Ungelöste Glaubensfrage

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Sehr geehrter Herr Bischof Kamphaus!

Eben habe ich in den Medien das Ergebnis der Beratungen in der Deutschen Bischofskonferenz zur letzten Willensäußerung des Papstes in der Frage der Schwangerenkonfliktberatung gehört. Da ich annehme, daß Sie zu jenen Bischöfen gehören, die dem Papst noch ihre Bedenken äußern wollen, erlaube ich mir, Ihnen einige Überlegungen zur Problematik zu schreiben [...]

Zunächst muß ich gestehen, daß ich den letzten Versuch der Bischöfe, die Konfrontation mit dem Papst zu vermeiden, indem sie den vom Papst gewünschten Satz aufnahmen und dennoch in der Beratung verbleiben wollten, für sehr unglücklich und für ein reines Hinausschieben des Problems gehalten habe. Der von den Bischöfen vorgeschlagene Zusatz "Die Aushändigung dieses Beratungs- und Hilfeplanes bedeutet keinerlei Akzeptanz eines Schwangerschaftsabbruchs" hätte keinen Widerspruch zum Verbleiben in der Beratung ergeben und wäre daher die bessere Lösung gewesen. Das hat sich nun gezeigt. Um so wichtiger ist es, jetzt deutlich Stellung zu beziehen.

In der Sachfrage fällt mir als biblischer Hintergrund immer Mt 9,11 ein: "Wie kann euer Meister zusammen mit Zöllnern und Sündern essen?" Der Vergleichspunkt liegt natürlich nicht darin, daß alle schwangeren Frauen in Konfliktsituationen Sünderinnen wären, sondern eben darin, daß auch Jesus den Kontakt mit Menschen, die als solche angesehen werden konnten oder wurden, nicht gescheut, sondern geradezu gesucht hat ("Nicht die Gesunden brauchen den Arzt ..."). Er nahm es in Kauf, selbst mit diesen Menschen gleichgesetzt zu werden oder von ihnen eventuell sogar als Rechtfertigung ihres Verhaltens verwendet zu werden (etwa: "Sogar Jesus hat mit uns gegessen, für uns Verständnis gehabt, also ist alles richtig, was wir tun."). Genau jener pharisäische Vorwurf wird der Kirche von jenen gemacht, die eine kirchliche Beratungsbestätigung zur "Tötungslizenz" erklären.

Es geht dabei um die moralische Frage, ob es möglich oder gar gefordert ist, jede Nebenwirkung einer gut gemeinten Handlung zu vermeiden. Früher hat man das unter dem Begriff actio cum duplici effectu (Handlung mit doppeltem Ausgang, Anm.) behandelt und die Lösung darin gesehen, daß die eventuelle unerwünschte negative Nebenwirkung ja nicht gewollt, sondern nur zugelassen sei. Das war allerdings insofern ein "fauler" Ausweg, als ich auch für voraussehbare Nebenfolgen verantwortlich bin (bei aktiven Handlungen und bei Unterlassungen). Der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1737) ist in dieser Frage der Anrechenbarkeit schlechter Wirkungen in sich widersprüchlich. Daher ist die jetzige Moraltheologie ehrlicher, wenn sie einfach von der Notwendigkeit einer Güterabwägung spricht. Dennoch müßte es doch genügen, sich gegenüber Rom auf jene alte Lehre zu berufen, weil die Verwendung des Scheines als Voraussetzung eines Schwangerschaftsabbruchs von der Kirche "weder als Zweck noch als Mittel gewollt" ist (ebd).

Wenn man den obigen "Ausweg" aus dem Dilemma nicht gelten läßt, stößt man auf die tiefere grundsätzliche Frage: Ob die Welt von Gott so geschaffen ist, daß sich moralische Pflichtenkollisionen immer vermeiden lassen und daher auch vermieden werden müssen (so daß also stets der Mensch sich schuldig macht durch die voraussehbaren und daher anrechenbaren Nebenfolgen oder sogar Mittel einer gut gemeinten Tat), oder vielmehr in schwierigen Situationen nur ein Abwägen des kleineren Übels möglich ist (weil ein Sich-Heraushalten, um eine weiße Weste zu bewahren, die größere Schuld wäre). Besonders deutlich wird diese Problematik an der Frage der Notwehr bzw. des Einsatzes von Gewalt durch Polizei und Militär oder Private. Hier kann es sein, daß man aus Verantwortung gegenüber anderen Menschen sogar einen moralisch schuldlosen - zum Beispiel einen irrsinnigen - Angreifer töten muß, also den Tod oder zumindest die schwere Verletzung eines Unschuldigen als Mittel direkt wollen (nicht nur als Nebenfolge zulassen!) muß. Auch in diesem Fall hat die frühere Moraltheologie versucht, eine actio cum duplici effectu zu behaupten, bei der die Tötung oder Verwundung des Angreifers nur zugelassen, aber nicht als Mittel gewollt sei. Sie hat sich damit hoffnungslos in Widersprüche verwickelt. Auch dies zeigt sich im Weltkatechismus (zu Nr. 2263: Wenn die Tötung des Angreifers Mittel zur Rettung des eigenen Lebens ist, dann ist sie gewollt; das wäre trotz des guten Zwecks nach Nr. 1753 und 1756 verboten).

Es scheint mir daher nicht möglich zu sein, die anstehende Auseinandersetzung zu einer rein pastoralen Frage, die den Glauben nicht berührt, zu erklären und damit entschärfen zu wollen. Wenn die christliche Praxis und Moral zum Glauben gehört, dann ist es wohl auch eine Glaubensfrage. Allerdings kommen wir damit erst zu dem Problem, um das es letztlich geht: Wie kommen die notwendigen kirchlichen Entscheidungen in Glaubens- bzw. Moralfragen zustande? Auch das ist eine Glaubensfrage, seit im I. Vatikanum der Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des Papstes definiert wurden [...] Ich fand es geradezu als einen Mißbrauch des Wortes "einmütig", daß der Papst die Bischöfe in seinem vorletzten Schreiben "bat, seine Entscheidung einmütig anzunehmen" (ganz abgesehen davon, daß das Wort "bitten" hier paradox ist, weil den Bischöfen nach der offiziellen Lehre ohnehin nichts anderes übrigbleibt): Es ginge nach biblischen Vorstellungen (Apostelkonzil) doch um die Einmütigkeit des Papstes mit denBischöfen, nicht nur um jene derBischöfe untereinander. Aber genau dies wurde im letzten Konzil nicht geklärt. Dieses hat die Lehre des I. Vatikanums nicht korrigiert, sondern trotz der Rede von Kollegialität sogar noch fortgeschrieben: Anstatt den Papst und das (übrige) Bischofskollegium in ein partnerschaftliches Verhältnis unter dem Anspruch der Einmütigkeit zu setzen, stellte es das Kollegium unter die Herrschaft des Papstes. Der Papst verstößt also keineswegs gegen das Konzil. Das zeigt sich im aufgebrochenen Konflikt in tragischer Weise. Dies sollte wenigstens offen zur Sprache kommen [...]

Mit guten Wünschen [...] grüßt hochachtungsvoll Paul Weß.

Dokumentiert Der in Innsbruck und Würzburg lehrende Pastoraltheologe Paul Weß hat in Sachen Schwangerenberatung in Deutschland an den Limburger Bischof Franz Kamphaus, zu dessen Diözese der Großraum Frankfurt/Main gehört, geschrieben. Weß argumentiert unter anderem, daß es auch im gegenständlichen Konflikt um die ungelöste Spannung zwischen der Kollegialität der Bischöfe und dem Primat des Papstes geht.

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