Anonymität fällt

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Der Geldwäsche soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

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Der Geldwäsche soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

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Jetzt ist es fix - die Anonymität auf Sparkonten wird abgeschafft. Ab ersten Oktober können Einzahlungen und Überweisungen nur noch auf legitimierte Sparbücher erfolgen. Die Abhebung von anonymen Sparbüchern wird noch bis Mitte 2002 möglich sein.

Die Anonymität geht zurück auf das Jahr 1819. Spar- und Wertpapierkonten wurden ab diesem Zeitpunkt als "Inhaberpapiere" geführt und waren damit dem Papiergeld gleichgestellt. Diese Regelung überdauerte unangefochten bis 1938 - also mehr als 100 Jahre. Mit dem Anschluß an Deutschland kam das Ende für anonyme Geldanlagen. Niemand durfte mehr "unter falschem oder erdichtetem Namen ein Konto einrichten oder Wertpapiere oder Wertsachen offen oder verschlossen hinterlegen". Nach 1948 war wieder alles wieder beim alten. Mit dem Wohlstand im Land stieg auch die Zahl der anonymen Sparkonten der Österreicher.

Ende der Achtzigerjahre kam erstmals Sand ins Getriebe. Die "Financial Action Task Force" (FATF) für die Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung der Geldwäsche legte Österreich nahe, die Anonymität abzuschaffen. Wiederholte Vorstöße der FATF stießen jedoch bei den damaligen Finanzministern auf taube Ohren. Keiner wagte die "heilige Kuh" der heimischen Sparer anzutasten. Spätestens seit 1995, mit dem Beitritt Österreichs zur EU, ist es jedoch gewiß: die österreichische Regelung über anonyme Konten verstößt gegen die EU-Richtlinie.

Am 1. August 1996 gibt Österreich erstmals einen Fußbreit nach und schafft die Anonymität für Wertpapierdepots ab. Seither müssen sich Kunden bei der Eröffnung eines Wertpapierdepots ausweisen. Für bis dahin bereits bestehende Depots wird die sogenannte "Eisberglösung" erfunden. Die Inhaber müssen sich erst dann "outen", wenn sie Wertpapiere zukaufen.

Wer glaubte, Brüssel würde sich damit begnügen, wurde bald eines Besseren belehrt. Im Juli 1998 verklagte die EU-Kommission Österreich wegen der mangelhaften Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof und der FATF drohte mit dem Ausschluß Österreichs.

Im Jänner dieses Jahres beschloß der Ministerrat dann die Abschaffung der anonymen Sparkonten. Im Gegenzug dazu soll das Bankgeheimnis aufgewertet werden. Zwar stellt das Bankgeheimnis hierzulande sicher, daß die Daten der Kunden vertraulich behandelt werden müssen. Im Gegensatz zur Schweiz oder Luxemburg ist die Durchbrechung des Bankgeheimnisses für die österreichischen Behörden jedoch relativ leicht. Bereits bei Verdacht auf eine strafbare Handlung kann die Justiz die Konten unter die Lupe nehmen. Noch leichter sind Steuersünder zu fassen. Eine einfache "Einleitungsverfügung" genügt und schon muß die Bank die Konten öffnen. All das war bisher nicht möglich. Wer nicht bekannt ist, kann auch nicht ausgeforscht werden.

Nun, da die Katze aus dem Sack ist, werden Österreichs Banker aktiv. Sie wollen ihre Klientel schützen und fordern ein Bankgeheimnis nach Schweizer Modell, das nur mehr im Strafverfahren durchbrochen werden darf. Ob ihnen das allerdings gelingen wird ist fraglich. Vor Jahren wäre es vielleicht noch möglich gewesen.

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