Synodaler Weg - © Foto: picturedesk.com / dpa / Arne Dedert

Synodaler Weg: Mehr geht immer

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Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland ist auch mit seiner letzten Plenarversammlung nicht am Ende. Eine schüchterne Erfolgsbilanz nach den römischen Versuchen der letzten Wochen, das Projekt ins Leere laufen zu lassen.

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Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland ist auch mit seiner letzten Plenarversammlung nicht am Ende. Eine schüchterne Erfolgsbilanz nach den römischen Versuchen der letzten Wochen, das Projekt ins Leere laufen zu lassen.

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Am vergangenen Wochenende ist der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland zu Ende gegangen. Zumindest vorläufig. Denn das synodale Projekt wird fortgeführt: mit der Umsetzung von Beschlüssen, die vom Synodalen Rat übernommen werden sollen, nicht zuletzt aber im Horizont des weltkirchlichen synodalen Prozesses. Auch deshalb war die letzte Plenarversammlung von erheblichem Druck bestimmt.

Es galt, vorher noch ein ganzes Paket von Texten zu diskutieren und zu verabschieden. Zeitlich war dies ein anspruchsvolles Programm, vor allem aber inhaltlich, weil mit den Themen reale Probleme verbunden sind. Gelöst werden sie durch Texte nicht, aber es ergeben sich andere Handlungsoptionen, als sie sich 2019 bei der Entscheidung für den Synodalen Weg noch abzeichneten. Die katholische Verspätung gegenüber gesellschaftlichen Herausforderungen bleibt. Aber auf den letzten Drücker fand am Samstagmorgen neben dem Beschluss zu „Frauen in sakramentalen Ämtern“ auch noch ein Handlungstext zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt die erforderliche Mehrheit. Gerade der letzte Text zeigt, zu welchen Reformschritten die Kirche fähig ist.

Synodaler Ausschuss verboten

Das gilt besonders angesichts des römischen Verbots, einen Synodalen Ausschuss aus Bischöfen und Laien auf Augenhöhe zu bilden. Im Vorfeld der letzten Versammlung stand damit ein Scheitern des Synodalprojekts im Raum. Entsprechend war die Stimmung von Anfang an gespannt, zum Teil gereizt, mitunter polemisch aufgeladen. Zumal der Endspurt auf der Zielgeraden allen Beteiligten eine hohe Arbeitsdisziplin abverlangte. Das lief auf den einen oder anderen Schlagabtausch aus, nicht ohne Verletzungen.

Mit der Annahme des Handlungstextes „Frauen in sakramentalen Ämtern“ gab es zum Abschluss aber auch einen emotionalen Höhepunkt, einen kleinen synodalen Befreiungsschlag – beschränkt auf das diakonale Amt. Man bittet Rom um Prüfung. Bei aller politisch gebotenen Klugheit: Ohne die Forderung nach einer Frauenordination für alle Ämter drohte sich für viele Synodale die Reformagenda zu halbieren.

Das geschah aus Rücksicht auf die Bischöfe. Es war klar, dass sie auf den Einspruch der Kurie und die Maßgabe des Papstes reagieren mussten. Es ging um die Einheit der Kirche. Diese Einheit hatten fünf Bischöfe mit jenem Schreiben an Rom bereits unterlaufen, das zum kurialen Verbot des vorgesehenen Synodalen Rates führte. Weder ihre bischöflichen Mitbrüder noch die anderen Synodalen kannten den Brief. Bis heute liegt er unter Verschluss – was den Vorgang inklusive der römischen Antwort an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf eine ihm unbekannte Frage in etwa so skurril erscheinen lässt wie manches Argument für kirchliche Bestandswahrung.

Dass Tradition sexuellen und geistlichen Missbrauch nicht verhindern konnte, sondern im Gegenteil ermöglichte – diese Einsicht stellt weiterhin die katholische Wasserscheide bei allen Reformagenden dar. Lernbedarf gibt es da auf allen Seiten: Bei Nachbesetzungen haben sowohl das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK) als auch die Bischöfe wiederholt die Gelegenheit verstreichen lassen, Personen aus dem Betroffenen-Beirat als Synodale zu berufen.

Bischöfliche Gewaltenteilung

Solche Entscheidungen rühren an der Legitimität des Synodalen Wegs. Aus römischer Sicht steht sie vor allem mit der Frage nach bischöflicher Gewaltenteilung zur Diskussion. Das klingt im Vatikan Demokratie-verdächtig. Eine Synode mit parlamentarischen Zügen? Aus synodaler Sicht stellt sich diese Frage indes anders: Wenn Bischöfe sich beraten lassen, können sie dann ihre Entscheidungen nicht gemeinsam mit anderen Synodalen treffen? Lassen sich geistlich, theologisch, kirchlich in einer echten Communio diese Prozesse nicht stärker miteinander verbinden, als es bei der standardrömischen Kritik erscheint?

Ist nicht das Bestehen auf episkopaler Alleinkompetenz beim Entscheiden politischer gedacht als synodale Unterscheidung der Geister, die einen gemeinsamen Weg anstößt und dann auch geht? Der Synodale Rat setzt darauf. Trotzdem wurde der wichtige Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ nach intensiven Debatten in den Synodalen Ausschuss zurückverwiesen. Dieser Text legt die Koordinaten synodaler Praxis auf der Ebene der einzelnen Bistümer und Pfarreien fest.

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