7096527-1994_47_12.jpg

Springtanz wie in Echternach

19451960198020002020

Paul M. Zulehner stellte jüngst in Wien vor katholischen Journalisten Anfragen an die offizielle Position. Hier ein längerer Auszug aus diesem Vortrag.

19451960198020002020

Paul M. Zulehner stellte jüngst in Wien vor katholischen Journalisten Anfragen an die offizielle Position. Hier ein längerer Auszug aus diesem Vortrag.

Werbung
Werbung
Werbung

Die drei Oberrheinischen Bischöfe haben, inzwischen von vielen anderen Bischöfen und kirchlichen Gremien unterstützt, einen — wie sie meinen - theologisch verantwortlichen Weg vorgeschlagen. Um ihn ist inzwischen der interessanteste Kirchenstreit entstanden, den die katholische Kirche seit langer Zeit erlebt und der vermutlich Auswirkungen von noch nicht erkannter Trag-weite haben wird. Worum aber geht es wirklich? Man gewinnt als interessierter pastoraltheologischer Beobachter den Eindruck, daß gezielt vom eigentlichen „Streitthema“ abgelenkt wird. In Wahrheit ist nämlich bei allen Beteiligten eine Reihe von Themen völlig außer Streit.

Unumstritten ist die Unauflöslichkeit der Ehe, und wer weiß nicht um den unbeugsamen Einsatz der Kirche dafür - „Wir sind davon überzeugt, daß wir über das Gebot Christi zur Unauflöslichkeit einer gültig geschlossenen Ehe nicht frei verfügen können.“(1) Unumstritten ist, daß Ehen zerbrechen können und keiner nennt ein solches Zerbrechen einer Ehe in jedem Einzelfall eine persönlich anrechenbare „schwere Sünde“ - lediglich von einem objektiven Widerspruch zwischen der Lebenssituation der Zweitverbindung und der in der Eucharistie dargestellten Treue Christi zu seiner Kirche ist die Rede (2); unumstritten ist ferner, daß Geschiedene, die in einer dauerhaften zweiten Verbindung leben, — um der Kinder willen (so Familiaris Consortio 84), aber auch um der Partner willen (so die österreichischen Bischöfe 1980), ja vielleicht auch um der angehörigen Alten und Sterbenden willen - keineswegs ohne sittliche Schuld eine solche zweite Verbindung jederzeit frei verlassen könnten und dürften.

Umstritten ist aber, ob die offizielle Lösung (in der zweiten Verbindung bleiben, aber leben wie Bruder und Schwester, also Verzicht auf jene Akte, die Eheleuten Vorbehalten sind) als pastorale Anweisung für solche Zweitverbindungen ausreicht, ob sie menschlich lebbar ist; ob sie daher zugemutet werden darf oder ob sie gar zugemutet werden muß, weil sie die einzige, verantwortbare Möglichkeit ist. Aber ist es wirklich die einzige theologisch verantwortbare Lösung, in einer zweiten Verbindung auf die ehelichen Akte zu verzichten?

Eine erste Anfrage an die offizielle Position kommt aus der ökumenischen Perspektive. Die katholische Kirche hat sich jahrhundertelang gehütet, die Praxis orthodoxer und orientalischer Kirchen als unchristlich zu verurteilen. Daraus folgt zumindest, daß neben der gewiß christlichen Position der römisch-katholischen Kirche es auch andere christliche Möglichkeiten gibt. Muß man nicht als universalkirchlich heute die Vielfalt christlicher Handlungsformen in der Ehepastoral bezeichnen? Nach dem Ökumenedekret des Konzils, welches die anderen christlichen Kirchen als Schwesternkirchen bezeichnet, scheint dies der Fall sein zu sollen. (3)

Sobald aber die Praxis östlicher Kirchen als christlich akzeptiert wird: Könnten nicht bei ihren Erfahrungen für die Lösung der pastoralen Notlage so vieler Katholiken von heute eine Anleihe gemacht werden? Biese Forderung wurde in der katholischen Kirche schon von vielen erhoben, aber bislang fand sie bei der obersten Kirchenführung kein Gehör.4’

GEFÄHRLICHER RÜCKGRIFF

Damit hängt die zweite Anfrage zusammen: Warum stützt sich die katholische Praxis nur auf einen Teil der biblischen Überlieferungen? Schon die Gemeinden zur Zeit des neuen Testaments hatten offenbar unbeschadet der Treueforderung Jesu pastorale Ausnahmen vorgesehen, auf welche sich die ostkirchlichen Traditionen stützten. Johannes Paul II. hat deshalb in Familiaris consortio sehr genau formuliert und seine Forderung nach Nichtzulassung bei Nichtverzicht auf eheliche Akte lediglich als biblisch gestützt dar gestellt. Es ist dann auch zu wenig, wenn das neue Dokument betont, es komme dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Heiligen Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden und authentisch auszulegen (Glaubenskongregation) (4).

Befragungswürdig erweist sich drittens das zentrale Argument für die Nichtzulassung Wiederverheirateter, daß ihre Lebenslage einen objektiven Widerspruch darstelle: ihre Untreue widerspreche jener Treue, die Christus zu seiner Kirche hat und die sowohl im Sakrament der Eucharistie wie im Sakrament der Ehe zum Ausdruck kommt. Hier erheben sich mehrere Fragen: Reicht dieses symbolästhetische Argument aus, wo doch die Eucharistie zweifelsfrei mehrere „Funktionen“ hat, also heilt, Sünden vergibt, die Gemeinschaft zum Ausdruck bringt, die zwischen einem Menschen und Gott besteht? Ja ist es nicht geradezu gefährlich, wenn das Dokument der Glaubenskongregation unter Rückgriff auf eine alte spirituelle Tradition sagt, es sei den Wiederverheirateten in ihrer Gewissenslage unbenommen, „geistlich zu kommunizieren“, wobei die Theologie der geistlichen Kommunion sagt, daß in ihr alles sich ereignet, was sich auch in der sakramentalen abspielt, ausgenommen eben dem Empfang der eucharistischen Zeichen? Dazu kommt, daß bei der geistlichen Kommunion vorausgesetzt wird, daß die Betroffenen sehr wohl kommunizieren könnten, aber aus äußeren Behinderungen nicht können. Nun aber hindert die Kirche selbst jene, die geistlich mit Gott kommunizieren können, am Empfang der sakramentalen Zeichen. Die Botschaft, die darin enthalten ist, bedroht sie nicht die Kirche an ihren Wurzeln? Wie kann es sein, daß nicht sakramental dargestellt wird, was sich der Sache nach ereignet? Wird so nicht jedes Sakrament und damit auch die Kirche selbst überflüssig? Theologisch wiegt diese Frage sehr schwer.

Bleibt schließlich die weitreichende Anfrage, wie denn das Verhältnis zwischen objektiven Normen und der einmaligen Einzelgeschichte (und damit das Verhältnis zwischen Lehramt und Gewissen) pastoral gestaltet wird. Rom hat sich für eine Alleinzuständigkeit der objektiven Instanzen entschieden. Das ist ein Abrücken von der alten moraltheologischen Tradition, die für die Bewertung einer konkreten Tat ein Zusammenspiel zwischen dem Objektiven und dem Subjektiven verlangt, wobei es irreführend ist, das Subjektive immer schon zugleich als das Verkommene auszugeben. Die Rolle des Gewissens in der Pastoral ist gewiß eine der sensibelsten Fragen, die dringend einer Lösung bedürfen: und das nicht zuletzt in einer geistesgeschichtlichen Epoche, in der die Unantastbarkeit des Individuums nicht nur ein kultureller, sondern längst auch ein kirchlich anerkannter Wert geworden ist.

Ein solches Fragen ist nicht rein theoretisch. Wie ist es nämlich begründbar, daß jemand nicht zur Kommunion gehen darf, wenn er sich persönlich keiner schweren Schuld bewußt ist? Ist es richtig, ihn dann zur Beichte aufzufordern, wo ihm dann ein Sakramentenempfang verwehrt werden soll ohne anrechenbare Schuld? Darf man dann wirklich, ohne daß der Verdacht sich regt, daß Menschen für Sakramente mißbraucht werden sagen, daß die Betroffenen auf die Kommunion verzichten3’ sollen um die Unauflöslichkeit der Ehe zu retten? (6)

WIE ES WEITERGEHEN WIRD

Es ist gewiß nicht einfach abzusehen, wie die Entwicklung in der katholischen Kirche in dieser Frage weitergehen wird. Sicher ist, daß die deutliche Wortmeldung aus der Glaubenskongregation ein zwar gewichtiges, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das letzte Wort in dieser Frage sein wird. Es hat alte Fragen nicht geklärt, dafür aber (erfreulicher Weise) neue ausgelöst. Das theologische Ringen wird weitergehen.

Bis zu einer universalkirchlichen Lösung (die ökumenisch sein wird), werden sich in der katholischen Kirche Regionen bilden mit unterschiedlicher Praxis. (7) Das war bisher schon der Fall, jetzt nach dem Dokument ist unübersehbar, daß einzelne Bischöfe die Verantwortlichen in der Seelsorge unterstützen, wenn sie den oberrheinischen Weg (weiter) gehen. In anderen Kirchenregionen (meist Diözesen) kann es anderslautende Anweisungen geben, die unter schweren Belastungen des Kirchenklimas durchzusetzen versucht werden.

In ein Bild gesetzt: Es wird sich ein kirchlicher Springtanz ä la Echternach ereignen. Typisch für diesen ist, daß man einen Schritt zurück- machen muß, um aus dieser Trittsicherheit zwei weitere nach vorne machen zu können. Der Schritt nach hinten ist gemacht. Es ist klar geworden, . hinter welche Positionen niemand zurück will. Alle sind tief besorgt um Verläßlichkeit und unverbrüchliche Treue, alle mahnen sie wie Jesus die Urabsicht Gottes für die Liebenden ein, daß sie nämlich ein Leben lang ein schützendes Dach für die Seelen sein mögen, das ihnen reiches Wachstum beschert.

1) Bischof Kapellari. Kathpress, 25. 10. 94, 14.

2) So Familiaris consortio Nr. 84 und im Anschluß daran das Schreiben der Glaubenskongregation.

3) So Jacob Kremer* in Kathpress, 20. 10. 94, 10.

4) So schon Kardinal König während des Zweiten Vatikanischen Konzils; aber auch die Weltbischofssynode in den Propositiones; schließlich jüngst der große Moraltheologe Bernhard Häring in seiner Schrift „Ausweglos“.

5) Es ist aufschlußreich, daß das IVort Verzicht gebraucht wird, weil dieses nahelegt, daß Wiederverheiratete durchaus zur Kommunion hintreten könnten. Wie soll man anders von Verzicht reden können?

6) So wie Menschen materielle Opfer für das Gemeinwohl erbringen, sei der Verzicht (!) auf den Kommunionempfang durch Wiederverheiratete ein „Ja “ und ein „geistliches Opfer“ zugunsten der Unauflöslichkeit der Ehe. (WeihbischofSchönborn, Kathpress, 18. 10. 1994).

7) Ich weiß, daß in wenigen anderen Diözesen diese Frage anders beurteilt wurde als von mir. Aber das wird sich jetzt wohl ändern. (Bischof Krenn, in: Oberösterreichische Nachrichten, 29. 10. 1994) - Wird es sich wirklich ändern?

Der Autor ist Vorstand des Institutes für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der Universität Wien.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung