7121387-1996_38_14.jpg
Digital In Arbeit

Arme werden immer ärmer

Werbung
Werbung
Werbung

Im Vorjahr stieg die öffentliche Verschuldung von Bund, Länder und Gemeinden um 3,8 Prozent auf 1.634 Milliarden Schilling an. Somit ist jeder Österreicher - vom Baby bis zum Greis - mit 204.000 Schilling verschuldet. Diese bittere Pille enthält der Finanzschuldenbericht 1995.

Das nahezu 100 Seiten umfassende Werk wurde vom Leiter des Staatsschuldenausschusses, Universitätsprofessor Helmut Frisch, mit der Feststellung präsentiert, daß es eine „einseitige Sache" sei, die ja nur die „Verschuldensseite" darstelle. Der wachsenden öffentlichen Verschuldung steht ein anschwellendes - allerdings überaus ungleich verteiltet - privates Geldvermögen in der Höhe von 3.743 Milliarden Schilling gegenüber, das im Vorjahr um sieben Prozent gestiegen ist (Quelle: Österreichische Nationalbank). Pro Kopf ergibt das 467.000 Schilling privates Finanzvermögen.

Gleichzeitig leben in unserem Land 105.000 Familien mit 207.000 Kindern an oder unter der Armutsgrenze. In 90.000 dieser Familien gibt es nur ein Einkommen. Wer mehrere Kinder aufzieht, ist vom sozialen Abstieg besonders bedroht.

Mit dem Anwachsen der Armut, der Minderung von Lebenschancen, geht ein anschwellender Beichtum Hand in Hand. Einem Hundertstel der Bevölkerung gehört ein Viertel des gesamten Besitzes.

Fazit: Die Beichen werden reicher, ihnen stehen immer mehr Arme und eine steigende öffentliche Verschuldung gegenüber.

Auch bei sinkender Neuverschuldung nimmt die Staatsschuld insgesamt zu, da der Zinsenaufwand überproportional ansteigt. Wird beispielsweise ein Kredit oder eine Geldanlage mit sechs Prozent verzinst, so wächst der Endbetrag durch Zinsen in 50 Jahren auf das Vierfache, durch Zinseszinsen jedoch gut auf das Siebzehnfache der ursprünglichen Summe. Die im heutigen Geldsystem üblichen Zinseszinsen bewirken ein exponenti-elles Ansteigen. Mußte der Bund 7,111 Begleichung der Zinsen im Vorjahr 82 Milliarden aufbringen, werden es heuer 87 Milliarden und im kommenden Jahr 92 Milliarden sein. Dieser anschwellende Zinsstrom raubt dem Staat immer mehr seinen Handlungsspielraum: Heuer wird schon jeder vierte Steuerschilling von den Zinsen geschluckt.

Wer über hinlänglich viel Geld (ohne gegenwärtigen Bedarf) verfügt, gibt sich wahrlich nicht mit Sparbuchzinsen ab, sondern verleiht sein Geld auf dem Kapitalmarkt und-zeichnet etwa Staatsanleihen. Der österreichische Finanzmarkt gewähr te im vergangenen Jahr seinen Anlegern eine durchschnittliche Normalverzinsung von 6,5 Prozent. (Fachausdruck: Sekundärmarktrendite). Unter Berücksichtigung der Inflation von 2,2 Prozent ergab das einen satten An-legejgewinn von 4,7) Prozent (vor KESt). Gleichzeitig war das zinsbedingte Geldwachstum im vergangenen Jahr mehr als doppelt so groß wie das real wirtschaftliche: Das Bruttoinlandsprodukt vergrößerte sich nämlich nur um drei Prozent.

Der weit über dem Eckzinssatz liegende Kapitalmarktzins zeigt auch, wie ungerecht die gegenwärtige KKSt-Begelung ist. Sie schert alle Zinseinkünfte, ob groß oder klein, ohne jedwede Progression über einen Kamm. Eine sozial- und familiengerechte Begelung wäre durchaus zu bewerkstelligen gewesen, würden die Absetzbeträgen pro Steuer- beziehungsweise Unterhaltspflichtigen bei einer dann dementsprechend höheren KESt-Erhöhung berücksichtigt werden. Das wird etwa vom Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien gefordert und ist in Deutschland bereits verwirklicht.

Was ist also zu tun? Konkret setzt sich der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien seit langem für die Steuerfreistellung und Sicherung des Existenzminimums jedes Familienmitglieds und die gerechtere Berücksichtigung der Familien im Steuerrecht ein. Die Verdoppelung der Kinderabsetzbeiträge und die deutliche Anhebung des Alleinver-dienerabsetzbetrages, wie es der ÖAAB vorschlägt, kann als Schritt in die richtige Bichtung bezeichnet werden.

Zur Finanzierung und gleicheeiti gen Verringerung des Schedenbergs sind folgende Maßnahmen geeignet:

■ Die Wiedereinführung der privaten Vermögenssteuer. Sie brachte 1993, bevor sie ersatzlos gestrichen wurde, Gesamteinnahmen von *8,5 Milliarden Schilling, 31 Prozent oder 2,635 Milliarden ergaben sich aus Privatvermögen, der Best aus Betriebsvermögen. Mag die Abschaffung der betrieblichen Vermögenssteuer mit dem Hinweis auf den Wirtschaftsstandort Österreich noch argumentierbar sein, so fehlt eine plausible Begründung für den Wegfall der privaten Vermögenssteuer. Argumentiert man nämlich mit der Vermeidung von Doppelbesteuerung, so müßte die gesamte Umsatzsteuer gleichfalls sofort abgeschafft werden. Die Vermögenssteuer betrug und sollte nach den Vorstellungen des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien unverändert ein Prozent betragen. Ebenso sollten die für die Vermögenssteuer geltenden Freibeträge von - 1993-je 150.000 Schilling für jeden Steuerpflichtigen wowie seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen - automatisch valorisiert - beibehalten werden.

■ Weiters ist der Ausbau der Steuerprogression bei Spitzeneinkommen und die Anhebung des Spitzensteuersatzes zu nennen. Die magische Grenze von 700.000 Schilling Jahreseinkommen, ab der für den 700.001. und alle folgenden Schilling der momentan gültige Spitzensteuersatz von 50 Prozent zu zahlen ist, ist zu hinterfragen, inflationsbedingt anzupassen und die Progressionstreppe nach oben weiter auszubauen.

■ Schließlich ist ein Zuschlag zum Pensionsbeitrag der Kinderlosen zu fordarn, tragen diese doch für die Zukunft des Landes keine Lasten der Kindererziehung, beziehen aber von den Kindern von Kinderhabenden ihre zukünftigen Pensionen.

Der Autor ist

stellvertretender Vorsitzender und Leiter des Wirtschaftsarbeitskreises des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung