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Zur Erneuerung der Liturgie

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Die österreichische Bischofs-konferenz hat am 8. Februar in Salzburg die neuen „Richtlinien für die Feier der heiligen Messe in Gemeinschaft“ beschlossen, die am 7. März, am ersten Fastensonntag, in Kraft treten werden. Aus diesem aktuellen Anlaß veröffentlichen wir den nachfolgenden Beitrag, der sich mit den grundsätzlichen Fragen der Liturgieerneuerung befaßt.

Die Redaktion

Am ersten Fastensonntag werden in Österreich neue Richtlinien für die Feier der heiligen Messe in Kraft treten. Damit ist fürs erste ein Großteil der Bestimmungen der Konstitution über die heilige Liturgie, der Rom im vergangenen Herbst eine Instructio zur näheren Durchführung folgen ließ, in die praktische Münze des Alltags umgegossen worden. Vieles von dem, was bis jetzt nur auf dem Papier stand, wird nun Wirklichkeit.

Und es wird in der Tat einschneidende Änderungen geben: Alle Lesungen, Gesänge und Gebete (hier gehen die Erlaubnisse, die dem deutschen Sprachraum gegeben wurden, noch über die Instructio hinaus), die in Messen mit Volk laut gesprochen und gesungen werden, können nun in der Volkssprache verrichtet werden. Ausgenommen bleiben lediglich die Präfation und der Kanon sowie die Gebete, die der Priester leise spricht. Daneben gibt es noch einige andere Neuerungen, die nicht weniger bedeutsam sind, weil sie erkennen lassen, in welche Richtung die Reform der Liturgie in Zukunft weitergehen wird. Zu Beginn der Messe entfällt im Stufengebet der Psalm und nach dem Segen das sogenannte Schlußevangelium. Der Ritus erfährt also eine erste Reinigung und Straffung. Der Wortgottesdienst erhält die ihm zustehende Bedeutung wieder zurück. Er kann nun auch als eigenständiger Gottesdienst ohne Eucharistiefeier gefeiert werden. In ihm sind die Fürbitten an ihren richtigen Platz gestellt worden. Theologisch gesehen von größter Tragweite ist die Durchführung der Funktionsteilung und damit verbunden die Sorge um die rechte Ordnung im gottesdienstlichen Raum. Wenn die Gemeinde in Zukunft die ihr zustehenden Teile singt oder spricht, dann braucht der Priester diese nicht nochmals leise für sich zu beten. Die Gemeinde, die lange Zeit ein Stiefkind der Liturgie war, wird damit wieder in ihre Rechte eingesetzt und wird zum vollberechtigten Träger liturgischer Funktionen. Auch alle anderen Dienste im Gottesdienst werden wieder deutlich voneinander geschieden, denn nunmehr soll jeder nur noch das, aber auch alles das, was ihm auf Grund der Struktur des Gottesdienstes eigentlich zukommt, tun. So wird in der liturgischen Feier deutlich werden können, was Kirche ist: Volk Gottes, geeint durch die Berufung zum Christsein, geeint durch gemeinsames Gebet, durch gemeinsamen Gesang und durch gemeinsames Mahl und in sich gegliedert in verschiedene Dienste, die die einzelnen Glieder der Gemeinde einander zu leisten haben.

Mit den neuen Bestimmungen hat die kirchliche Gesetzgebung vielen Wünschen der liturgischen Bewegung nachgegeben. Es ist an der Zeit, in Dankbarkeit derer zu gedenken, die seit der Jahrhundertwende mit aller Kraft, Ausdauer und Liebe dafür gearbeitet haben, lange mißverstanden und oft angefeindet, und deren Bemühen sich als so echt und lebenskräftig erwiesen hat, daß es schon seit-Jahrzehnten die Anerkennung vieler einzelner Bischöfe und auf diesem Konzil die Anerkennung des Gesamtepiskopats gefunden hat.

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