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Vorauseilender Gehorsam wird nicht geübt
In Kärntens Pfarren wird den Laien mehr Verantwortung übertragen: Ein Widerspruch zum jüngsten vatikanischen Dokument, welches das Laien-Engagement klar begrenzt?
In Kärntens Pfarren wird den Laien mehr Verantwortung übertragen: Ein Widerspruch zum jüngsten vatikanischen Dokument, welches das Laien-Engagement klar begrenzt?
Neue Weg in der Mitgestaltung der Laien am Gemeindeleben, beschreitet die Diözese Gurk-Klagenfurt. „Von den Worten und Taten Jesu Christi werden theologisch vier Grundaufträge abgeleitet”, erklärt Klaus Masaniga vom Seelsorgeamt der Diözese Gurk, „der Verkündigungsdienst, der Gottesdienst, der Dienst am Nächsten und der Dienst an der Gemeinschaft.” Diese Grundaufträge will man in Kärnten nun neu betonen: Statt sie wie bisher gesammelt dem Pfarrgemeinderat und seinen Fachausschüssen anzuvertrauen, schlägt in der Diözeses Gurk-Klagenfurt jeder Pfarrgemeinderat dem Bischof für jeden Grundauftrag eine geeignete Person aus seiner Mitte zur Beauftragung vor. „Die Kirche als Ganze ist Trägerin der apostolischen Sendung: Alle sind vom Heiligen Geist erfüllt. Allen ist darum die missionarische Verkündigung der Frohen Botschaft, die Feier der Sakramente und die Praxis der Nachfolge Jesu übergeben”, heißt es in einem Begleitheft des Seelsorgeamtes zur Kärntner Pfarrgemeindeordnung. Priester und Laien seien aufgerufen, Amter und Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen: „Während der Priester für sein Amt durch Handauflegung geweiht wird, werden Laien meist im Bahmen eines Gottesdienstes zu einem besonderen Dienst beauftragt, den sie aufgrund des gemeinsamen Priestertums aller Getauften in der Gemeinde ausüben.” Nicht der Pfarrer allein trage die Verantwortung in einer Pfarre, sondern alle Getauften und Gefirmten seien aufgerufen, ihre Talente und Charismen einzubringen und Mitverantwortung zu übernehmen. Aufgabe des Pfarrgemeinderates sei es, die einzelnen Charismen zu „koordinieren und verbinden”.
Rückschlag aus Rom
Mit dieser Sicht der Zusammenarbeit von Laien und Priestern in der Gemeinde könnten die Kärntner aller dings in Konflikt mit den kürzlich herausgegebenen römischen „Instruktionen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester” kommen. Darin wird nämlich eine scharfe Grenze gezogen zwischen den Diensten der „geistlichen Hirten” und den Aufgaben der Laien. Aufgrund des Mangels an geweihten Amtsträgern sei es in letzter Zeit zu einem Verständnis vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen gekommen, das „seinen eigenen Sinn und seine spezifische Bedeutung verwischt”, beklagt das Dokument, doch bestehe ein wesensmäßiger Unterschied zwischen dem gemeinsamen Priestertum, das sich „im Leben gemäß dem Heiligen Geist” vollziehen darf und dem Priestertum des Dienstes, das eine „heilige Vollmacht zum Dienst an den Gläubigen” verleiht, die den Laien nicht ansteht. Nicht zuletzt das falsche Verständnis vom gemeinsamen Priestertum habe „zu einem Bückgang der Kandidaten für das Priestertum” geführt, vermutet der Papst. Weiters plädiert er dafür, die Leitung einer verwaisten Gemeinde nicht einem Laien aufzutragen, wenn man sich „eines älteren, noch rüstigen Priesters” bedienen kann, denn „die Pfarrei zu leiten, zu koordinieren, zu moderieren oder zu verwalten steht nur einem Priester zu”. Auch die Pfarr gemeinderäte werden in der vom Papst approbierten Instruktion gemahnt, daß sie „nur beratendes Stimmrecht haben*' und „in keiner Weise zu Entscheidungsorganen” werden können. Darum sei auch jede Entscheidung, „die von einem nicht unter dem Vorsitz des Pfarrers versammelten Bat gefällt wurde, ungültig und deshalb als nichtig zu betrachten”.
In Kärnten läßt man sich aber nicht so schnell vorn neuen Weg abbringen: „Diese Instruktion ist nicht an uns Laien gerichtet, sondern ausschließlich an den Bischof”, erklärt Klaus Masaniga vom Seelsorgeamt der Diözese Gurk-Klagenfurt. „Wir werden sehen, wie unser Diözesanbischof damit umgehen wird, aber wir werden sie nicht gleich in vorauseilendem Gehorsam umsetzen.” Ein Bückschlag seien die Instruktionen aus dem Vatikan jedoch allemal.
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