Ob die Erzeugung und Vernichtung menschlicher Embryonen zum Zweck der Stammzellenforschung für neue Therapiemethoden ethisch vertretbar ist, wird bei uns immerhin noch diskutiert. Wenn auch mit eher unklaren Begriffen. Wie etwa dem scheinbar entschärfenden Wort "therapeutisch": das klingt immer nach etwas von Haus aus Gutem. Oder mit dem saloppen und grammatikalisch falschen Reden vom "therapeutischen Klonen". Für den flüchtigen Zuhörer klingt das so, als wäre das "Klonen" etwas Therapeutisches und nicht das Gegenteil davon.
Auch manche Formulierung in der Debatte klingt besänftigend: Man müsse sich die Möglichkeit des therapeutischen Klonens offen halten, wird die Abgeordnete der Grünen, Eva Glawischnig in einem Bericht des Standard über eine Diskussionsveranstaltung zitiert. Ganz schön theoretisch gedacht: eine Möglichkeit, die vielleicht eh nicht genutzt wird - bei dem mittlerweile aufgebauten Druck (auch wirtschaftlicher Interessen) auf die Beseitigung der Schranke? Und Glawischnig weiter: "So lange die Abtreibung bis zum neunten Monat straffrei ist, wenn die Möglichkeit eines behinderten Kindes besteht, erscheint es mir nicht vertretbar, das therapeutische Klonen zu verbieten." Ein Plädoyer gegen die neunmonatige Straffreiheit von Abtreibung eines behinderten Kindes und das "therapeutische Klonen" oder doch das Gegenteil?
Umso klarer die Philosophin Herlinde Pauer-Studer: seit der künstlichen Befruchtung und deren Embryonenüberschuss mit Aufbewahrungsfrist hätten Embryos im frühen Stadium kein Lebensrecht mehr, wird sie zitiert. Dabei ging es damals angeblich nur um Hilfe bei der Kinderwunscherfüllung. So, wie es heute nur um "Therapie" geht?
Der Autor ist Pfarrer in Probstdorf und Universitätsseelsorger in Wien.
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