Gute Richtung Selbstbestimmung

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Der vierte Geburtstag des österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes nähert sich. Demnach genießen muslimische Frauen unter dem Titel "keine religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" Schutz. Auch wenn in der Praxis die Stelle für Kopftuchträgerinnen dann "leider schon vergeben" ist - Gesetze wirken bewusstseinbildend. Bewerberinnen unterschiedlicher Religion Chancengleichheit zu verweigern ist ein Unrecht.

In der Praxis trauen sich viele Frauen gar nicht, Diskriminierungserfahrungen anzuzeigen. Zu resignierend werden die Aussichten in einem Verfahren betrachtet, das im Zuge öffentlicher Aufmerksamkeit das Opfer womöglich noch zur Täterin ("Fundamentalistin"…) macht. Selbst wenn sie Recht bekäme - würde das nicht zusätzlich Hass heraufbeschwören? Populisten leisten derzeit ganze Arbeit aus muslimischer Sichtbarkeit Angstszenarien zu bauen.

Normalität - das wünschen sich gerade die jungen Musliminnen. Das braucht Signale. Staatssekretärin Marek schuf den MiA Award, eine Auszeichnung für Frauen mit Migrationshintergrund. Auch Frauen mit Kopftuch wurden vor den Vorhang gebeten.

Anders Bundesminister Hahn. Als Gast eines Migrantenvereins bekannte er auf die Frage nach muslimischen Bundesbediensteten: "Ich habe mit dem Kopftuch kein Problem." Parallel wurde jene Zeitung gedruckt, in der er dann für ein Verbot des Kopftuchs im öffentlichen Dienst eintrat.

Putzfrau ja, berufstätige Akademikerin nein? Also ja nicht am Bild der unterdrückten, ungebildeten Frau rütteln? Eigentlich hatte sich der Diskurs mit dem Schlüsselwort "Selbstbestimmungsrecht" eine gute Richtung weg von jeglicher Ideologisierung gegeben. Eine neue Generation steht in den Startlöchern, um den Beweis anzutreten, wie ein Leben als Muslimin mit dem hier Dazugehören zu verbinden ist. Und ihre Chancengleichheit?

Die Autorin ist Medienreferentin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.

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