Nun doch: Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

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Die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" ist nun doch unterschriftsreif. Der letzte Abschnitt des Weges dahin war kompliziert, zu erzählen wie ein Kriminalroman, zeigt, daß der Vatikan in keiner Weise jener monolithische Block ist, als den ihn Gegner und Romhörige gerne sehen. Was ist aber inhaltlich geschehen? was bedeutet diese Gemeinsame Erklärung?

Diese Gemeinsame Erklärung hat sich eine ganz begrenzte Aufgabe gestellt und sie verbindlich für die katholische und die lutherische Seite geklärt. Sie leistet nicht mehr und will nicht mehr leisten, als sie leisten kann. Und das ist ein "differenzierter Konsens in Grundwahrheiten", so der offizielle Sprachgebrauch. Das heißt, daß es in den in der Erklärung genannten Punkten es keinen grundsätzlichen Dissens gibt und die gegenseitigen Lehrverurteilungen in diesen Punkten aufgehoben sind.

Formal verfährt die Erklärung so, daß zunächst festgehalten wird, was gemeinsam gesagt werden kann, dann erklären beide Seiten, wie sie dieses Gemeinsame auf unterschiedliche Weise ausdrücken und wie dies zu verstehen ist.

Damit haben die katholische und die lutherischen Kirchen offiziell rezipiert, was die theologische Wissenschaft schon lange erarbeitet hat. Das ist kirchengeschichtlich von enormer Bedeutung. Da aber das Ziel beschränkt war, schreit natürlich die Erklärung förmlich nach Weiterarbeit.

Möglich wurde die Unterzeichnung jetzt dadurch, daß verschiedene Irritationen aus dem Vatikan aus dem Weg geräumt werden konnten, daß die zunächst und unerwartet vorgebrachten Vorbehalte zurückgenommen wurden und in einer gemeinsam erarbeiteten Zusatzerklärung festgehalten wird, was weiterhin noch offen ist und Gegenstand der Diskussion sein muß. Solche Zusatzerklärungen haben auch viele lutherische Kirchen vorgebracht.

Die Frage ist nun, wie diese Erklärung jetzt im ökumenischen Dialog, aber auch in der konkreten Lehre der Kirche umgesetzt wird. Bestimmte Urteile über die andere Konfession dürfen jetzt ja wohl nicht mehr vorgebracht werden. Und die kirchliche Rede wird sich an dieser Erklärung prüfen lassen müssen. Das ist für beide Konfessionskirchen nicht unbedingt angenehm.

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