Sachleistungskarte für Asylwerber verhindert Missbrauch
Oberösterreich hat als Pilotprojekt für die spätere bundesweite Ausrollung die Sachleistungskarte für Asylwerbereingeführt. Ziel ist die Reduktion des Missbrauchs von Sozial- und Hilfeleistungen.
Oberösterreich hat als Pilotprojekt für die spätere bundesweite Ausrollung die Sachleistungskarte für Asylwerbereingeführt. Ziel ist die Reduktion des Missbrauchs von Sozial- und Hilfeleistungen.
Oberösterreich setzte mit der Einführung der Sachleistungskarte für Asylwerber konsequente Schritte in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen startete der Pilotbetrieb im Juli in ausgewählten Quartieren. Das Land ob der Enns bieten jenen, die vor Krieg und Terror flüchten, Schutz und die notwendige Unterstützung. Klar ist aber auch, dass die Hilfe so verwendet werden soll, wie sie gedacht ist. Ziel des Pilotbetriebs ist es zudem, die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen. Mit der Sachleistungskarte verhindert man Missbrauch wie das Bezahlen von Schleppern, sie sorgt für einen treffsicheren Einsatz der Basisversorgung und vereinfacht gleichzeitig die Auszahlung.
Missbrauch verhindern und Verwaltung vereinfachen
Die Umsetzung der Sachleistungskarte ist der erste Schritt im Zuge der Digitalisierung der Grundversorgung im Bundesland. Aktuell sind die Prozesse aufgrund der Vielzahl an beteiligten Organisationen und der über die Jahre gewachsenen Aufgaben und Notwendigkeiten komplex und nur zu einem geringen Teil digitalisiert.
Das Land ob der Enns bieten jenen, die vor Krieg und Terror flüchten, Schutz und die notwendige Unterstützung. Klar ist aber auch, dass die Hilfe so verwendet werden soll, wie sie gedacht ist.
Die Leistungen wurden bar durch die Quartiergeber an die Asylwerber ausbezahlt. Der Empfangsnachweis erfolgte über handschriftliche Listen. Durch die Einführung der Karte greifen das Land Oberösterreich und die Quartierbetreiber nun auf ein gemeinsames elektronisches Verwaltungssystem zu und geben dort die Zahlungen an die Asylwerber frei. Das führt zu einer wesentlichen Vereinfachung.
Auslandsüberweisungen nicht mehr möglich
Die Sachleistungskarte basiert auf einer guthabenbasierten Debitkarte, die auf der VISA-Plattform läuft. Sie erlaubt monatliche Bargeldabhebungen von bis zu 40 Euro und ist ausschließlich in Österreich nutzbar. Dadurch sind Auslandsüberweisungen sowie Transaktionen in Bereichen wie Glücksspiel, Geldüberweisungsdienste, staatliche Lotterien und Escort-Services etc. unmöglich.
Asyl bedeutet Schutz vot Verfolgen
Die Ergebnisse einer nun von der UNO veröffentlichten Migranten-Befragung am Westbalkan ergab, dass 65 Prozent der befragten Flüchtlinge als Grund für ihre Weiterwanderung aus dem bisherigen Aufenthaltsland in Richtung Zentraleuropa „wirtschaftliche Gründe“ nannten.
72 Prozent der Migranten gaben außerdem an, ihr Zielland entweder eigenständig aufgrund von „reizvollen sozioökonomischen Bedingungen“ (30 Prozent) ausgewählt zu haben oder auf „Empfehlung von Freunden oder Verwandten“ (42 Prozent).
Diese Umfrage bestätigt den oberösterreichischen Weg, für Asylwerber eine Bezahlkarte einzuführen. Mit der Bezahlkarte sendet Oberösterreich das Signal aus, nicht zu dulden, dass das Asylsystem missbraucht wird, um wirtschaftliche Überlegungen zu befriedigen. Asyl bedeutet Schutz vor Verfolgung – und auch das nur für die Dauer einer nachweislichen Bedrohung.
So funktioniert die Karte:
Die Leistung aus der Basisversorgung wird auf die guthabenbasierte Debitkarte gebucht. Die Asylwerbenden erhalten ein tägliches Verpflegungsgeld von sieben Euro, Minderjährige erhalten fünf Euro. Die Leistungen für Minderjährige werden auf die Karte der Eltern gebucht. Die Buchung erfolgt zweimal monatlich.
So funktioniert die Karte:
Die Leistung aus der Basisversorgung wird auf die guthabenbasierte Debitkarte gebucht. Die Asylwerbenden erhalten ein tägliches Verpflegungsgeld von sieben Euro, Minderjährige erhalten fünf Euro. Die Leistungen für Minderjährige werden auf die Karte der Eltern gebucht. Die Buchung erfolgt zweimal monatlich.