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Abfallkonzepte lohnen sich

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Einige österreichische Unternehmen sind auf die EU-Anforderungen für betrieblichen Umweltschutz bereits bestens vorbereitet.

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Einige österreichische Unternehmen sind auf die EU-Anforderungen für betrieblichen Umweltschutz bereits bestens vorbereitet.

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Wachsendes Umweltbewußtsein und verschärfte Um-welthaftungs- und -straf-rechtsgesetze stellen zukünftig für alle Unternehmer einen betriebswirtschaftlichen Faktor dar. Denn einerseits können beim Kauf oder Verkauf von Retrieben oder Betriebsteilen Sanierungskosten für Altlasten den Wert eines Grundstücks bis zur Unwirtschaftlichkeit beeinflussen und andererseits beurteilen Konsumenten Produkte zunehmend nach Umweltkriterien.

Dieser Entwicklung hat die Europäische Union (EU) Rechnung getragen, indem sie am 29. Juni 1993 die „Verordnung Nr. 1836/93 über die freiwillige Reteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung” (weiter als EMAS-V bezeichnet) veröffentlichte.

Entsprechend den Zielen und Grundsätzen der EU-Umweltpohtik, trägt dabei die Industrie die Eigenverantwortung für die Rewältigung der Umweltfolgen, die durch ihre Tätigkeit entstehen. Diese Verantwortung verlangt die Festlegung ■ und Umsetzung von Umweltzielen, einer Umweltpolitik, von Umweltprogrammen, Umweltmanagementsystemen und Umweltbetriebsprüfungen („Öko-Audits”).

Österreichische Retriebe haben sich bereits in Teilbereichen auf die zunehmenden Anforderungen des betrieblichen Umweltschutzes vorbereitet. Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz gibt zum Beispiel durch die Vorschreibung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes den Unternehmen die Grundlage für die Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft. Die Quelle AG in Linz investierte zum Beispiel in eine neuorganisierte innerbetriebliehe Abfallwirtschaft über drei Millionen Schilling. So werden zukünftig in einem neu errichteten, rund 300 Quadratmeter großen Abfallzwischenlager gefährliche und nichtgefährliche Abfälle nach einzelnen Äb-fallarten getrennt gelagert und an ausgewählte Verwertungs- und Entsorgungsbetriebe übergeben. Diese Neuorganisation entstand aufgrund eines gemeinsam mit der Abteilung Abfallwirtschaft der Universität für Bodenkultur in Wien ausgearbeiteten Abfallwirtschaftskonzeptes, das weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Rentabilität bestätigt

Dabei ging es um eine Abfallerhebung am Entstehungsort und den Aufbau einer gänzlich neuen betriebsinternen Sammel- und Transportlogistik für einzelne Abfallfraktionen. Die Rentabilität wird vom Umweltbeauftragten C. Jahn folgendermaßen bekräftigt: „Durch diese Investitionen entsprechen wir den Anforderungen, die an ein ökologisch ausgerichtetes Versandhaus zukünftig gestellt werden und konn-teh 1993 bereits zwei Millionen Schilling an Entsorgungs- und Behandlungskosten einsparen.”

Dieses Beispiel zeigt, daß Unternehmen, die bereits heute ihre Tätigkeit nach ökologischen Kriterien ausrichten, sich optimal auf zukünftige Handels- und Produktionsbedingungen vorbereiten und sich damit auch eine Grundlage für die freiwillige Beteiligung an der künftigen EMAS-V schaffen. Bei der Umsetzung dieser Verordnung gilt es jedoch, nicht durch hohe Investitionen für Umwelttechnologien, sondern vielmehr durch die Bereitschaft, Umweltschutz als Unternehmensziel zu akzeptieren, eine Ökolo-gisierung der Arbeitsabläufe zu erreichen.

Die Grundlage für die Umsetzung der EMAS-V ist immer eine Untersuchung und Bewertung der Ist-Situation am Produktionsstandort. Dementsprechend besteht die Einführung und Umsetzung der EMAS-V aus einer ersten Umweltprüfung und einem darauf aufbauenden kontinuierlichen Audit-Zyklus.

Die Bausteine dieses Audit-Zyklus erfordern eine Neuorganisation und Integration des Umweltschutzes in die Betriebsorganisation. Dazu müssen vorerst die ökologischen Ziele des Unternehmens durch die Ausarbeitung der Umweltpolitik festgelegt werden. Die Grundlage für die Zieldefinition liegt in der bereits erwähnten Erhebung des Ist-Zustandes mit der ersten, umfassenden Umweltprüfung.

Um die angeführten Ziele der Umweltpolitik auch zu erreichen, ist ein Umweltprogramm zu erstellen, das mit Hilfe von speziellen Management-Techniken umgesetzt werden soll. Dieses Umweltmanagementsystem besteht aus strategischen und operativen Aufgaben, wobei in der EMAS-V sechs Elemente dieses Systems angeführt werden. Diese Elemente bestehen aus

■ den Umweltzielen,

■ der Organisation und den Mitarbeitern,

■ den Umweltauswirkungen,

■ der Aufbau- und Ablauforganisation,

■ der Umweltmanagement-Dokumentation,

■ der Umweltbetriebsprüfung.

Umwelterklärung

Die Einhaltung und das Erreichen dieser Ziele wird durch einen amtlich anerkannten, unabhängigen und externen Umweltgutachter im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit) überprüft. Das Unternehmen legt die bewertete Umwelterklärung einer nationalen Stelle vor, die ein Verzeichnis der an der EMAS-V beteiligten Firmen führt. Diese Liste wird ebenso wie eine Liste der zugelassenen Prüfer einmal pro Jahr im Amtsblatt der EU publiziert. Nach Veröffentlichung der sogenannten Umwelterklärung kann dann das Unternehmen auf die Zertifizierung seiner Umweltleistungen hinweisen, sofern keine unmittelbare Produktwerbung erfolgt.

Zusammenfassend sei erwähnt, daß ein Öko-Audit zukünftig den Nachweis für eine umweltgerechte Unternehmensführung darstellen wird. Dieser Nachweis wird künftig aber auch einen wesentlichen Bestandteil bei Risikoanalysen und Bonitätsbewertungen von Betrieben darstellen und kann als Grundlage für die Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz sowie für Marketingaktivitäten dienen.

Die Autoren

sind Assistenten an der Abteilung Ab-fallwirtschafi der Universität für Bodenkultur.

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