Synodaler Weg - © Foto: Imago/Steinach

Synodaler Weg: Umbruch. Keine Revolution

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Auf dem Weg zu einer synodalen Kirche? Anfang Februar stellte in Frankfurt die 3. Plenarversammlung des Synodalen Wegs in Deutschland Weichen für eine kirchliche Zukunft.

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Auf dem Weg zu einer synodalen Kirche? Anfang Februar stellte in Frankfurt die 3. Plenarversammlung des Synodalen Wegs in Deutschland Weichen für eine kirchliche Zukunft.

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Als der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland im Frühjahr 2019 beschlossen wurde, gab es vielfach Skepsis. Der rechtliche Status dieser Veranstaltung kommt schließlich einem kirchlichen Nullum gleich: Im Codex Iuris Canonici findet sich nichts dergleichen. Synoden werden dort unter dem Stichwort „Bischofssynoden“ geführt, die der Entscheidungsmacht des Papstes unterstehen, oder als „Diözesansynoden“ ausgewiesen. Hier gilt analog: „Einziger Gesetzgeber in der Diözesansynode ist der Diözesanbischof, während die anderen Teilnehmer der Synode nur beratendes Stimmrecht haben“ (CIC Can. 466). Wenn sich trotzdem Bischöfe mit den anderen Gliedern des Volkes Gottes auf einen Synodalen Weg begeben, fragt sich, ob die Beratungen in mehr als nur simulierte Entscheidungen führen. Handelt es sich am Ende nicht um ein Manöver, das kirchliche Macht- und Gewaltenteilung lediglich vortäuscht? Spätestens wenn es nach Rom geht, droht die finale Enttäuschung der gutwillig Gläubigen, die sich von ihren Bischöfen haben benebeln lassen.

Tatsächlich legt sich kein Bischof anders als durch eine Selbstverpflichtung auf Beschlüsse fest, wie sie auf der 3. Plenarversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt Anfang Februar erstmals verabschiedet wurden. Neben einem Orientierungstext und dem grundlegenden Text zu „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ wurde auch ein Handlungstext zur „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ verabschiedet. In jeder Diözese soll ein Synodaler Rat „ein Gremium [wählen], das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt.“ Die ersten Bischöfe haben ihre Domkapitel bereits zur Umsetzung aufgefordert.

Mehr Partizipation für Gläubige

Damit vollzieht sich keine katholische Revolution. Aber der Umbruch im System nimmt belastbare Formen an. Was den einen als minimalinvasiver Eingriff erscheint, stellt nach dem Verständnis der Synodalversammlung eine Weichenstellung dar, die die Gleisführung des Synodalen Wegs fortan bestimmt. Wer dem Grundtext zu „Macht und Gewaltenteilung“ – wie knapp drei Viertel der Bischöfe – zugestimmt hat, sieht nicht erst für eine ferne katholische Zukunft mehr Partizipation der Gläubigen vor. Indem sich die Bischöfe auf die Geschäftsordnung des Synodalen Wegs festgelegt haben; indem sie gemeinsame Beratungen mit Mehrheitsbeschlüssen verbinden; indem sie das bischöfliche Entscheidungsprivileg an synodale Abstimmungen koppeln, haben sie bereits vollzogen, was zur Debatte stand: echte Gewaltenteilung.

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