"Visionen sollten geltendes RECHT WERDEN"

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KATHOLISCHES KIRCHENRECHT

1917 CIC

Papst Benedikt XV. promulgierte - nach jahrzehntelanger Vorarbeit -mitten im Ersten Weltkrieg mit dem Codex Iuris Canonici (CIC) das erste allgemein gültige Gesetzbuch in der katholischen Kirche.

1983 CIC

Die Veränderungen nicht zuletzt des Kirchenbildes durch das II. Vatikanische Konzil (1962-65) erforderten eine völlige Revision des Codex von 1917. Johannes Paul II. setzte diese 1983 in Kraft.

1990 CCEO

Nach dem neuen CIC promulgierte Johannes Paul II. auch den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, das Gesetzbuch für die 22 mit Rom unierten Ostkirchen. Unterschiede zum CIC sind u. a. Bischofswahlen durch die Synoden und kein Pflichtzölibat für Weltpriester.

Änderungen des Rechts

2015 verkürzte Franziskus die Eheannullierungsver fahren. In einer Fußnote von "Amoris Laetitia" deutete er 2016 die Möglichkeit des Sakramenteempfangs für wiederverheiratete Geschiedene an. Im September 2017 verlagerte er die Zuständigkeit für die Übersetzung liturgischer Texte von Rom zu den Bischofskonferenzen.

"Das Kirchenrecht will der Communio der Kirche eine Ordnung geben und willkürliches Handeln ausschalten oder zumindest begrenzen."

"Die Bilder des Papstes -etwa wenn er vom 'Geruch der Schafe' spricht, den die Hirten annehmen sollen -müssen vom kirchlichen Gesetzgeber natürlich in die Sprache des Rechts übersetzt werden."

"Es wäre wahrscheinlich hilfreicher gewesen, eine konkrete Norm zu erlassen, als den Gedanken über die Barmherzigkeit gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen in eine Fußnote zu geben."

Den gegenwärtigen Pontifikat erfährt der Innsbrucker Kirchenrechtler Wilhelm Rees als spannende Zeit: Kann Franziskus seine Programmatik auch in rechtliche Normen gießen -und in der Kirche damit auch dauerhaft wirksam machen?

DIE FURCHE: Der Pontifikat von Franziskus ist von programmatischen Aussagen gekennzeichnet - das reicht von der Rede über die "verbeulte" Kirche über die Dezentralisierung bis zur Option für die Armen, die er beständig im Munde führt. Lassen sich derartige Visionen ins Kirchenrecht überführen?

Wilhelm Rees: Die Aussagen kennzeichnen das Kirchenbild, das der Papst hat. Das Kirchenrecht befasst sich vor allem mit der Ordnung der Kirche. Es möchte helfen, dass sie ihr Ziel und die Gläubigen das Heil erlangen können. Die Visionen von Franziskus sind in dem Sinn hilfreich, dass sich das Kirchenrecht immer wieder fragen muss, ob es heute tatsächlich das Recht ist, das diese Ziele erreichen lässt. Die Kirche muss nach den Zeichen der Zeit, wie das Zweite Vatikanische Konzil gesagt hat, forschen und die Fragen und Nöte der Menschen im Blick haben. Papst Franziskus spricht immer wieder wunde Punkte an, die geändert werden sollen bzw. müssen. Und daher können diese Visionen durchaus zu einer Neuordnung des Kirchenrechts führen, wobei allerdings auch Widerstände spürbar sind.

DIE FURCHE: Die Bilder des Papstes sind sehr kräftig, etwa wenn er vom "Geruch der Schafe" spricht, den die Hirten annehmen sollen.

Rees: Das muss vom kirchlichen Gesetzgeber natürlich in die Sprache des Rechts übersetzt werden. Mit "Geruch der Schafe" kommen für mich die Nähe der Priester und Seelsorger zu den Gläubigen zum Ausdruck, das Sprechen auf gleicher Augenhöhe und das Verständnis für deren Sorgen und Anliegen. Mit diesem Bild prangert der Papst einen gewissen Klerikalismus in der Kirche an. Wenngleich er Amt und Dienst der Priester nicht in Frage stellt, so sagt er dennoch deutlich, dass die sakramentale Vollmacht Anlass zu besonderen Konflikten geben könne, wenn sie zu sehr mit Macht verwechselt werde. Der Papst stellt damit die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen in der Kirche und für die Kirche heraus, die im Kirchenrecht noch stärker verankert werden müsste.

DIE FURCHE: Das heißt aber, am Kirchenrecht müsste sich Grundlegendes ändern -denn es fußt ja stark auf klerikalen Strukturen.

Rees: Papst Franziskus spricht Veränderungen auf allen Ebenen an, dies bereits in seinem ersten Apostolischen Schreiben "Evangelii Gaudium". Und da gehört die Verfassungs- und Organisationsstruktur der Kirche dazu. Er nimmt die römische Kurie in den Blick, wo es um ein neues Zu-und Miteinander von Gesamtkirche und Ortskirche, aber auch interne Veränderungen geht. Er spricht Veränderungen auf den Ebenen der Diözesen und Bischofskonferenzen, aber auch der Pfarrei an. In diesen Bereichen müsste sich also schon einiges ändern. Es müsste sich auch etwas im Miteinander von Priestern und Laien ändern, sodass den Laien im Bereich der Seelsorge mehr Mitverantwortung übertragen wird, auch mit Blick auf die Leitung einer Pfarre. So spricht der Papst in "Evangelii Gaudium" davon, dass die Laien die Mehrheit des Gottesvolkes bilden. Das Bewusstsein von der Verantwortung, die ihnen zukommt, habe sich jedoch noch nicht überall durchgesetzt.

DIE FURCHE: Franziskus spricht auch davon, Frauen mehr in die Verantwortung in der katholischen Kirche einzubinden.

Rees: Die weibliche Gegenwart in der Kirche zu erweitern, ist ein großes Anliegen von Papst Franziskus. Es ist da einiges bereits im Gang -auch in Österreich, wo Frauen als Pastoralamtsleiterinnen, Kanzlerinnen usw. und damit in verantwortlichen Positionen tätig sind. Dennoch bedarf es hier einer größeren Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Solange die Gedanken zur Reform nur Wünsche des Papstes sind, sich aber nicht in konkreten Gesetzen niederschlagen, haben sie für die Kirche nur geringe Auswirkungen. Da sehe ich eine gewisse Schwierigkeit im Pontifikat und in der Person des Papstes. Franziskus spricht Dinge an. Da wäre es wichtig, das nicht nur anzusprechen, sondern auch in geltende Normen zu kleiden.

DIE FURCHE: In einigen Fällen hat der Papst das Kirchenrecht ja geändert -etwa beim Sakramentenempfang von wiederverheirateten Geschiedenen, wo im Papstschreiben "Amoris laetitia" in einer Fußnote die Tür zum Kommunionempfang geöffnet wird.

Rees: Die Frage von wiederverheirateten Geschiedenen ist seit dem II. Vatikanum ein Dauerbrenner. So hat schon Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben "Familiaris consortio" richtungweisende Entscheidungen getroffen, wenn er etwa feststellt, dass wiederverheiratete Geschiedene von der Kirche bzw. den Pfarrgemeinden nicht ausgegrenzt werden dürfen. Aber er hat letztendlich keine Wege aufgezeigt, wie diese Ausgrenzung überwunden werden kann. Genau da setzt Papst Franziskus an, indem er solche Wege aufzeigt. Schon rund um die Familiensynoden 2014 und 2015 zeigen sich Neuansätze, wenn der Papst einen Fragebogen ausgeschickt hat, wo die Bischöfe, aber auch die Gläubigen sich zu Ehe und Familie, Scheidung und Wiederheirat äußern konnten. Das sind ganz beachtliche Schritte, ebenso wenn er dann im nachsynodalen Schreiben "Amoris Laetitia" wiederverheirateten Geschiedenen im Einzelfall den Zugang zu Kommunion und Bußsakrament eröffnen möchte. Für ihn sind die Bestimmungen zum Sakramentenempfang nicht starre Normen: Deren Anwendung hängt auch von den individuellen Umständen ab.

DIE FURCHE: Aber es ist nur eine Fußnote und keine klare Gesetzesänderung

Rees: Es wäre wahrscheinlich hilfreicher gewesen, eine konkrete Norm zu erlassen, als diesen Gedanken im Sinn der Barmherzigkeit in eine Fußnote zu geben. Diese hat ja dann zu großen Auseinandersetzungen geführt -ich denke an den Brief der vier Kardinäle, in dem sie den Papst auffordern, seine Aussage zurückzunehmen. Der Papst versteht Eucharistie jedoch nicht als Belohnung für die 100-Prozentigen, sondern als Hilfe in schwierigen Situationen. Er hat eine klare Aussage getroffen und davon nichts zurückgenommen. Auch denkt Franziskus an Dezentralisierung und die Verantwortung der einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen, die er aufruft, entsprechende Regelungen in den jeweiligen Ortskirchen zu treffen. Das ist aber nicht so einfach, was man auch daran sieht, das bislang die Österreichische Bischofskonferenz in dieser Frage zu keinem klaren Ergebnis gekommen ist.

DIE FURCHE: Können derartige Fragen überhaupt durchs Kirchenrecht gelöst werden?

Rees: Das Kirchenrecht kann natürlich das Heil nicht vermitteln. Vielmehr will es der Communio der Kirche eine Ordnung geben und willkürliches Handeln ausschalten oder zumindest begrenzen. Dem und der einzelnen Gläubigen möchte es Hilfe sein, Rechte zugestehen und diese klar benennen. Da scheint mir eine rechtliche Regelung dieser Frage sinnvoll und auch notwendig. Eine solche gibt einen klaren Rechtsanspruch, der etwa im Fall von Scheidung und Wiederheirat unter gewissen Umständen den Zugang zur Eucharistie ermöglicht. Es wäre hier meiner Meinung nach eher ungerecht, wenn man diese Entscheidung ausschließlich dem einzelnen Seelsorger überließe. Eine rechtliche Normierung gibt den Gläubigen eine gewisse Sicherheit und schließt Willkür aus. Daher halte ich eine Regelung durch die Österreichische Bischofskonferenz für sinnvoll.

DIE FURCHE: Eine explizite Änderung des Kirchenrechts durch Franziskus war auch die Verkürzung der Eheannullierungsverfahren.

Rees: Bislang verbinden viele mit dem Eheannullierungsverfahren eine lange Dauer und ein unangenehmes Verfahren. Von daher kommt auch die Scheu der Gläubigen, ein solches Verfahren anzugehen. Franziskus hat dieses Verfahren praktisch im Alleingang neu geordnet. Es war ja schon auf der ersten Bischofssynode zu Ehe und Familie 2014 ein Thema und sollte dann ein Jahr später auf der zweiten Familiensynode erneut diskutiert werden. Dem ist Franziskus zuvorgekommen, indem er vor Beginn der zweiten Synode eine Neuordnung erlassen hat, die auf der Synode wohl nicht zustande gekommen wäre und die von den in kirchlichen Gerichten tätigen Personen überwiegend kritisch hinterfragt wird. Für die Gläubigen sind der Wegfall der Zweiten Instanz und auch das Kurzverfahren vor dem Bischof, der in seiner Verantwortung als Richter innerhalb der Diözese herausgestellt wird, sicher eine Erleichterung und wertvolle Hilfe. Andererseits geht es um die Entscheidung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Sakraments, die keinesfalls leichtfertig, sondern aus Verantwortung und mit Rechtssicherheit getroffen werden muss.

DIE FURCHE: Sie haben die Widerstände gegen Franziskus angesprochen: Wird er das, was er will, auch durchsetzen können?

Rees: Ich hoffe, dass sich seine Visionen und Wünsche durchsetzen werden. Franziskus ist schon ein Geschenk, ein Glücksfall für die Kirche, der nicht so sehr um den Verlust von Wahrheit und Tradition fürchtet, sondern eine zeitgemäße Pastoral, eine offene Kirche und die Sorge um Menschen am Rande oder in schwierigen Situationen einfordert. In letzter Zeit sind die Konflikte mit den Beharrenden schon recht stark geworden. Ob sich diese Kräfte durchsetzen werden, kann ich schwer einschätzen. Was mir aber auffällt, ist, dass die Mehrheit der Kardinäle, die Franziskus gewählt hat, wohl nicht mehr hinter ihm steht. Ich würde mir wünschen, dass die Anliegen von Franziskus nicht nur Visionen bleiben, sondern im Miteinander, unter stärkerer Berücksichtigung der Mitverantwortung aller Gläubigen, das heißt auch der Stärkung und Durchführung von Synoden, in geltendes Recht umgesetzt werden.

Wilhelm Rees

Seit 1996 Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck.

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