Väter auf dem Vormarsch

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"Der Papa darf nicht kommen“, antwortete Simon auf die Frage der anderen Kindergartenkinder, was ihm der Papa zum Geburtstag geschenkt habe. Auch als sein Vater nicht zum Skirennen zusehen kam, war der Fünfjährige wieder einmal enttäuscht. Jeden zweiten Samstag darf Simons Vater seinen Sohn für sieben Stunden sehen. "Danach folgt eine zweiwöchige Funkstille, weil die Mutter mich nicht mit ihm telefonieren lässt“, sagt Herr L. frustriert. Denn ohne Obsorgerecht haben Eltern keine offiziellen Befugnisse: "Ich kann weder in der Schule noch beim Kinderarzt eine Information über meinen Sohn einholen.“ Nun bereitet der Steirer einen Antrag auf gemeinsame Obsorge vor.

Zwei Präzedenzfälle machten es möglich

Seit 1. Februar haben ledige Väter die-se Möglichkeit. Zwei Präzedenzfälle in Deutschland und Österreich brachten den Stein ins Rollen: Zwei ledige Väter klagten ihr Recht auf Obsorge ein und gingen dafür bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie bekamen Recht: Der Satz "Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter betraut“ wurde mit dem 1. Februar als verfassungswidrig aufgehoben, und das in der gesamten Europäischen Union.

Bisher konnte ledigen Vätern nur dann die Obsorge zugesprochen werden, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls von der Mutter ausging. Ansonsten hatten sie nur die Möglichkeit, ein Besuchsrecht zu beantragen, wie es Simons Vater machte. Als Simon drei Jahre alt ist, trennen sich die Eltern. Von nun an darf Herr L. seinen Sohn nur mehr alle zwei Wochen treffen. "Dabei bin ich ein halbes Jahr zu Hause geblieben und habe mein Kind gewickelt, gebadet und gefüttert“, betont er. Als sich Herr L. einmal bei der Rückgabe des Kindes verspätet, bricht die Mutter den Kontakt ab. Neun Monate lang hat er keinerlei Möglichkeit, mit Simon zu kommunizieren. Erst sein fünfter Antrag auf Besuchsrecht wird gerichtlich bewilligt. Inzwischen belaufen sich die Kosten für Anwälte und Behördenwege auf knapp 9000 Euro.

"Viele Forderungen der Väter sind absolut verständlich, auch wenn die Art der Durchsetzung bei langen Streitigkeiten oft problematisch ist“, meint Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows. Die Hilfsorganisation für Scheidungskinder steht den neuen Rechten der Väter positiv gegenüber: "Dass beide Elternteile regelmäßig präsent sein sollen, ist absolut sinnvoll. Denn ein zweijähriges Kind hat ein zeitliches Empfinden von zirka zwei Tagen.“

Beim Verein Vaterverbot genießt man das neue Obsorgerecht mit Vorsicht: "Wir befürchten, dass viele Väter keinen Antrag stellen werden, weil sie es sich mit der Mutter nicht verscherzen wollen“, sagt Bundesleiter Norbert Grabner. Denn im Falle eines solchen Antrages erhält die Mutter ein gerichtliches Schreiben. Das neue Kontaktrecht wertet Grabner als Fortschritt: "Damit wird endlich klar, dass Väter keine 14-tägigen Wochenendbesucher sind.“ Nächtigungen beim Vater waren bisher bis zum Schuleintritt nur möglich, wenn die Mutter einvertsanden war. "Nun soll es leichter werden, unter der Woche Zeit mit dem Kind zu verbringen“, so Grabner. Ein weiterer Erfolg der Väter: "Ab nun dürfen alle Großeltern, auch jene väterlicherseits, regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkeln pflegen.“

Die Möglichkeit einer Doppel-Residenz des Kindes besteht weiterhin nicht. Der Elternteil mit dem hauptsächlichen Aufenthaltsort sei noch immer privilegiert, kritisiert Grabner: "Wenn die Mutter das Kind vier Tage wöchentlich betreut und der Vater an drei Tagen, erhält die Mutter die gesamte Familien- und Kinderbeihilfe und darf gegen den Willen des Vaters umziehen.“

Die vaterlosen Kinder

Neu ist auch die verpflichtende Erziehungsberatung bei einvernehmlichen Scheidungen (siehe Kasten links). "Wir schätzen, dass anfangs etwa ein Drittel der Eltern nicht offen für diese Beratung ist. Doch wenn man ihnen erklärt, dass es um die beste Lösung für das Kind geht, sind eigentlich alle Eltern kooperativ“, berichtet Elisabeth Wieser-Hörmann vom Beratungsdienst des Instituts für Ehe und Familie.

Allein 2011 wurden 19.451 Kinder in Österreich zu Scheidungskindern. In dieser Statistik sind Kinder von unverheirateten Paaren, die getrennte Wege gehen, noch gar nicht erfasst. Fast 20 Prozent aller Kinder in den Industrieländern wachsen weitgehend ohne männliche Bezugspersonen in den Familien, Kindergärten und Volksschulen auf. Viele Kinder verlieren etwa zwei Jahre nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil - in neun von zehn Fällen ist das der Vater. Untersuchungen zeigen, dass vaterlos aufwachsende Kinder deutlich öfter unter Verhaltensstörungen leiden und ein erhöhtes Risiko haben, später eine Alkohol- oder Drogensucht zu entwickeln.

Die neue Familiengerichtshilfe (siehe Kasten rechts) soll mithilfe von Psychologen und Sozialarbeitern zwischen den Eltern vermitteln. "So kann viel Leid, aber auch Geld gespart werden, indem die Verfahren kürzer werden und weniger Kosten für Gutachten anfallen“, ist Familienbundpräsident Bernhard Baier erfreut. Bisher gibt es die Familiengerichtshilfe nur in Wien, Innsbruck, Leoben und Amstetten. Bis zum Juli 2014 sollen an 25 Standorten rund 200 Familiengerichtshelfer arbeiten.

Im Justizministerium zeigt man sich vorbereitet auf die zu erwartenden Obsorgeanträge: "Wir haben 20 zusätzliche Stellen für Familienrichter geschaffen. Weiters erhalten die Familienrichter bundesweite Schulungen zur neuen Rechtslage“, berichtet Pressesprecher Christian Wigand. In den ersten Tagen seit dem 1. Februar habe es keinen "besonderer Ansturm“ gegeben. "Etwa 60 Prozent der ledigen Eltern haben sich ja bereits bisher auf eine gemeinsame Obsorge geeinigt“, betont Wigand.

Bis Herr L. das bevorstehende Obsorgeverfahren ausgefochten hat, muss er sich damit begnügen, Simon jeden zweiten Samstag zu sehen. Die wenigen gemeinsamen Stunden mit seinem Sohn versucht er möglichst intensiv zu nutzen: "Im Winter gehen wir Ski fahren und rodeln, besuchen eine Therme oder zeichnen und schreiben gemeinsam.“ Letztlich erscheint die Zeit immer zu kurz.

Vieles liegt noch in der Schwebe: "Niemand kann mir sagen, wie mein Antrag gehandhabt wird, wie lange das Verfahren dauern könnte oder wer die Kosten dafür übernimmt.“ Seinen Sohn versucht Herr L. aus dem Streit herauszuhalten, soweit das möglich ist. "Wenn Simon einmal älter ist, kann er Einsicht in die Gerichtsakten nehmen. Er soll sich selbst ein Bild machen.“

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