Zeichen und Werkzeug der Einheit

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Johannes Paul II. hat selbst eingeladen, über den Primat des Papstes nachzudenken. Nachstehend ein Diskussionsbeitrag im Vorfeld eines Symposiums über das Papstamt in Innsbruck.

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Johannes Paul II. hat selbst eingeladen, über den Primat des Papstes nachzudenken. Nachstehend ein Diskussionsbeitrag im Vorfeld eines Symposiums über das Papstamt in Innsbruck.

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In seinem Buch "Die Rolle des Papsttums im Dritten Jahrtausend" (Herder 1999, vgl. Furche 51-52/99) greift der deutsche Fundamentaltheologe Hermann J. Pottmeyer die Einladung des Papstes auf, eine ökumenische Form des Petrusamtes zu suchen. Doch zuerst muß die römisch-katholische Kirche selbst dieses Amt so gestalten, daß es sich als Dienst an der Gemeinschaft bewährt. Pottmeyer hält dies für möglich, ohne die Papstdogmen des 1. Vatikanischen Konzils auch nur zu relativieren.

Dabei beruft er sich schon beim Dogma vom Jurisdiktionsprimat auf die Erklärungen des Sprechers der zuständigen Kommission in der Konzilsaula: "Im Licht dieser immer wieder übersehenen Äußerungen der Glaubensdeputation läßt sich nun das Schweigen der Textvorlage über die kollegiale Mitverantwortung der Bischöfe bei der Leitung der Gesamtkirche verstehen ... Dieses Schweigen bedeutet jedenfalls keine Ablehnung dieser Lehre, sondern das genaue Gegenteil. Die Lehre von der höchsten und vollen Gewalt des Bischofskollegiums gilt als selbstverständlicher Bestandteil der kirchlichen und theologischen Tradition" (Seite 59). Ebenso wurde nach Pottmeyer die kollegiale Mitwirkung der Bischöfe und der ganzen Kirche bei den lehramtlichen Entscheidungen des Papstes nur aus strategischen Motiven im Dogma nicht erwähnt, um die Effizienz der päpstlichen Autorität nicht zu gefährden.

Kann man aber die auch nach Pottmeyer "für den Primat konstitutive Einbindung in das Bischofskollegium" (Seite 127) in der Definition des Papst-amtes übergehen, ohne die Kollegialität zu einem nebensächlichen, untergeordneten Element abzuwerten?

Die Antwort gab schon auf dem 1. Vatikanum der Brixener Bischof Vinzenz Gasser als amtlicher Kommentator, indem er das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen mit dem des Lehrers zu seinen Schülern gleichsetzte.

Der Lehrer ist nicht verpflichtet, die Schüler um ihre Meinung zu fragen, bevor er disziplinäre Entscheidungen trifft oder seine Lehre vorträgt. Daher muß in einer Beschreibung der Autorität des Lehrers keine Bindung an die Schüler erwähnt werden. Eine Minderheit von Bischöfen auf dem 1. Vatikanum hat dieses Problem bereits deutlich gesehen. Sie hat vergeblich gefordert, daß die Bindung des Papstes an die Kirche auch im Dogma genannt werden soll, weil sie sonst dem Primat des Papstes untergeordnet bleibt.

Vom 1. zum 2. Vatikanum Wie recht diese Bischöfe hatten, das zeigte sich im 2. Vatikanum, das die Papstdogmen des 1. Vatikanums in keiner Weise antasten wollte. Daher war es ganz konsequent, daß im 2. Vatikanum "die Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit des Papstes - im Text der Konstitution wie in der ,Vorbemerkung' - in einer Weise betont wurden, wie es nicht einmal in der Definition des 1. Vatikanums geschah" (Seite 99). Der Papst kann "jederzeit nach Gutdünken" (Vorbemerkung, Nr. 4) seinen Primat ausüben und die Bischöfe beteiligen.

Trotz der Rede von "Communio" blieb die Kirche auf und nach dem 2. Vatikanum in ihren realen Strukturen eine "heilige Herrschaft". Damit wurde die Vision einer Communio-Kirche zu einer bloßen Idee. Sie weckt Erwartungen, die notwendig enttäuscht werden (siehe Kirchenvolks-Begehren). Das "hierarchologische Kirchenbild" blieb maßgebend und wurde auch im Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, des Primats zur Kollegialität, festgeschrieben.

Daher wird es ohne eine inhaltliche - nicht nur verbale - Verbesserung der Dogmen des 1. Vatikanums und ihrer folgerichtigen Auslegung im 2. Vatikanum nicht möglich sein, die Kollegialität mit dem Primat zu versöhnen. Denn es handelt sich um ein "teils widersprüchliches Miteinander zweier Ekklesiologien und gegenläufiger Anliegen" (so auch Pottmeyer, Seite 122); und "es macht eben einen Unterschied, ob man der Kollegialität nur im Rahmen und unter der Vorgabe eines Primats, verstanden als Souveränität, Raum gibt - so das 2. Vatikanum - oder ob man umgekehrt dem Primat im Rahmen der Kollegialität Gestalt gibt" (Seite 123).

Dogmen verbessern?

Seit dem letzten Konzil nimmt die Kirche in vorsichtiger Weise an, daß zeitbedingt in der Bibel unrichtige Elemente enthalten sein können. Doch bezüglich ihrer eigenen dogmatischen Aussagen lehrt sie weiterhin, daß diese auf Grund ihres Anspruchs auf Unfehlbarkeit höchstens vervollständigt oder in besseren Worten neu formuliert werden können, ohne sie inhaltlich zu korrigieren.

Dagegen stellte schon Karl Rahner fest: "Auch dogmatisch schlechthin verbindliche Wahrheiten können unter faktisch Mitgedachtem, unter Vorstellungsmodellen und wie selbstverständlich mittradierten Verstehensweisen ausgesagt und weitergegeben werden, die bei einer solchen Aussage ungeschieden und wie selbstverständlich mitüberliefert werden und sich später dann durchaus als nichtverbindlich oder sogar als falsch herausstellen" (Schriften zur Theologie 13, 19f).

Mit solchen unrichtigen Vorstellungsmodellen oder Verstehensweisen - vor allem in der Form stillschweigender Voraussetzungen oder "Paradigmen" - ist auch in den Papstdogmen zu rechnen. Diese durch eine teilweise Korrektur zu verbessern bedeutet nicht, sie zu leugnen, aber sie zu relativieren. Nur auf diese Weise ist es möglich, widersprüchliche Positionen in Grundsatzfragen auf einer höheren Ebene in einer Synthese zu versöhnen.

Den Papstdogmen des 1. Vatikanums und der Unterordnung des Kollegiums unter den Papst im letzten Konzil liegt die Voraussetzung zugrunde, daß es in der Struktur der Kirche nur die eine Alternative gibt: Entweder steht im Sinn des sogenannten Papalismus der Papst als Souverän über der ganzen Kirche, oder es steht im Sinn des Konziliarismus das Konzil beziehungsweise das Kollegium der Bischöfe und damit die ganze Kirche über dem Papst. Die eigentliche Sinnspitze der Papstdogmen war es, den Konziliarismus vor allem in der Form des Gallikanismus abzuwehren. Die heute von manchen verlangte Demokratisierung der Kirche tendiert wiederum in die Richtung der Überordnung des Kollegiums über den Papst. Die gemeinsame Voraussetzung dieser beiden Positionen ist also eine vertikale Sichtweise, die sich so darstellen läßt: Eine biblische Sicht Im Licht der Bibel, nach der dem Petrus und der ganzen Gemeinde dieselbe Vollmacht des Bindens und Lösens übertragen wird (Mt 16,19 und 18,18), ist diese stillschweigende Voraussetzung einer bloß vertikalen Sichtweise zu korrigieren: Der Papst als Leiter des Bischofskollegiums und dieses haben eine gleich große Autorität und befinden sich daher auf derselben Ebene, ohne daß der Papst sich nochmals über das Kollegium stellen kann (wie es auch nach dem 2. Vatikanum möglich ist). Beide Instanzen stehen wie in einer partnerschaftlichen Ehe unter dem Anspruch der Einmütigkeit und müssen sich einig sein oder werden, ohne daß die eine die Gültigkeit der Entscheidungen der anderen einfach aufheben kann. Schematisch sieht das so aus: Wie entsprechende Erfahrungen zeigen, greift diese Synthese die berechtigten Anliegen beider Positionen auf: Die Autorität des Leiters als Gegengewicht zum Kollegium verhindert, daß sich die einzelnen hinter einer anonymen Mehrheit "verstecken", die Verantwortung auf diese abschieben oder sich unkritisch oder aus strategischen Gründen anderen anschließen. Wenn jeder nur seine Interessen oder seine partielle Sicht vertritt, kann keine ausgewogene und ganzheitliche gemeinsame Entscheidung zustande kommen, die alle mittragen können. Um eine solche zu vermitteln, braucht der Leiter, der jedenfalls die Gesamtsicht haben und der das Ergebnis nach innen und außen vertreten muß, eine gleich große Vollmacht wie das übrige Gremium. Daher darf er nicht überstimmt werden können (personales Prinzip).

Andererseits muß auch der Leiter seine Gesamtsicht kritisch hinterfragen lassen und kann um der Communio und der Gewissensfreiheit der einzelnen willen diesen seine Entscheidung nicht aufzwingen (kollegiales Prinzip). Das besagt für den Prozeß der Entscheidungsfindung ein verfahrensbedingtes - "operationales" - Verhältnis von eins zu eins zwischen dem Leiter und dem übrigen Kollegium, soweit und solange sie gegensätzlicher Meinung sind; was unter anderem bedeutet, daß der Leiter auf jede Wortmeldung aus dem Gremium sofort antworten darf.

In dieser Sicht ist der Papst "Prinzip und Fundament" der Einheit der Kirche (so die Enzyklika "Ut unum sint", Nr. 88, im Anschluß an das 2. Vatikanum) nicht im eigentlichen Sinn; das ist und bleibt Gott durch Jesus Christus im Heiligen Geist. Der Papst ist das notwendige "Zeichen und Werkzeug" dieser Einheit. Ein so verstandenes Petrusamt bedeutet keine Herrschaft, sondern einen oft mühsamen Dienst. In dieser Form des Papsttums könnte der im Oktober 1999 von Kardinal Martini auf der Europäischen Bischofssynode geäußerte Wunsch - er sprach von einem Traum - nach einer wahren Kollegialität in der Kirche erfüllt und damit ein innerkatholischer Grundsatzkonflikt behoben werden. Das wäre eine wichtige Voraussetzung für das ökumenische Gespräch über das Papstamt, zu dem der hier vorgelegte Versuch auch ein Beitrag sein soll.

Der Autor ist Gastprofessor für Pastoraltheologie in Würzburg und Autor des Buches "Einmütig. Gemeinsam entscheiden in Gemeinde und Kirche" (Thaur 1998).

PAPSTAMT - Hoffnung, Chance, Ärgernis Ökumenische Diskussion in einer globalisierten Welt Themen: Papstamt in medialer und globaler Welt, Papstamt aus katholischer, orthodoxer, lutherischer, reformierter und aus ökumenischer Sicht.

Referenten: Silvia Hell (Innsbruck), Bischof Walter Kasper (Rom), Bernd Körner (Graz), Ulrich H. J. Körtner (Wien), Grigorios Larentzakis (Graz), Lothar Lies (Innsbruck), Tadeusz Mazowiecki (Warschau), Paul Schulmeister (Berlin), Gunther Wenz (München) und andere Zeit: Donnerstag, 23. März, 8.15 Uhr bis Freitag, 24. März, 13.00 Uhr Ort: Katholisch-Theologische Fakultät der Universität, 6020 Innsbruck, Karl Rahner-Platz 1 Information und Programm: Tel. 0512/507-8561, Fax -2761 E-Mail: Dogmatik@uibk.ac.at, Internet: http://theol.uibk.ac.at/allgemein/symposium-1.html

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