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REligion

Emeritierung von Kardinal Meisner

Papst Franziskus hat den Kölner Kardinal Joachim Meisner in den Ruhestand versetzt. Der 80-jährige Meisner hatte aus Alters-und Gesundheitsgründen selbst darum gebeten. Somit ist der Bischofsstuhl im größten deutschen Bistum vakant. Wann über eine Nachfolge entschieden wird -wie in Salzburg wählt auch in Köln das Domkapitel aus einem römischen Dreiervorschlag -ist offen. Meisner war wegen seiner dezidiert konservativen Positionen umstritten.

REligion

Rückendeckung für Tebartz-van Elst

Nach der Abgabe des Prüfberichts zum Limburger Finanzskandal hat der suspendierte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst deutliche Unterstützung aus dem Vatikan bekommen. Tebartz-van Elst sei "in vielen, vielen Punkten einfach Unrecht geschehen", sagte der deutsche Präfekt des Päpstlichen Hauses und Sekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, im Bayerischen Rundfunk. Die Zukunft von Tebartz-van Elst wird vom Papst entschieden. |

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Kritik an "Sterbehilfe" für Kinder

Der evangelische Theologe und Medizinethiker Ulrich H. J. Körtner hat gegenüber dem ORF-Religionsmagazin Orientierung die Entscheidung Belgiens kritisiert, Tötung auf Verlangen bei Minderjährigen zuzulassen. Die Zahl solcher Tötungen sei in den Benelux-Staaten stark angestiegen, es gebe zahlreiche Fälle, wo die Betroffenen nicht ausdrücklich zugestimmt hätten. Zugleich sprach sich Körtner gegen eine verfassungsmäßige Verankerung eines Verbots von "Sterbehilfe" aus. Dies könne das Patientenverfügungsgesetz von 2006 aushöhlen. Zudem sei Tötung auf Verlangen bereits jetzt verboten.

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Adoptionsrecht für Homosexuelle?

Die Aussage von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (VP) im Standard, wonach er sich ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare vorstellen könne, hat für heftige Reaktionen gesorgt. "Für Kinder ist es nachweislich wichtig, eine männliche und eine weibliche Identifikationsfigur zu haben", erklärte Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich. Das Wohl des Kindes habe Vorrang vor Erwachsenenrechten, so Schaffelhofer.

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