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Islamischen Fleischhauern in Deutschland darf nach dem letztwöchigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das Schächten nicht generell untersagt werden. Mit dem Erkenntnis hatte die Verfassungsbeschwerde eines Fleischhauers aus dem Raum Gießen Erfolg, dem die Ausnahmegenehmigung für das Schächten nach Jahren wieder entzogen worden war. Das Gericht stellte fest, dass das Tierschutzgesetz zu eng ausgelegt worden war und dadurch die Grundrechte des deutsch-türkischen Fleischhauers unverhältnismäßig eingeschränkt wurden. Schächten ist die rituelle Schlachtmethode der Muslime. Den Tieren werden mit einem Schnitt Halsschlagader sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Um ein vollständiges Ausbluten sicherzustellen, wird auf eine Betäubung verzichtet. In den meisten anderen europäischen Ländern, etwa in England, Frankreich und Österreich, ist das Schächten erlaubt.

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