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Ein weiterer Beitrag zum Ringen um Ethik im Pluralismus. pluralistischen

Ist der Niedergang der öffentlichen Moral in Europa tatsächlich so stetig und offensichtlich, dass man es nicht mehr übersehen kann? So oder so, Malte Hossenfelder unternimmt in "Der Wille zum Recht und das Streben nach Glück" die "Grundlegung einer Ethik des Wollens". Wie schon viele vor ihm, versucht er die Voraussetzungen zu klären, unter denen eine neue Ethik zu entwickeln wäre und den Rahmen für eine praktisch anwendbare Moral zu schaffen.

Natürlich kommt auch dieser Autor nicht um das alte Problem Determinismus versus Freiheit herum, das schon viele, Augustinus ebenso wie Thomas von Acquin oder Calvin, beschäftigte. Er spricht von "Dezisionismus", ist aber dagegen, denn jeder müsse sich ständig für kleine oder große Alternativen entscheiden, und wer sich entscheide, handle nach einer Norm, sei er sich dessen auch nicht bewusst: "Man muss also voraussetzen, dass jemand, der handelt und somit Entscheidungen fällt, und sei es auch nur über Knoblauch und Salat, über ein mehr oder minder komplexes und mehr oder minder konsistentes Normensystem, also eine Ethik, verfügt." Gerade heute sei es aber notwendig, Normen zu begründen.

Man müsse also etwas finden, "das alle notwendigerweise wollen". Doch mögen sich Gegensätze zwischen dem ergeben, was mehrere Menschen wollen. Das Recht diene dazu, solche Gegensätze zu überwinden. Mit ihm würden Zweckkonflikte verhindert. Nun kann aber auch subjektives Recht von einer Gruppe zur Unterdrückung einer anderen geschaffen werden. Dagegen stehe das objektive System der Menschenrechte.

Der Autor plädiert also für 13 Grundrechte des Menschen: Handlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Staatsangehörigkeit, also das Recht, Partner eines Gesellschaftsvertrages zu sein, Vertragsfreiheit, das Recht auf demokratische Mitbestimmung, Reformation der Gesellschaft, um zu gewährleisten, dass stets Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Willen der Vertragspartner besteht, Auswanderung, also das Recht, seinen Staatsverband zu verlassen, freie Meinungsäußerung, Information, Eigentum, Gerichtsbarkeit, Rechtsschutz und Bildung.

Diesen Katalog hält er für klarer als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die widersprüchlich ausgelegt werden könne. Damit begründet er jedenfalls Moralität und Legalität, Moralität und Güte, die, meint er, in die beiden Kardinaltugenden münden, nämlich Gerechtigkeit und Sozialismus, ein Wort, das bei ihm für die "Tugend der sozialen Hilfsbereitschaft" steht. Doch gebe es Menschen, die aus freiem Willen oder determiniert gegen diese Moral handeln, also Unrecht begehen.

Unrecht geschehe aus Uneinsichtigkeit, dagegen sei Bildung notwendig, moralische Bildung. Doch Moralität als Einsicht sei ein psychisches Phänomen, das psychischen Gesetzmäßigkeiten gehorche, und die könnten wir erst beherrschen, wenn wir über entsprechende Einsichten verfügen. Die entscheidende Frage sei also, ob der Gesetzesbrecher in seinem Wollen frei sei oder determiniert. Konsequenter Determinismus würde alles, was geschieht, zur objektiv wertfreien Handlung machen. Wer jedoch "einen Freien als determiniert behandelt, erkennt ihn nicht als Rechtsperson an und beraubt ihn damit aller seiner Rechte." Schlusssatz: "Sofern keine deutlichen Anzeichen verminderter Zurechnungsfähigkeit bestehen, mag jeder sich selber äußern, ob er als determiniertes, rechtloses Wesen behandelt werden möchte oder als Rechtsperson.

DER WILLE ZUM RECHT UND DAS STREBEN ZUM GLÜCK. Grundlegung einer Ethik des Wollens.

Von Malte Hossenfelder

Verlag C.H.Beck, München 2000

215 Seiten, Tb., öS 182,-/e 13,23

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