Wo Religionsfreiheit fehlt

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Die Erklärung über die Religionsfreiheit war das umstrittenste Dokument des Konzils. Es steht inhaltlich auch früheren päpstlichen Aussagen entgegen. Aber man wollte nicht über die Wahrheit dieser oder jener Religion urteilen, sondern den Gewissensentscheid respektieren, der dem Glaubensakt zugrunde liegt. Heute gehört Religionsfreiheit zu den grundlegenden Menschenrechten. Wir Christen gewähren sie nun großzügig und beklagen zu Recht, wenn das Leben der Kirche etwa in islamisch dominierten Ländern noch immer behindert wird. Grob gegen die Freiheit verstößt, wenn Religionswechsel mit Nachteilen oder Strafen geahndet wird.

Die volle Religionsfreiheit fehlt aber auch in anderen Ländern. Etwa dort, wo ein laizistischer Staat Religion aus der Öffentlichkeit verbannen will und zu einer reinen Privatsache degradiert. Wo religiöse Symbole in öffentlichen Räumen verboten werden, wie Kreuze in Schulen oder Spitälern, oder das Tragen eines Kopftuches, wo es aus religiöser Überzeugung geschieht. .Auch der Protest gegen den Bau von Moscheen, gar mit einem Minarett, verrät, wie Religionsfreiheit nicht zu Ende gedacht ist.

Fehlende Religionsfreiheit kann sich auch hinter falsch verstandener Toleranz verbergen. Etwa dort, wo man in Kindergärten nicht über christliche Feste reden darf, um Kinder anderer Religionen nicht zu "stören". Gerade diese haben ein Recht zu erfahren, was wir Christen eigentlich feiern, wenn saisonbedingt die Geschäfte mit großem kommerziellem Aufwand offenbar zum Fest gehörige Artikel anbieten. Umgekehrt wollen auch christliche Kinder wissen, welche Feiertage jüdische Freunde und muslimische Mitschüler haben und was sie sich dabei denken.

Religionsfreiheit wird schnell gefordert, aber längst noch nicht überall gewährt.

Weihbischof Krätzl erlebte das II. Vatikanum als Konzilsstenograf.

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