Tierschutz oder Religionsfreiheit?

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Vor Jahren war ich Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland. Schon damals setzten sich Tierschützer dafür ein, das religiöse Schlachten von Tieren gesetzlich zu verbieten. Als Rabbiner an der Spitze eines Umweltverbandes stand ich unter Beschuss. Seit 2002 hat Tierschutz in Deutschland nun Verfassungsrang. Mitte August starteten deshalb zwei Bundesländer eine Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Ihr Ziel: eine Restriktion für Schlachten ohne Betäubung aus religiösen Gründen.

Schächten ist immer schon ein Thema gewesen, das für antijüdische Ressentiments und Islamophobie gut ist. Eine breite jüdische Öffentlichkeit, orthodox wie liberal, widersetzte sich einst erfolgreich Verbotsbestrebungen - bis die Nazis dem Schächten am 21. April 1933 ein Ende machten. Der aktuelle Gesetzentwurf in Deutschland knüpft hier wieder an, aber auch europaweit gibt es Bestrebungen, das Schächten praktisch unmöglich zu machen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob alle Juden und Muslime auf geschächtetes Fleisch angewiesen sind. Deutschland kann dabei von Österreich lernen. Trotz Anläufen der FPÖ, gegen das Schächten vorzugehen, urteilte der österreichische Verfassungsgerichtshof: "Es kann für den Schutz einer der Religionsausübung dienenden Handlung nicht darauf ankommen, ob innerhalb einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft einheitliche Auffassungen über deren Modalitäten bestehen."

Die LINKE kam mit Bodo Ramelow im Deutschen Bundestag auf das entscheidende Dilemma: zwei Verfassungsgrundsätze stehen in Widerstreit - die Religionsfreiheit und der Tierschutz. Ich meine, es verdient Respekt, wenn Glaubende religiöse Vorschriften praktizieren, die den Zweck haben, den Schmerz für das Tier möglichst auszuschließen. Juden folgen hier dem Gebot der Bibel (Dtn 12,21).

Der Autor ist Rektor des Abraham-Geiger-Kollegs in Potsdam.

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