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Alternative zur Müllverbrennung

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Eine Deponieverordnung soll Schadstoffemissionen aus Deponien künftig unterbinden. Doch was geschieht während der zehn Jahre Ubergangsfrist?

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Eine Deponieverordnung soll Schadstoffemissionen aus Deponien künftig unterbinden. Doch was geschieht während der zehn Jahre Ubergangsfrist?

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Widerstand regt sich allerorten gegen die für Ende März dieses Jahres geplante Deponieverordnung. Die Verordnung sieht vor, daß nur mehr Abfälle mit möglichst geringer Bestreaktivität einer Deponierung zugeführt werden dürfen. Also Abfälle, die aufgrund einer geeigneten Vorbehandlung keine Schadstoffemissionen über das Sickerwasser und, viel wesentlicher noch, über die Luft aufweisen. In erster Linie geht es dabei um kohlenstoffreiche Abfälle aus kommunalem Müll (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle). Im Zuge des natürlichen Abbaus belasten diese die Luft mit C02- und vor allem Methanemissionen, tragen damit ganz wesentlich zum Treibhauseffekt bei und können dabei auch eine große Gefährdung für das Grundwasser darstellen.

Um all diese Reaktionen auf Deponien zukünftig vermeiden zu können, soll nur mehr Abfall mit einem Kohlenstoffgehalt von maximal fünf Prozent zur Deponierung zugelassen werden. So niedrige Kohlenstoffgehalte sind derzeit freilich nur durch Verbrennung zu erreichen. Einer der Hauptkritikpunkte an der Verordnung gilt somit auch der Ausschließlichkeit der Verbrennungsoption. Alternative Formen der Müllbehandlung würden nicht mehr in Frage kommen. Eine Vorgangsweise, die vom wissenschaftlichen Standpunkt aus nicht haltbar ist. Peter Lechner, Vorstand der Abteilung Abfallwirtschaft an der Universität für Bodenkultur: „Der Frage, in welchem Ausmaß eine weitgehende Verringerung des gasförmigen Emissionspotentials mit Hilfe einer alternativen Behandlung des Restmülls möglich ist, wäre vor allem für den Zeitraum bis zur Errichtung der thermischen Anlagen dringendst nachzugehen.”

Besonderen Nachdruck erhält diese Forderung aufgrund erster, sehr positiver Forschungsergebnisse einer an der Abteilung Abfallwirtschaft der Universität für Bodenkultur seit etwa einem halben lahr durchgeführten Untersuchung des Emissionsverhaltens von verschieden vorbehandeltem Bestmüll. Bereits vorerotteter Hausmüll zeigte eine eutlich geringere Gasbildungsrate als direkt abgelagerter Restmüll. Die Restemissionen von Müllkompost, also fertig verrottetem Hausmüll (verfahrenstechnisch gesteuert) gingen gegen Null. Wie die Untersuchungen zeigen, können also auch alternative Verfahren ganz entschieden zur Emissionsverringerung auf Deponien beitragen.

Im Umweltministerium hält man weiterhin an der Ausschließlichkeit der Müllverbrennung fest und nimmt dadurch in Kauf, daß in der zehnjährigen Übergangsfrist bis zur tatsächlichen Realisierung der Deponieverordnung, weiterhin unbehandelte Abfälle abgelagert werden, mit allen daraus resultierenden negativen Folgen für die Umwelt. Mit bereits bestehenden Rotteanlagen könnte man freilich schon jetzt ganz entscheidende Schritte in Richtung emissionsarmer Deponien setzen.

Doch aus Kostengründen und im Hinblick auf die ohnehin unausweichliche Verbrennung überlegt man im burgenländischen Oberpullendorf schon die Schließung eines Kompostwerkes, in dem bisher sämtlicher Hausmüll des Burgenlands vorbehandelt wurde - ein Vorhaben mit weitreichenden ökologischen Folgen:

Die Emissionen an klimaschädlichen Gasen als auch an Sickerwasser würden sich bei einer direkten Deponierung ohne Vorbehandlung verzehnfachen und das Deponievolumen würde sich verdoppeln. Emissionen die bei einer Kompostierung erst gar nicht entstanden wären, müßten auf der Deponie mit hohem technischen Aufwand erfaßt und behandelt werden.

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