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„Guter Empfang” für Abhörer

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„Wir rechnen nicht mit einer Flut von Anträgen”, meint der Leiter der im Bonner Bundesministerium des Innern eingerichteten Prüfstelle für Fernsprechabhörwünsche der deutschen ‘Geheimdienste. Bei seinem Büro handelt es sich um jene Dienststelle, die seit dem 1. November zu prüfen hat, ob und welche Fernsprecher in der Bundesrepublik vom „Verfassungsschutz” und den anderen Abwehrorganisationen kontrolliert werden dürfen. An diesem ersten Novemberfreitag ist in der Bundesrepublik nämlich das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Femmeldegeheimnisses” in Kraft getreten. Um Mitternacht des 31. Oktober räumten die alliierten Kontrolleure ihre Abhörkabinen in den großen Femsprechknotenämtem — seitdem ist der Dritte in einem Telephon der Bundesrepublik ein Deutscher. Bis dahin führten die ehemaligen Besatzungsmächte und jetzigen Alliierten Bonns die Fem- sprechüberwachung mit eigenem Personal und auf eigene Kosten durch.

Jetzt bauen „Verfassungsschutz”, Bundesnachrichtendienst und Bundeswehrsicherheitsamt einen eigenen Abhördienst auf. Ob sie jedoch einen Fernsprechanschluß abhören dürfen, entscheidet die Prüfstelle im Bonner Innenministerium, die durch einen Juristen geleitet wird, der obendrein in der Abteilung „öffentliche Sicherheit” seines Ministeriums Rechtsfragen in Staatsschutzangelegenheiten bearbeitet. Die Abhörer selbst werden durch ein Abgeordnetengremium kontrolliert, in dem Mitglieder der drei im Bundestag vertretenen Parteien sitzen sowie drei nicht dem Parlament angehörende Juristen. Diesem „Kontrollrat” hat der Bundesinnenminister spätestens alle sechs Monate Rechenschaft über die vorgenommene Abhörtätigkeit abzulegen. Dieses Gremium entscheidet „von Amts wegen und auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit .. Kommission gegen das Abhören eines Anschlusses ihr Veto ein, dann haben die Abhördienste in diesem Falle sofort ihre Tätigkeit einzustellen.

Wenn „Verdacht vorliegt”

Nach dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fem- meldegeheimnisses” müssen die Präsidenten des Bundesnachrichtendien- stes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr bei der Prüfstelle im Bundesinnenministerium eine Genehmigung zur Telephonüberwachung beantragen — das gleiche Verfahren gilt auch für die Postüberwachung. Eine solche Genehmigung gilt jeweils für nur drei Monate. Sie wird nur dann erteilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, daß jemand Taten des Friedens-, Hoch- und Landesverrats plant oder begangen hat. Die Erlaubnis zur Post- und Telephonüberwachung wird auch im begründeten Verdacht auf Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates nicht verweigert — ebenso bei geplanten oder begangenen Aktionen gegen die Landesverteidigung.

In welcher Weise die Bürger der Bundesrepublik gegen das unbefugte Abhören von Telephongesprächen oder Mitlesen der Briefpost geschützt werden, geht unter anderem auch daraus hervor, daß die Überwachung der Fernsprechanschlüsse aus Gründen der „strategischen Kontrolle” vom Bundesnachrichtendienst beim Bundesverteidigungsminister beantragt werden muß, selbst wenn Nachrichten über Sachverhalte gesammelt werden sollen, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten. Angriffs auf die Bundesrepublik rechtzeitig zu erkennen. Der Verteidigungsminister muß vor der Erteilung dieser Erlaubnis erst die Genehmigung des Kontrollrats einholen.

Der Übergang des Fernsprechabhördienstes in deutsche Regie war mit einer Ergänzung der Strafprozeßordnung verbunden. Sie sieht vor, daß auch Polizei und Staatsanwaltschaft mithören oder mitlesen dürfen, wenn es um ein Staatsschutzdelikt, Mord, Raub, Kindesentführung, Erpressung oder andere hochkriminelle Delikte geht. Aber auch für diesen Abhörzweck ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Volljuristen führen Aufsicht

Da die Alliierten bisher mit eigenem Personal die Überwachung durchführten und die Bundespost weiterhin nur die „Abklemmschal- tungen” vomimmt, zeichnet sich zunächst ein Personalproblem ab. Die Abhörer der Tonbänder müssen nicht nur die Befähigung zum Richteramt haben — das Abhören darf auch nur unter der Aufsicht eines Volljuristen vorgenommen werden. Er hat auch die Vernichtung der Unterlagen zu beaufsichtigen — nach Abschluß der Aktion selbstverständlich.

Zur Zeit herrscht bei allen Beteiligten noch Unsicherheit. Die Bundesländer, bei denen die Landesämter für Verfassungsschutz Genehmigungen einholen, haben noch keine Vorbereitungen getroffen. Selbst Kripo-Chefs wissen noch von nichts. Ein hoher Bonner Jurist meint: „Wir müssen erst mal abwarten, wie sich das einspielt.”

Viele Fernsprecher in der Bundesrepublik pflegen auch heute noch auf Knacken und unterbrochene Leitungen sarkastisch zu reagieren: „Guten Tag, die Herren Abhörer. Wünsche guten Empfang…” Aber solche Störungen sind jedoch keineswegs ein Indiz, das auf einen dritten Mann im Hörer hindeutet. Der Fortschritt macht eben auch vor der Abhörtechnik nicht halt. Abhörer hört man heute nicht mehr. Dennoch steht es nach dem neuen Gesetz jedem Bürger frei, sich künftig bei dem Abgeordnetengremium zu beschweren, wenn er aus Knackgeräuschen und unterbrochenen Gesprächen auf ungerechtfertigte Abhörer schließen möchte. Gewißheit bringt allerdings auch die Beschwerde nicht: „Über Beschränkungsmaßnahmen ist der Betroffene nicht zu unterrichten.” (Paragraph 5 des Gesetzes.) Der Rechtsweg ist ohnehin „nicht zulässig”. (Paragraph 9.)

Ob sich die Zahl der Abhörfälle jetzt verringert oder vermehrt, vermag niemand in Bonn zu sagen. Es fehlen nämlich Vergleichszahlen. „Wie viele Bürger bisher abgehört wurden? Das wissen wir nicht”, erklärt der Leiter der Prüfstelle, Ministerialrat X. Er weiß nicht einmal mit Sicherheit, ob sein Ministerium nicht auch belauscht wurde. Jetzt kann allerdings der Pförtner des Innenministeriums jenen runden roten Anhänger von seinem Diensttelephon entfernen, auf dem die Warnung steht: „Wer hört mit? Das dritte Ohr!” Denn das dritte Ohr nimmt das Ministerium jetzt in eigene Verwaltung.

schädlich wie die, welche Europa durch Jahrhunderte unter religiösen Bannern verwüsteten.

Das gilt ganz besonders für den Religionskrieg der Araber gegen die Juden. Gewiß ist es kein echter Religionskrieg, denn angeblich richtet er sich nur gegen Israel und gegen den „Zionismus”. Aber wer ein Zionist ist, entscheiden die arabischen Führer, um einsperren, foltern und berauben zu können. Dem entgeht nicht ein Prozent der Juden in den arabischen Ländern, aus denen sie nicht herausgelassen werden, um der Qual zu entgehen — ganz wie vor dreißig Jahren. Nun ist der Kampf der Araber um die 8000 Quadratmeilen und gegen die zweieinhalb Millionen Bürger Israels der dümmste Religionskrieg aller Zeiten. Denn vom Atlantik bis zum Persischen Meerbusen haben die Araber fünf Millionen Quadratmeilen und 87 Millionen Untertanen verschiedenen Rechts. Ein Wirtschafte- und Kulturbündnis mit Israel würde das Niveau dieser 87 Millionen in einem Jahrzehnt höher heben, als es in den letzten dreihundert Jahren steriler, vorher ruhmreicher, arabischer Geschichte geschah, sie allerdings zu weniger gefügigen Nachbetern ihrer meist durch Gewalt zur Macht gelangten Führer und zur weniger hilflosen Beute der großen Religionsverfolger aus dem Norden machen.

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