Keine essensfeindliche Religion

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Auch in Europa ist der Verzicht auf Nahrung ein augenfälliges Charakteristikum des muslimischen Lebens. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den "Fünf Säulen des Islam", rührt also an die zentralen Glaubensgrundsätze dieser Religion. Das Fasten wird dabei in einem ganzheitlichen Sinn verstanden - natürlich einmal körperlich: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang darf der/die Gläubige weder essen noch trinken, man darf weder rauchen noch Geschlechtsverkehr haben.

Aber es geht um mehr als um körperliche Kasteiung. Der muslimische FURCHE-Kolumnist Mouhanad Khorchide argumentiert beispielsweise, dass es beim Fasten, das ja im Sommer und in der Herkunftsregion des Islam eine besondere physische Herausforderung darstellt, vor allem um Läuterung und Selbstreflexion geht: "Dass man lernt zu verzichten, seinen Hunger und Durst auszuhalten, stärkt eigentlich den Willen des Menschen, denn der Mensch wird bald innere Kräfte in sich entdecken und entfalten, die er bis dahin nicht kannte. Es ist diese Symbiose aus Willensstärkung und Läuterung, die den Menschen auf den Weg der Vervollkommnung führt."

Dabei ist der Islam keine "essensfeindliche" Religion, im Gegenteil: Nach Sonnenuntergang wird im Ramadan ausgiebig gegessen, getrunken und gefeiert - es gibt typische Speisen dafür. Gleichzeitig ist der Aspekt der Gemeinschaft dabei sehr wichtig. Nach dem Ende des Ramadan wird erst recht gefeiert, der volkstümliche Ausdruck "Zuckerfest" für das zweitägige Fastenbrechen weist darauf hin, dass hier viele Süßspeisen verzehrt werden.

Sozialethisch feiern und Speisetabus

Beim zweiten großen islamischen Fest, dem Opferfest, das zum Ende des Pilgermonats nach Mekka gefeiert wird, werden Tiere rituell geschlachtet und wieder in einem gemeinsamen Mahl verzehrt. Dabei spielt der soziale Aspekt der Solidarität eine besonders große Rolle: Wer arm ist, wird bei diesem Fest von den Wohlhabenderen verköstigt.

Grundsätzlich gibt es im Islam relativ wenige Speisevorschriften. Das allgemeine Alkoholverbot ist erst im Lauf der Geschichte zur strengen Norm geworden und wird überdies nicht in allen islamischen Gesellschaften gleich strikt beachtet. Klar ist der Koran hingegen beim Verbot des Genusses von Schweinefleisch, das als haram - unrein gilt. Aber auch grundsätzlich zum Genuss erlaubtes Fleisch (Rind, Schaf ...) ist nur dann halal - rein, wenn es rituell geschlachtet wird, das heißt, das Tier muss mit einem Schnitt geschächtet werden und vollständig ausbluten, denn auch das Blut ist rituell unrein.

Aber grundsätzlich ist der Islam nicht genussfeindlich. Das gilt über das Diesseits hinaus: Zu den Vorstellungen vom Paradies gehört das Essen dazu, die Seligen dort tun sich an den köstlichsten Speisen und Getränken gütlich. Und auch hier geht es weniger um den Einzelnen, sondern um einen gemeinschaftlichen Vollzug: "O Adam, du und deine Gattin, verweilt im Paradies garten und esst reichlich von seinen Früchten, wo ihr wollt!"(Koran 2:35) (ofri)

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