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Bischof Mixas strenger Kurs in Augsburg: Nur wer sich voll zum II. Vatikanum bekennt, soll die Möglichkeit erhalten, auch im vorkonziliaren Messritus zu feiern.

Es gibt noch Überraschungen: Ausgerechnet der bei manchen als Hardliner ver-schrieene und von seinen Medienberatern diesbezüglich auch aufgebaute Augsburger Bischof Walter Mixa knüpft Feier der tridentinischen Messe, die Papst Benedikt XVI. wieder zugelassen hat (die Furche berichtete), an enge Bedingungen. Als erster deutscher Oberhirte hat Mixa, der in letzter Zeit in der deutschen Öffentlichkeit mehrfach mit umstrittenen Äußerungen Furore gemacht hatte (z.B. in der Familienpolitik), Ausführungsbestimmungen für die Messe nach dem vorkonziliaren Ritus erlassen. Unter Berufung auf die Aufgabe des Bischofs, die darin bestehe, "darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht", lässt Mixa keinen Zweifel daran, dass das von Papst Paul VI. veröffentlichte Missale die ordentliche Form ist und bleibt, während die tridentinische Messe die außerordentliche Form (forma extraordinaria) darstellt.

Pfarrgottesdienste nur "neu"

Auf Anfrage bestätigte die bischöfliche Pressestelle des Bistums Augsburg, dass die der Furche im Wortlaut vorliegenden Ausführungsbestimmungen "den Tatsachen entsprechen" und der Originaltext seien. Ihre Rechtsgrundlage habe das Dokument im kürzlich ergangenen Motu proprio des Papstes, erklärte eine Sprecherin.

In diesen Ausführungsbestimmungen betont Mixa ausdrücklich, dass kein Priester dazu gezwungen werden dürfe, die Messe in der außerordentlichen Form zu feiern. Andererseits dürfe den Gläu-bigen, die dies wünschen, die Messe in der tridentinischen Form nicht vorenthalten werden. Klar ist aber: Nach Anweisung des Bischofs muss in jeder Pfarre zumindest der Pfarrgottesdienst für alle Gläubigen an Sonn- und Feiertagen in der nachkonziliaren Form ge-halten werden, und auch an Werktagen ist dafür zu sorgen, "dass die Gläubigen ausreichend die Möglichkeit erhalten, die Messe in der ordentlichen Form mitzufeiern".

Dagegen wird die Feier der alten Messe an rigide Bedingungen geknüpft: Die Priester, die sie feiern, sollen jede eigenmächtige Veränderung oder Vermischung der liturgischen Texte unterlassen. Außerdem muss die Gruppe, die in einer Pfarrei die Messe in ihrer alten Form feiern will, mindestens 25 Personen umfassen und in der betreffenden Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthaltsort haben. Der Bitte der Gläubigen nach der Feier der Messe in der "forma extraordinaria" darf der Pfarrer nur entsprechen, wenn gewährleistet ist, dass die Bittenden die Verbindlichkeit des Zweiten Vatikanums und seiner Beschlüsse anerkennen und treu zum Papst und zu den Bischöfen stehen: eine Voraussetzung, die von vielen Traditionalisten gerade in der Diözese Augsburg nur schwer zu erfüllen sein dürfte.

Zur vollen Communio gehört nach Vorstellung Mixas nämlich auch, dass die Gläubigen die Feier nach den neuen liturgischen Büchern "im Prinzip nicht ausschließen". Der Bischof überdeutlich: "Eine religiöse Praxis, die sich ausschließlich auf die Messfeier in forma extraordinaria beschränkt, darf es daher nicht geben."

Volkssprache bei altem Ritus?

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Mixa "dringend", auch bei der tridentinischen Messfeier Lesungen in der Volkssprache und nach der neuen Leseordnung vorzutragen - auch das ein Punkt, der von den Traditionalisten wohl kaum zu akzeptieren sein dürfte. Ein kleines Stück kommt Mixa den Traditionalisten entgegen, indem er den Gläubigen, die in der eigenen Pfarre keine entsprechend große Gruppe bilden, zugesteht, ihnen solle vom Bischof eine geeignete Kirche zur lateinischen Messe zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Regelung nach regionalen Gesichtspunkten sei, so Mixa, in Vorbereitung. Klar ist für den Augsburger Bischof auch: Wenn ein Priester die tridentinische Messe feiern will, muss er ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und einen Zugang zur lateinischen Sprache mitbringen und sich deshalb - falls nötig - entsprechend qualifizieren.

Eine strenge Auflage bedeutet auch die Anweisung, der Pfarrer einer Gemeinde habe dem Generalvikar zu berichten, wenn in einer Pfarre den Bitten einer Gruppe von Gläubigen um die außerordentliche Messfeier nachgekommen wird. Dabei sind sogar die Anzahl der Beantragenden, die Zahl der Gottesdienstbesucher sowie der Name des Zelebranten zu nennen!

Konservativer Tummelplatz

Mixa hat die Bestimmungen, die am 14. September in Kraft treten und inzwischen im Amtsblatt der Diözese veröffentlicht wurden, bereits am 24. Juli erlassen, also nur 13 Tage nach dem päpstlichen Motu Proprio Summorum Pontificum. Wenn man berücksichtigt, dass es in der Diözese Augsburg so viele traditionalistische und erzkonservative Gruppen, Gruppierungen und Zentren gibt wie kaum einem anderen deutschen Bistum, relativiert sich die Überraschung über Mixas Bestimmungen. Jeder Augsburger Oberhirte nämlich stünde vor der Frage, ob er diese sektiererischen Anwandlungen einfach laufen lassen oder ob er sie "an die bischöfliche Kette" legen will. Mixas Vorgänger Viktor Josef Dammertz hatte sich für den zweiten Weg entschieden, und auch Mixa muss sich von den verschiedenen extremen Gruppen abgrenzen, wenn er keine Aushöhlung seiner bischöflichen Autorität in Kauf nehmen will.

Klar ist aber auch: Wenn schon Mixa solch rigide Auflagen für die tridentinische Messe veröffentlicht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die anderen deutschen Bischöfe ihm folgen werden. Als bisher einziger Oberhirte hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode offen zu erkennen gegeben, dass er einer allgemeinen Wiedereinführung der vorkonziliaren Gottesdienstordnung kri-tisch gegenübersteht. Am 27. August wird der Ständige Rat der Bischofskonferenz sich mit den päpstlichen Richtlinien befassen.

Der Autor ist freier Religionsjournalist und lebt in Münster/D.

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