Wenn Männer weggewiesen werden

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Ein Mann aus Graz wurde in seiner Familie gewalttätig. Nach einem seit 1997 geltenden Gesetz wurde er von der Polizei "weggewiesen". Er mußte seine Wohnung verlassen, die Schlüssel abgeben. Nach wenigen Tagen kehrte er zurück, und als der Ziehsohn das Haus verläßt, läuft er Amok und schießt auf alle, die ihm in den Weg kommen und verletzt sie schwer.

So lautet das Gewaltschutzgesetz: Ist der Konflikt durch die Ordnungskräfte nicht zu schlichten, steht der oder die "Weggewiesene" für wenigstens sieben Tage auf der Straße. Über eingeholten Gerichtsbescheid ist eine Wegweisung auf drei Monate möglich, im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren bis einen Monat nach dem Ende des Aufteilungsverfahrens. Der Gewalt soll so der Boden entzogen werden.

Wirklich hilfreich wird dieses Gesetz erst, wenn es flankierende Maßnahmen gibt. Dazu gehören unbedingt: * Beratungsstellen mit ausgebildeten Männern als Berater; für Frauen gibt es mehr qualifizierte Beraterinnen als für Männer.

* Männerhäuser, wie es auch Frauenhäuser gibt (sie wären Zufluchtsstätten, in der weggewiesene Männer vorübergehend Aufnahme und Erstberatung finden) - eine Aufgabe für die kirchliche Männerarbeit?

* Nützlich wären verstärkte Waffenkontrollen, der Zugang zu den Waffen müßte mit einer hohen Schwelle versehen werden (der Grazer Täter hatte ein ganzes Waffenlager zu Hause, konnte sich aber, obwohl seine Waffen zu Hause unzugänglich waren, leicht eine andere Waffe besorgen).

* Auch eine Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu gewaltarmen Formen der Konfliktregelung könnte langfristig folgenschwerer Gewalt in den Familien und nicht nur in diesen vorbeugen.

Gäbe es solche flankierende Maßnahmen, dann könnte die "Wegweisung aus der Familie" wegen Gewalt zur Weg-Weisung in ein Familienleben mit neuer Qualität ohne Gewalt werden.

Der Hinweis, solche flankierenden Maßnahmen lägen nicht in Bundeskompetenz und könnten daher vom Gesetzgeber nicht geschaffen werden, ist inakzeptabel. Um der Betroffenen willen braucht es dann eben ein Zusammenspiel der politischen Kompetenzen.

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