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Reform der Firmung!

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Ostern ist vorbei, und Pfingsten, „das liebliche Fest“, ist im Kommen. Und damit kommt auch wieder die Zeit der Firmungen. Bald werden durch die Straßen von Wien und die Straßen der österreichischen Landeshauptstädte die geschmückten Fiaker fahren, in denen die Firmlinge mit ihren Firmpaten, im Glänze einer neuen Kleidung, umrakmt von Luftballons, Platz genommen haben, um bei irgendeiner Jausenstation oder im Prater den Tag der Firmung zu beschließen. Die meisten der Firmlinge werden zu diesem Tag eine Uhr, oft die erste in ihrem Leben, bekommen, die für sie eine Erinnerung an das empfangene Sakrament darstellen wird — oft leider die einzige Erinnerung.

Alle Seelsorger, alle, die sich noch Irgendwie um das Christentum kümmern, werden dieser Zeit teilweise mit Bedauern entgegensehen: müssen sie doch daran denken, daß für viele Firmlinge die heilige Firmung mehr oder minder ein Volksfest darstellt. Gewiß, die Kirche hat es nie verurteilt, daß großen kirchlichen Festen auch eine erlaubte weltliche Freude folgt. Was aber hier in Österreich im Zusammenhang mit der Firmung an irdischen Festlichkeiten aufscheint, ist doch des Guten wahrlich zuviel und laßt den Gedanken, ob eine Reform der Firmung nicht am Platze wäre, nur zu berechtigt aufkommen. Im folgenden sollen einige derartige Gedanken geäußert werden, ohne daß natürlich von einer liturgischen Reform die Rede sein soll:

Das Firmungsalter

In Teilen der uniierten wie der nichtuniierten Kirche besteht die Gewohnheit, die Firmung gleich nach der Taufe zu spenden. Innerhalb des lateinischen Ritus werden nur in Italien und Spanien die Kinder teilweise schon im frühesten Alter gefirmt. Ansonsten soll, nach einer Erklärung der Inter-p^retationsbommission des .Codex, nicht vor .dsro,siebenten LebensjflhiH^i'To-desgefahr und einige wenige andere Fälle ausgenommen — nicht gefirmt werden. Tatsächlich empfangen die meisten Katholiken in unseren Breiten die Firmung zwischen dem siebenten und fünfzehnten Lebensjahr.

Die Frage, ob dieses Alter nicht doch zu früh sei, ist eine „causa valde disputata“ innerhalb der Kirche. Viele Bischöfe stehen auf dem Standpunkt, die Firmung solle so bald wie möglich

nach Erreichung des siebenten Lebensjahres empfangen werden. Dahinter verbirgt sich vielleicht die Angst, viele Kinder würden bei Versäumung dieses Termines gar nicht mehr zur heiligen Firmung gehen, eine Überlegung, die nach den heutigen Begebenheiten ihre Berechtigung vollauf hat.

Anderseits ist gerade dieses frühe Alter mit dem Wesen der Firmung — rein menschlich gesprochen — nicht ganz in Einklang zu bringen. Die heilige Firmung ist die Vollendung der heiligen Taufe; sie ist die Mündigerklärung des Christen. Diese Mündigerklärung sollte aber doch irgendwie mit seinem irdischen Mündigwerden zusammenfallen oder zumindest nicht zu weit von ihm entfernt sein. Das aber würde heißen, daß die Katholiken nicht vor dem sechzehnten, vielleicht sogar vor dem achtzehnten Lebensjahr gefirmt werden sollten. Ausnahmefälle natürlich ausgenommen. Selbstverständlich könnte darauf mit Recht entgegnet werden, daß dann viele Katholiken der Firmung fernbleiben würden. Aber dem könnte ein Riegel vorgeschoben werden: es müßte — was die Kirche ohne weiteres vermöchte — das Nicht-Gefirmt-Sein einfach als trennendes Ehehindernis aufgestellt

werden, wie das Nicht-Gefirmt-Sein praktisch bereits ein Weihehindernis bildet. Diese Einführung würde es bewirken, daß noch sehr viele Katholiken — vielleicht oft erst vor der Heirat — sich die heilige Firmung spenden ließen.

Ein Hinaufsetzen des Firmungsalters würde es aber mit sich bringen, daß die Firmlinge das Sakrament viel bewußter empfangen würden, daß sie in dessen Wesen viel tiefer eindringen •könnten. ■ Vielleicht könnte auch die ; Vorbereitung auf die Firmung eine intensivere sein. Vielleicht wäre es auch zu erreichen, daß jede heilige Firmung mit einer Messe, bei der die Gefirmten zur heiligen Kommunion gehen, gekrönt wird, ähnlich wie eine Hochzeit mit einer Brautmesse.

Wieder wird darauf hingewiesen werden, daß diese Gedanken ja recht schön seien, aber leider reine Theorie. Die große Anzahl von Firmlingen, die sich heute in den Großstädten zur Firmung drängen, machen es vollkommen unmöglich, daß auf derartige Wünsche eingegangen werden kann. Dieser Einwand ist gewiß richtig, aber auch hier gebe es Auswege.

Nach dem heutigen Codex ist die Spendung der heiligen Firmung innerhalb des lateinischen Ritus ein Reservat der Bischöfe. Außerordentlicherweise dürfen auch Kardinäle, die nicht

Bischöfe sind, ferner gefreite Prälaten und Äbte, apostolische Präfekten und Vikare, Pfarrer in Todesnot und auch sonst alle jene Priester, denen die Vollmacht ausdrücklich vom apostolischen Stuhl erteilt wurde, firmen. Die heilige Firmung zu spenden liegt somit nicht in der bischöflichen Gewalt eingeschlossen, wie zum Beispiel

die Priesterweihe, sondern ist den Bischöfen reserviert worden, damit auch dadurch auf die ganz große Bedeutung der heiligen Firmung hingewiesen wird. In Wirklichkeit wird aber durch dieses Reservat oftmals das Gegenteil erreicht. Einmal stellt die Spendung der Firmung für viele Bischöfe, die ja nicht immer im jugendlichen Alter sind, eine außerordentlich große physische Belastung dar. Die große Anzahl von Firmungen, die diese Bischöfe vornehmen müssen, wieder bringt es mit sich, daß die Firmung relativ rasch durchgeführt werden muß. Eine Firmung noch mit einer heiligen Messe zu verbinden, in der alle Gefirmten zur heiligen Kommunion gehen, ist dadurch praktisch ausgeschlossen.

Firmung durch den Pfarrer?

Würde aber der Kreis derjenigen, welche die heilige Firmung spenden dürfen, ein größerer sein als jetzt, dann wäre es sicherlich möglich, die Firmung nicht so rasch durchführen zu müssen wie es heute vielfach geschieht und sie auch mit einer heiligen Messe zu verbinden. Theologisch bestünden hier gar keine Schwierigkeiten; es handelt sich vielmehr um eine reine Frage des Kirchenrechts.

Der apostolische Stuhl könnte ohne weiteres den Dechanten das Recht geben, die heilige Firmung zu spenden, oder gar den Pfarrern, dieses Recht somit von einem bischöflichen Reservat ausdehnen auf ein pfarrliches. Bei Einführung einer solchen Praxis wäre es dann gewiß möglich, die heilige Firmung, deren Spendung dann immer mit einer Meßfeier verbunden sein müßte, zu einer echten Mündigkeitserklärung des Christen, der hinausgesandt wird in die Welt, zu gestalten. Vielleicht wäre es bei Einführung einer solchen Praxis dann auch möglich, generell auf die Mitwirkung von Firmpaten zu verzichten, wie dies ja schon heute bei der Erwachsenenfirmung geschieht.

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