein Verbrecher von Geburt sei. Dabei hatte er immerhin humanitäre Motive. Physiognomische Expertisen sollten die Folter überflüssig machen.

Schädelvermessung, Elektroschocks

Die sogenannten Phrenologen, die sich auf Schädelvermessungen und Schädelabtastungen spezialisiert hatten, waren weniger feinsinnig. Ihnen ging es, wie Lombroso, um die Dingfestmachung des Verbrechers vor dem Verbrechen. Das Schicksal des phrenologisch "Überführten" war grausam: Strafknechtschaft, Körperstrafen, Hinrichtungen. Wider alle Menschenwürde wurde im Namen der modernen Seelenwissenschaft gepiesackt und gequält; es wurden Gehirnlappen entfernt. Schließlich wurden die Asozialen mit Elektroschocks solange traktiert, bis deren Persönlichkeit zerstört war.

Heute dominiert die Rede von den Psycho-und Soziopathen, die kaum oder kein Gewissen haben, obwohl sie oft hochintelligent sind und wissen, wie sie unter Ausnützung der Schwächen ihrer Umgebung kriminelle Taten planen und ausführen können. Auch für diese "Abnormen" gibt es humanwissenschaftliche Experten, beispielsweise den kanadischen Psychiater Robert D. Hare -einen Todesstrafen-Befürworter -, welcher eine international verbreitete Checkliste für psychisch abnorme Persönlichkeiten entwickelte (PCL-R). Und natürlich lässt sich ein solches "Instrument" der Erforschung des menschlichen Drangs zum Verbrechen präventiv einsetzen -eine Forderung, die immer wieder von Gesellschaftsschützern im Sinne der Aufrechterhaltung von Recht-und-Ordnung, "Law &Order", erhoben wird. Bei all dem ist jedoch zu bedenken, dass weder die Psychologie noch die Psychiatrie exakte Wissenschaften sind, ihr Beitrag zur Rechtssicherheit bleibt daher eher begrenzt (ganz abgesehen davon, dass Gerichtsgutachter bei uns schlecht bezahlt und viele Gutachten im Rekordtempo erstellt werden). Ist es also mit dem Grundgedanken unserer Gemeinschaftsordnung, die peinlich darauf achtet, niemanden widerrechtlich seiner Freiheit zu berauben, tatsächlich vereinbar, wenn die höchst umstrittene, von höchst unsicheren Tatprognosen abhängige Sicherheitsverwahrung ins Auge gefasst wird? Die Antwort lautet, hören wir auf die Stimmen der liberalen Väter unserer Verfassung und des Strafrechts: "Nein!"

Der autoritäre Typus

Die Abwägung zwischen der Gefährdungslage einzelner Personen und dem Freiheitsentzug von Menschen, die bis jetzt keinerlei Straftat begangen haben, fällt in jeder menschen-und grundrechtlich fundierten Demokratie gegen das "Wegsperren" aus. Ebenso wie sich der Staat darum zu kümmern hat, dass die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen nicht mit symbolischen Gesten abgespeist werden, ebenso gilt es, eines der höchsten sozialen Güter - die Gerechtigkeit, darunter die Strafgerechtigkeit -zu wahren. Darüber hinaus ist es eine gutbegründete Lehre aus der Vergangenheit, dass die persönlichkeitszentrierte Unterwanderung des Tatstrafrechts zumeist von einem autoritären Typus unterstützt wird. Dabei handelt es sich um Politiker, die -möglichst durch das Herausfiltern "gefährlicher Subjekte" - in jene Richtung drängen, wo das von den neuen Möchtegern-Cäsaren gelobte Land der "illiberalen Demokratie" liegt.

Wieso stimmt unser liberalkonservativer Bundeskanzler dem Treiben seiner mitregierenden Rechtsausleger zu? Aus Überzeugung, aus Koalitions-Räson oder weil es ihm, dem Weltpolitiker, der schon die Präsidenten Russlands und der USA treffen durfte, einfach politisch zupass kommt? Oder aber fehlt ihm etwa die nötige historische und kriminalpolitische Sensibilität für legistische Vorlaufbewegungen hin zum Totalitarismus? Wenn dies der Fall sein sollte: Ich lasse ihm gerne mein Buch "Verbrechermenschen" zukommen - zwecks Sensibilisierung. Darin wäre nachzulesen, wie all das beginnt, was dort endet, wo die Machthaber und ihre dubiosen Handlanger den "Vulgus" (vulgo Volk), das Fürchten lehren, falls dieser sich anheischig macht, seine Grundrechte einzufordern.

Der Autor ist Professor em. am Institut für Rechtsphilosophie an der Uni Graz

Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen Von Peter Strasser. Campus Bibliothek 2005 248 Seiten, kart., € 24,90

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