Leiden und Sterben sind menschenwürdig

19451960198020002020

Das Beispiel der Niederlande darf nicht Schule machen: Was Sterbende brauchen, ist Solidarität - und nicht die todbringende Spritze.

19451960198020002020

Das Beispiel der Niederlande darf nicht Schule machen: Was Sterbende brauchen, ist Solidarität - und nicht die todbringende Spritze.

Werbung
Werbung
Werbung

Was menschenwürdiges Sterben bedeutet, wird gegenwärtig in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert - auch auf europäischer Ebene: Im Sommer 1999 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Empfehlung zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde von Todkranken und Sterbenden. Im Zentrum dieses Dokumentes steht die Frage, wie weit das Recht auf Selbstbestimmung, das auch in der letzten Lebensphase gilt, reicht, und inwiefern es durch das Recht auf Leben, welches das Verbot jeder absichtlichen Tötung einschließt (Europäische Menschenrechtskonvention Art. 2), begrenzt wird.

Während der Europarat die Legalisierung der Tötung auf Verlangen, also der freiwilligen Euthanasie mit den Menschenrechten für unvereinbar hält, gibt es in den Niederlanden eine Initiative zu einer weiteren Liberalisierung der Strafrechtsbestimmungen zur Euthanasie. Nimmt man die Debatte in Nordamerika und Australien hinzu, so werden nicht nur kulturelle und rechtliche Unterschiede deutlich, sondern auch innerhalb der Medizin, der Philosophie und der Rechtswissenschaft, aber auch der Theologie werden in der Frage der freiwilligen Euthanasie oder des medizinisch assistierten Suizids abweichende Positionen vertreten.

Europäisches Problem Umso dringlicher ist es, daß sich die Kirchen mit diesen Fragen offensiv auseinandersetzen. Die Forderung, die Einheit Europas auch als kulturelle Herausforderung zu begreifen, ist auf dem Gebiet der medizinischen Ethik besonders drängend. Europa steht auf der Tagesordnung der Sozialethik, genauer gesagt einer Ethik des Politischen, für die nationalstaatliche Kategorien längst zu eng geworden sind. Nicht nur die Globalisierung, sondern auch die rasanten Entwicklungen im Bereich der (Bio-)Medizin und der Genetik, müssen von der Theologie und den Kirchen als eine europäische Herausforderung begriffen werden.

Es genügt nicht mehr, wenn sich einzelne Kirchen und diakonische Einrichtungen zu Wort melden. Es reicht auch nicht, die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler oder nationaler Ebene zu intensivieren, so begrüßenswert dies ist. So hat im Jänner 2000 der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich eine gemeinsame Erklärung zum menschenwürdigen Sterben (siehe nebenstehende Dokumentation) veröffentlicht. Europäische Entwicklungen verlangen aber auch auf europäischer Ebene eine ökumenische Antwort. Will christliche Ethik in den politischen Bereich hinein wirken, so muß sie nicht nur ökumenischer, sondern auch politischer werden.

Während über die Ratifizierung der Menschenrechtskonvention des Europarates zur Biomedizin - von ihren Kritikern fälschlich als "Bioethikkonvention" bezeichnet - in kirchlichen Kreisen intensiv diskutiert wird, hat die Empfehlung des Europarates zum Schutz der Menschenrechte von Todkranken und Sterbenden kaum Beachtung gefunden. Dabei verdient sie schon deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil dieses Thema in der Biomedizinkonvention gar nicht behandelt wird.

Die Probleme des medizinisch assistierten Sterbens haben keine geringere Sprengkraft als diejenigen der Biomedizin. Mit Ausnahme von Unfallopfern, Gewaltverbrechen oder unvorhersehbaren natürlichen Todesfällen befinden sich die meisten Sterbenden in ärztlicher Behandlung - und im Krankenhaus. Das durch medizinische Interventionen begleitete Sterben ist also in der westlichen Welt der Regelfall. Daher wäre es völlig verfehlt, in den Debatten über Sterbehilfe und Euthanasie nur Indizien eines Verfalls moralischer Werte erblicken zu wollen. Es ist vielmehr notwendig zu prüfen, wie weit die Anwendung des heutigen Potentials medizinischer Möglichkeiten in bestimmten Situationen überhaupt sinnvoll ist, und wo die humanen Grenzen der modernen Medizin liegen.

Heiligkeit des Lebens Hierbei besteht ein Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, der Fürsorgepflicht des Arztes und dem Menschenrecht auf Leben, aus welchem das gesetzlich verankerte Verbot jeder absichtlichen Tötung folgt. Widersprochen werden muß aber der Ansicht, die Fortschritte der Medizin, insbesondere der Intensivmedizin, machten das Problem der Euthanasie besonders drängend. Etliche Hauptargumente ihrer Befürworter sind seit der Antike hinlänglich bekannt und resultieren nicht aus neuen medizinisch-technischen Entwicklungen, sondern aus einem der christlichen Anthropologie widersprechenden Menschenbild. Die Fortschritte der Intensivmedizin sind allenfalls Anlaß, nicht aber eigentlicher Grund für die neue Euthanasiedebatte.

Im Gegenteil müßte man argumentieren, daß in Zeiten, in denen die Möglichkeiten einer wirksamen Therapie oder auch der Schmerzbekämpfung gar nicht oder nur in geringem Maße gegeben waren, viel eher als heute Anlaß bestanden hätte, schweres Leiden als Begründung für die Tötung auf Verlangen zu akzeptieren. Die Frage aber, welches Leiden als sinnlos oder sinnvoll empfunden wird, ist kein Problem des medizinischen Fortschritts, sondern der religiösen oder weltanschaulichen Einstellung und der persönlichen Lebensumstände.

Gleiches gilt für die Diskussion um die ethische Relevanz der Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen. Die Argumente, mit denen ethisch und rechtlich für die Legalisierung der freiwilligen Euthanasie oder auch der ärztlichen Beihilfe zum Suizid plädiert wird, zeigen, daß sich keineswegs nur der medizinisch-technische, sondern auch der geistesgeschichtliche Kontext verändert hat. Der gesellschaftliche Pluralismus zieht einen Pluralismus von Moral und Ethik nach sich, der die medizinethische, aber auch die politische und juristische Konsenssuche erheblich erschwert.

Zunehmend schwieriger wird es auch, für theologische Argumente Verständnis zu wecken. Das trifft etwa auf die Maxime der Unantastbarkeit nicht nur fremden, sondern auch des eigenen Lebens zu, die aus der Gottebenbildlichkeit als theologischer Bestimmung der menschlichen Würde folgt und auch unter "Unverfügbarkeit" oder "Heiligkeit" menschlichen Lebens diskutiert wird. Es bleibt aber die Aufgabe der Kirchen, für eine Kultur der Solidarität mit den Sterbenden einzutreten und die hinter der Euthanasiediskussion erkennbare Tendenz zur Individualisierung des Leidens und Entsolidarisierung zu kritisieren. Das größte gesellschaftliche Problem ist nicht die medizinische Überversorgung, sondern die Einsamkeit der Sterbenden, die der Soziologe Norbert Elias (1897- 1990) eindrücklich beschrieben hat.

Das eigene Sterben und der Tod von Angehörigen wird in der Gesellschaft vielfach verdrängt und ist mit großen Ängsten belastet: mit der Angst, unerträgliche Schmerzen erleiden zu müssen; mit der Angst, den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen; mit der Angst im Sterben alleingelassen zu werden; mit der Angst, ausgeliefert zu sein und der Würde beraubt zu werden; mit der Angst, auch gegen den eigenen Willen unnötig lange am Leben erhalten zu werden, was keiner Lebens-, sondern einer Sterbeverlängerung gleichkommt; mit der Angst, daß das Leben fahrlässig verkürzt wird durch mangelnde medizinische und pflegerische Hilfe oder gar durch vorsätzliche Tötung. Die gesellschaftliche Aufgabe besteht darin, der Einsamkeit der Sterbenden entgegenzuwirken und eine neue Kultur der Solidarität mit den Sterbenden zu entwickeln.

Lindern, nicht töten Angelpunkt der Diskussion über menschenwürdiges Sterben ist das Verständnis der Autonomie des Menschen. Auch nach Ansicht der Theologie gehört das Recht auf Selbstbestimmung zur Würde des Menschen. Dieses Recht ist aber ethisch begründet und begrenzt. Daher darf das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert werden, sondern schließt die Verantwortung für sich und andere ein. Ein abstrakter Autonomiebegriff nimmt auch die Hilfs- und Schutzbedürftigkeit von Schwerkranken und Sterbenden nicht wahr. Es ist nicht nur theologisch, sondern auch philosophisch betrachtet höchst problematisch, die Würde des Menschen an ein abstraktes Autonomiekonzept zu binden, das Individualität mit Autarkie und völliger Unabhängigkeit verwechselt und umgekehrt jede Form der Abhängigkeit, der Hilfsbedürftigkeit und Angewiesenheit auf andere als narzißtische Kränkung erlebt.

Solches Autonomieverständnis aber führt dazu, Leiden und Schwäche als menschenunwürdig zu betrachten und nur ein abstrakt selbstbestimmtes Sterben als menschenwürdig zu akzeptieren. Christlicherseits ist dagegen geltend zu machen: Die Würde des Menschen besteht darin, daß Gott in den Schwachen mächtig ist, und daß gerade die Leidensfähigkeit wie die Liebesfähigkeit den Menschen auszeichnet.

Grundsätzlich ist das Selbstbestimmungsrecht von Schwerkranken und Sterbenden zu stärken, sofern es nicht gegen das aus dem Recht auf Leben abgeleitete Tötungsverbot ausgespielt wird. Die Fürsorgepflicht des Arztes bleibt allerdings bestehen: Das Autonomieprinzip bedeutet keinesfalls, daß der Arzt auf unethische Forderungen eines Patienten oder seiner Vertrauensperson einzugehen hätte.

Eine besonders dringliche Aufgabe ist der Ausbau der Palliativmedizin und -pflege, die leider viel zu wenig in die Praxis umgesetzt wird. Ihr Ziel ist es, die physischen, psychischen und sozialen Leiden von Sterbenden zu lindern und spirituellen Beistand zu leisten. Gerade so wird die Einsamkeit der Sterbenden am wirksamsten bekämpft. Ausgangspunkt ist eine wirksame Schmerzbekämpfung, welche nicht nur die physische, sondern auch die psychische Situation von Sterbenden und ihren Angehörigen entscheidend verbessert. Selbst wenn durch schmerzstillende Maßnahmen eine Lebensverkürzung möglicherweise in Kauf genommen wird, ist dies kein Grund, die Schmerzstillung zu unterlassen.

Die Möglichkeiten, das Leiden zu bekämpfen, finden ihre Grenze jedoch dort, wo dies nur um den Preis gelänge, das Subjekt des Leidens, den Sterbenden auszulöschen. Die Zubilligung einer solchen Handlungsweise hätte für das Ethos der Ärzte und der Heilberufe unabsehbare Folgen. Das Beispiel der Niederlande darf in Europa nicht Schule machen. Was Sterbende brauchen, ist unsere Solidarität, nicht die todbringende Spritze.

Der Autor ist Professor für Systematische Theologie (evang. H.B.) in Wien.

DOKUMENTATION Auszug aus der Erklärung des Ökumenisches Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen Sterben (14. Jänner 2000): 1. Das eigene Sterben und der Tod von Angehörigen wird in unserer Gesellschaft vielfach verdrängt und ist zugleich mit großen Ängsten belastet. (...)

3. Christen bekennen sich zu der unveräußerlichen und unteilbaren Würde eines jeden Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens. Aus den leidvollen Erfahrungen, daß diese Würde des Menschen durch die Geschichte hindurch bis heute auch von Christen auf schreckliche Weise mißachtet wird, erwächst die Einsicht in die Notwendigkeit allgemein geltender Menschenrechte. (...)

4. Angelpunkt der Diskussion über menschenwürdiges Sterben ist das Verständnis von der Autonomie des Menschen. Unbestritten gehört zur Würde des Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, die aber ethisch begründet und begrenzt ist. Daher darf das Prinzip der Autonomie nicht verabsolutiert werden, sondern schließt die Verantwortung für sich und andere ein. (...)

5. Aufgrund dieses Verständnisses von Selbstbestimmung sind persönliche Überzeugungen und Werthaltungen zu achten und der ausdrückliche Wille eines Menschen, was seine medizinische Behandlung betrifft, zu respektieren. Gegen seinen ausdrücklichen Willen darf niemandem, der entscheidungsfähig ist, eine medizinische Behandlung aufgezwungen werden.

6. Willenserklärungen, wie sogenannte Patientenverfügungen, in denen jemand bereits in früheren Lebensphasen für sein Sterben bestimmte medizinische, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, sind innerhalb ethischer Grenzen voll zu respektieren. (...)

7. Im Prozeß des Sterbens hat der Mensch unter Umständen noch persönliche Entscheidungen zu treffen, hat die Möglichkeit, sich mit seinem zurückliegenden Leben als Ganzem auseinanderzusetzen und dieses Leben mit seiner Unvollkommenheit und Schuldbeladenheit anzunehmen und loszulassen. Gerade bei dieser entscheidenden Lebensaufgabe ist der Mensch auf Hilfe angewiesen. Unterstützung brauchen aber auch all jene Personen, die Sterbende begleiten. (...)

8. Eine besonders dringende Aufgabe der Gesellschaft ist der Ausbau und die Förderung der Palliativmedizin Modellhaft ist diese Medizin in der Hospizbewegung, die sich aus christlichen Wurzeln speist, verwirklicht.(...)

9. Zur Annahme des Lebens gehört auch der Respekt davor, daß jeder Mensch unwiderruflich an sein Ende kommt; daher ist dem Sterben Raum und Zeit zu geben und die Begrenztheit ärztlicher Handlungsmöglichkeit zu akzeptieren. Handlungen, die den Sterbeprozeß eines Menschen unnötig verlängern, anstatt das Sterben zuzulassen, sind daher abzulehnen.

10. Abzulehnen sind aber auch Handlungen und Entscheidungen, die direkt die Beendigung des Lebens zum Ziel haben. Solche Maßnahmen wenden sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden (...) An der derzeit gültigen Rechtslage in Österreich ist daher unbedingt festzuhalten.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung