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Papst und Wahl

Papst Benedikt XVI. hat überraschend das geltende Recht zur Wahl eines neuen Papstes revidiert. Laut Dekret bestimmte er, dass beim Konklave erneut immer eine Zweidrittel-Mehrheit nötig ist, um ein neues katholisches Kirchenoberhaupt zu wählen. Seit 1996 galt die von Johannes Paul II. aufgestellte Regelung, wonach nur bis zum 33. Wahlgang eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich war. Anschließend konnten die Kardinäle selbst bestimmen, ob die absolute Mehrheit in weiteren Wahlgängen ausreicht oder eine Stichwahl zwischen zwei bis dahin führenden Kandidaten durchgeführt werden soll. Gegner der Regelung von 1996 hatten kritisiert, sie habe auch kleinen Mehrheiten eine Blockade der Wahl ermöglicht. Diese hätten einfach so lange durchhalten müssen, bis die Zweidrittel-Mehrheit nicht mehr nötig gewesen wäre.

Papst und Messe

Papst Benedikt XVI. hat beschlossen, die vorkonziliare lateinische Messe wieder allgemein zuzulassen. Damit geht das katholische Kirchenoberhaupt auf Traditionalisten zu, die an alten liturgischen Formen festhalten. Die päpstliche Entscheidung ist das Ergebnis einer monatelangen Debatte. Benedikt informierte nach vatikanischen Angaben am Mittwoch führende Bischöfe über das "Motu Proprio". Das Dokument soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Der Papst werde die alte Messe überall dort von der bisher höchst restriktiv gehandhabten Zustimmung der Ortsbischöfe lösen, wo mindestens dreißig Gläubige dies wünschten, hieß es in italienischen Presseberichten.

Papst und Medienrat

Zum neuen Präsidenten des Päpstlichen Medienrates ist Erzbischof Claudio Maria Celli ernannt worden. Der 65-jährige langjährige vatikanische Vize-Außenminister ist Nachfolger des 71-jährigen US-amerikanischen Erzbischofs John Foley, der laut Kathpress mit 23 Amtsjahren der dienstälteste Leiter eines Amtes der römischen Kurie war. Foley wurde von Papst Benedikt XVI. zum Pro-Großmeister des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem befördert, ein Amt, an das traditionell die Kardinalswürde gebunden ist.

Patriarch und Türkei

Das oberste Berufungsgericht der Türkei hat dem im Phanar in Istanbul residierenden Ehrenoberhaupt der orthodoxen Christenheit, Patriarch Bartholomaios I., das Recht abgesprochen, den Titel "Ökumenischer Patriarch" zu führen. Die EU-Kommission hatte in ihrer Kritik an fehlenden Fortschritten bei der Überwindung der Schwierigkeiten nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften die Türkei ausdrücklich aufgefordert, Bartholomaios die Verwendung seines Titels nicht weiter zu untersagen. Dem säkularen Staat stehe es nicht zu, den "ausschließlich spirituellen" Ökumenismus zu akzeptieren oder zu verbieten, sagte der türkische Rechtsvertreter des Patriarchen, Kezban Hatemii. Solche Aktionen würden "der Türkischen Republik größten Schaden" zufügen.

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