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Islam & Moderne: Die Klärung steht aus

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Im interreligiösen und interkulturellen Gespräch braucht es normative Werte, die über kulturelle Grenzen hinweg Geltung haben.

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Im interreligiösen und interkulturellen Gespräch braucht es normative Werte, die über kulturelle Grenzen hinweg Geltung haben.

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Das Verhältnis zwischen Religion und Moderne ist in der abendländischen Entwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Religion (das Christentum) immer stärker als von den säkularen Bereichen (Politik, Wissenschaft, ...) getrennt erfahren wurde. Man muß ausdrücklich hervorheben, daß eine strikte Trennung zwischen der Welt der Politik und der Welt der Religion sich eigentlich erst in der europäischen Neuzeit herausgebildet hat. In den früheren Kulturen gab es eine solche klare Unterscheidung nicht. Es bedurfte also eines langen und langwierigen Prozesses, der zum säkularen Staat beziehungsweise der profanen Kultur einerseits und der Religion, dem (konfessionell bestimmten) Christentum andererseits geführt hat.

Es ist zur Zeit eine offene Frage, in welcher Form die islamische Welt der europäisch-aufgeklärten Kulturtradition langfristig begegnen wird: in Form der Rezeption, des Protestes oder der Adaption an die eigenen Voraussetzungen. Die fundamentalistischen Tendenzen zeigen jedenfalls auch die Schwierigkeiten, die sich aus dieser Konfrontation ergeben, insbesondere bei der Bestimmung des Verhältnisses von Religion und Politik. Über den erwähnten kulturgeschichtlichen Aspekt hinaus, nämlich daß Religion und Politik in früheren integralistischen Kulturen nicht so getrennt waren, kommt bei Mohammed ein explizit theologischer Grund hinzu: Gott gibt die Gesetze für die Welt schlechthin. So sind in den Offenbarungen des Korans ausdrücklich politisch relevante Vorschriften enthalten, nämlich im Hinblick auf soziale und rechtliche Fragen (familiärer Bereich, Strafen) sowie andere allgemein-gesellschaftlich relevante Themenbereiche. Man kann also sagen: vom Koran aus gesehen, gibt es keine Ordnung der Welt, die vollständig unabhängig wäre von der Ordnung Gottes und damit von der Religion.

Trennung von Kirche und Staat

Aus der Perspektive des in der Tradition der europäischen Aufklärung stehenden Verständnisses der Trennung von Kirche (Religion) und Staat ist aber eine Hinwendung zu einer theologisch begründeten Staats- und Rechtsform, insbesondere wenn sie als Theokratie (Gottesherrschaft) in Erscheinung tritt, undenkbar und unannehmbar. Sie würde die Grundlagen der neuzeitlichen Tradition erschüttern, die sich nicht zuletzt in der ideologischen Auseinandersetzung mit den Ansprüchen der vorherrschenden Religion (dem Christentum) herausgebildet hat, also auch eine religionskritische Wurzel hat. Das Prinzip einer Trennung von profanem (staatlichem) und religiösem (kirchlichem) Bereich haben auch die christlichen Konfessionen - nach langen Kontroversen - im Prinzip anerkannt. Es ist also weder aus rechtlich-politischer noch aus christlich-theologischer Perspektive zu erwarten, daß die Prämissen der modernen Demokratie und religiösen Freiheit in Frage gestellt werden. Ein Konzept, das diese Entwicklung rückgängig zu machen versucht, wie es die fundamentalistische Begründung des Staatswesens und seines Rechts anstrebt, muß daher als ein kaum gangbarer Weg erscheinen.

Wie kann von dem beschriebenen europäischen Staats- und Religionsverständnis her auf den islamischen Fundamentalismus geantwortet werden? Die Antwort auf diese Frage kann wohl nicht darin bestehen, daß das westliche Modell gleichsam anderen Kulturen, die von anderen Voraussetzungen und Traditionen herkommen und andere Erfahrungen im Verhältnis von Gesellschaft und Religion haben, aufgezwungen wird. Die Versuche in dieser Richtung (zum Beispiel der Kemalismus Atatürks in der Türkei; Reformen des Schah im Iran), die von außen beziehungsweise von oben eine Reform herbeiführen wollten, müssen mit Gegentendenzen rechnen, wie das anschaulich im Iran zu sehen war und ist. Die außereuropäischen Nationen und Kulturen müssen ihren eigenen Weg in der Gestaltung des politischen, rechtlichen, sozialen und religiösen Lebens suchen. Nach den Repressionen der Kolonialzeit und den Adaptionen europäischer Lebensformen der nachkolonialen Zeit ist die Entwicklung seit den siebziger und achtziger Jahren vorwiegend durch die Besinnung auf die eigenen autochthonen Kulturüberlieferungen geprägt, und das bedeutet im islamischen Raum eine Neubesinnung auf den Koran und eine Belebung fundamentalistischer Tendenzen.

Die Wahl des eigenen Weges der politischen Selbstbestimmung und religionsrechtlichen Praxis ist jedoch in unserer Zeit nicht ohne interkulturellen, globalen Kontext möglich; dies impliziert zugleich eine geschichtliche Bedingtheit, die nicht ohne weiteres den Rückgriff auf vorneuzeitliche Modelle erlaubt; diese wären - zum Beispiel im rechtlichen Bereich - nur unter großen Opfern überhaupt lebbar und praktizierbar.

Diese Kontextualität der Welt am Ende des 20. Jahrhunderts schränkt die Möglichkeiten staatlicher Selbstbestimmung und religiösen Selbstverständnisses ein; nicht "alles geht"; nicht alles ist durchführbar im Kontext der wechselseitigen Interdependenz der Völker und Regionen.

Als solche grundlegenden kontextuellen Vorgaben, die für den Dialog zwischen den Kulturen wegweisend sind, müssen zuallererst die Menschenrechte genannt werden: in der Begegnung zwischen den verschiedenen Kulturen bedarf es der Besinnung auf normative Werte, die die einzelnen Kulturen transzendieren. Diese sind für das 20. Jahrhundert in den Menschenrechten formuliert worden. Sie überschreiten die Grenzen zwischen Nationen und Erdteilen; in beiden Richtungen - von Nord zu Süd und umgekehrt - gilt das. Der autonome Staat und seine Gesetze stehen nicht über ihnen: überall, wo staatlich sanktionierte Gesetze die Rechte des Menschen als Menschen (wie Religionsfreiheit, Redefreiheit, Recht auf Ernährung und Gesundheit) einschränken, ist Kritik am Platz.

Fragen der Menschenrechte

Menschenrechte sind keine europäischen Rechte allein, wenngleich sie aus der abendländischen Tradition heraus formuliert sind; der Sache nach finden sie sich in allen großen religiösen Überlieferungen, auch im Islam: die Menschenrechte lassen sich - als von Gott (Allah) gegebene Vorschriften - vom Koran her begründen, allerdings nur im Prinzipiellen; im Konkreten sind sie wiederum vom Koran beziehungsweise von der Scharia her begrenzt. Analoges gilt für die Humanisierung des Strafrechtes: der Koran spricht zu Beginn jeder Sure vom barmherzigen Gott; ebenso ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau religiös fundierbar: der Islam geht von der prinzipiellen Gleichheit von Frau und Mann vor Gott aus. Doch auch in diesen Bereichen sind die erwähnten Einschränkungen gegeben.

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