Verpflichtende Umfragen und einiges mehr

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Bereits bei den beiden Bischofssynoden zum Thema Familie (2014 und 2015) gab es signifikante Änderungen im Vergleich zu den Bischofsversammlungen zuvor. Auch die Vorbereitung der kommenden Jugendsynode (siehe oben) lief nach einem vergleichbaren Prozedere ab. Nun hat Papst Franziskus, mit der Apostolischen Konstitution "Episcopalis communio" die Synode in diesem Sinn neu geordnet. Nach dem II. Vatikanum hatte der damalige Papst Paul VI. das Instrument der Bischofssynode mit Bezug auf eine ähnliche Institution der frühen Kirche eingeführt.

Der Akzent, den Franziskus in der neuen Ordnung der Bischofssynode legt, betrifft augenfällig die Einbindung von Gläubigen und Experten, die nicht Bischöfe sind. Wörtlich spricht die Konstitution, dass "je nach Thema und Umständen auch einige andere zur Versammlung der Synode gerufen werden können". Diese Synodenteilnehmer werden vom Papst bestimmt, sie können, auch wenn sie keine Bischöfe sind, an den Synodenabstimmungen teilnehmen. Bei der Familiensynode 2015 hatte Franziskus beriets den Generalprior der Kleinen Brüder Jesu, Frère Hervé Janson, als stimmberechtigten nichtbischöflichen Synodenteilnehmer ernannt.

Verändertes päpstliches Lehramt?

Auch die bei den letzten Synoden bereits angewandte Methode von Umfragen, um weltweit die Meinung der Gläubigen zu erheben, wird nun verpflichtend eingeführt. Außerdem sollen auch "vorsynodale Versammlungen" möglich sein. Zur Jugendsynode gab es Ende März bereits ein solches Zusammentreffen von Jugendlichen und Synodenteilnehmern, deren Ergebnisse ins Vorbereitungsdokument zur Synode einflossen. Das soll nun künftig ein übliches Instrument der Synodenvorbereitung werden.

Grundsätzlich gibt es Ordentliche Versammlungen der Bischofssynode zu weltkirchlichen Themen, bei besonders dringenden Fragen kann der Papst eine Außerordentliche Session einberufen. Für einen definierten Bereich sind Spezielle Versammlungen möglich -die für Herbst 2019 anberaumte Amazonas-Synode fällt in diese Kategorie.

Bei einer Bischofssynode soll es grundsätzlich ein Schlussdokument geben, das von einer eigenen Kommission erstellt wird und das von den Mitgliedern der Synode angenommen werden muss, wobei so weit wie möglich Einstimmigkeit anzustreben ist. Wenn der Papst entscheidet, dieses Dokument zu veröffentlichen, dann ist es Teil des päpstlichen Lehramts. Es ist das einzige Dokument, das auf der Synode -vor dem Abschlussgottesdienst -veröffentlicht wird.

Interessant auch, dass nach der Konstitution "Episcopalis communio" die Bischofssynode einen explizit ökumenischen Akzent erhält, indem Franziskus - in Anlehnung an die Enzyklika "Ut unum sint" von Papst Johannes Paul II. - sie als Modell darzustellen sucht, den päpstlichen Primat so auszuüben, dass "zwar nicht auf das Wesentliche des Papstamtes verzichtet", aber "doch für eine veränderte Lage geöffnet" wird. (ofri)

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