Ausweg aus dem totalen Bankrott

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Überschuldet sind Zehntausende von Haushalten. Man gerät in einen Strudel: Löcher aufreißen, um andere zu stopfen. Jetzt gibt es einen Ausweg ...

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Überschuldet sind Zehntausende von Haushalten. Man gerät in einen Strudel: Löcher aufreißen, um andere zu stopfen. Jetzt gibt es einen Ausweg ...

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Kennen Sie den? Wenn Du eine Million Schilling Schulden hast, dann hast Du ein Problem. Wenn Du zehn Millionen Schilling Schulden hast, hat Deine Bank ein Problem.

Freilich gründet dieser Witz auf dem Vorurteil, daß Groß-Bankrotteure es sich leichter richten könnten als private Kleinschuldner. Und doch: Mancher Geschäftsmann bekommt unglaublich hohe Kredite, geht mit vielen Millionen Schilling in Konkurs, und wenige Jahre später führt er wieder ein riskantes Unternehmen mit dem Geld anderer. Viele Private schlittern mit vergleichbar geringer Summe in einen Teufelskreis - Schulden, Mahnungen und Spesen, Verzugszinsen, Pfändungen, Exekutionen und Kosten und noch mehr Schulden -, den sie nicht durchbrechen. Der Gesetzgeber hat 1995 eine Regelung in Kraft gesetzt, die überschuldeten Privaten einen Ausweg bietet, nämlich das Schuldenregulierungsverfahren oder den Privatkonkurs mit einer Restschuldbefreiung als äußerster Konsequenz.

"Ein typischer Auslöser, daß die Leute zu uns kommen, ist, wenn der Exekutor vor der Tür steht", erklärt Ronald Kotulski von der Schuldnerberatung KWH in Wien, einer von zehn bevorrechteten Schuldnerberatungsstellen in Österreich (siehe Info). Und es seien nicht Opfer des gerade überstandenen weihnachtlichen Konsumrausches, sondern Menschen mit einer langjährigen Schuldnerlaufbahn, die seine Hilfe suchen. Wichtig ist, daß sich die Überschuldeten ihrem Problem stellen. Deshalb bekommen sie Informationen über die Schuldnerberatung und ein Selbstauskunft-Formular, wo sie ihre Gläubiger, ihre Schulden, ihre Ein- und Ausgaben auflisten. Danach beraten Kotulski und seine Kollegen die Hilfesuchenden: "Wo kann man noch Groscherln einsparen, was muß auf alle Fälle gezahlt werden, welche Möglichkeiten der Entschuldung gibt es."

Das Gesetz über den Privatkonkurs sieht den außergerichtlichen Ausgleichsversuch und drei Konkursvarianten: Zwangsausgleich, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren vor. Im außergerichtlichen Ausgleichsversuch bietet der Schuldner den Gläubigern an, einen Teil seiner Schuld zu zahlen. Alle Gläubiger müssen zustimmen und damit auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Der Ausgleichsversuch kommt ohne Richter aus, dafür ist die bevorrechtete Schuldnerberatung hilfreich. Wenn der Ausgleichsversuch scheitert, bescheinigt sie das dem Bezirksgericht. Der Schuldner legt die Bescheinigung dem Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens bei. Mit der Verfahrenseröffnung wird der aussichtslose Schulden-Kreislauf unterbrochen: es fallen - außer aus vertraglichen Pfandrechten - keine Zinsen mehr an.

Merkblatt des Konsumentenschutz-Ministeriums: "Primäres Ziel des Konkursverfahrens ist der Abschluß eines Zwangsausgleiches". Eine Mehrheit der Gläubiger muß dem Zwangsausgleich zustimmen, und der Schuldner muß innerhalb von zwei Jahren 20 Prozent seiner Verbindlichkeiten oder in fünf Jahren 30 Prozent leisten. Kommt der Schuldner der Zahlungsverpflichtung nach, bewahrt er Vermögenswerte, wie eine Eigentumswohnung, vor einer Versteigerung. Andernfalls wird der Konkurs durchgeführt und alles verwertet. Die Schuldnerberatung KWH kümmert sich um arbeitslose oder vorbestrafte Schuldner, sie können in der Regel die Quote für den Zwangsausgleich nicht erfüllen.

Laut Kotulski werden die meisten Verfahren mit dem Zahlungsplan abgewickelt. Der vermögenslose Schuldner bietet seinen Gläubigern einen seinem Einkommen entsprechenden Betrag an. Er muß dann mindestens fünf, maximal sieben Jahre hindurch den pfändbaren Teil seines Lohns abführen. Mindestens 7.990 Schilling Existenzminimum bleiben dem Schuldner. Einkommensverbesserungen oder Erbschaften muß er nicht herausgeben. Gläubiger, die über drei Viertel der Forderungen stellen, bilden die Forderungsmehrheit, diese und die einfache Mehrheit der Gläubiger müssen auch dem Zahlungsplan zustimmen.

Die umstrittenste Regelung im Privatkonkursverfahren ist das Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung. Umstritten, weil seine Durchsetzung keiner Gläubigerzustimmung bedarf, was ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Gläubiger ist. Wirtschaftlich Gestrauchelte bekommen mit dem Abschöpfungsverfahren eine letzte Chance für einen Neubeginn, für eine Befreiung von einer - wenn auch gemäßigten - Schuldknechtschaft.

Das Abschöpfungsverfahren ist die Ultima ratio des Gesetzgebers: es wird auf Antrag des Schuldners eingeleitet, wenn die Gläubiger außergerichtlichen Ausgleichsversuch, Zwangsausgleich oder Zahlungsplan nicht angenommen haben, wenn nichts mehr geht. Aber es steht nur einem redlichen Schuldner offen. Er verpflichtet sich, zu arbeiten (sich um Arbeit zu bemühen) und sieben Jahre den pfändbaren Teil seines Einkommens abzuführen. Weiters folgt er jeden Lohn- oder Vermögenszuwachs auch Schenkung oder Erbschaft aus. Ziel des Abschöpfungsverfahrens ist zumindest zehn Prozent der Verbindlichkeiten zu tilgen. Nach siebenjährigem Leben vom Existenzminimum spricht das Gericht die Restschuldbefreiung aus.

Der Privatkonkurs sei ein sehr weitgehendes Entgegenkommen, das der Gesetzgeber den Überschuldeten zugestanden habe, damit sie sich auf geordnete Weise ihrer Schulden entledigen, meint Kotulski und ist gleichzeitig stolz: "Von den Fällen, die wir betreuen, ist noch keiner aus Verfehlung des Schuldners eingestellt worden". Vereinbarungen unter der Mitwirkung der Klienten hielten. Und ein Rechenbeispiel zeigt, wie die Zehn-Prozent-Quote beim Abschöpfungsverfahren erfüllt wird: Die Klienten der Schuldnerberatungen haben durchschnittlich 960.000 Schilling Schulden. Wenn ein Schuldner 14mal im Jahr, sieben Jahre lang 1.000 Schilling abzahlt, dann schafft er 98.000 Schilling und damit mehr als zehn Prozent seiner Verbindlichkeit.

Die Regelung wirkt noch in eine andere Richtung. Die kreditgebende Wirtschaft prüfe jetzt die Bonität ihrer Kunden genauer als früher. Aber auch eingegangene Bürgschaften verschaffen den Schuldnerberatern viele Klienten. Klassisch sei, daß die Frau für den Kredit ihres Mannes bei dessen Ausfall bürge. Die beiden lassen sich scheiden, und Jahre später bekommt die Frau einen Brief von der Bank: Wir bitten Sie, bis zum soundsovielten den ausstehenden Betrag von Schilling XY zu überweisen. So etwas ist für eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, für die sie keine Alimente erhält und die Mann und Bürgschaft vergessen hat, eine Katastrophe. Kotulski weiß, wenn jemand eine Bürgschaft eingeht, müsse er auch bereit sein, sein Geld zu verschenken. Dabei hätte er wenigstens kein Risiko von Mahnspesen oder Verzugszinsen.

Das Geheimnis des Erfolgs ist, so Kotulski, sich mit kleinen Schritten durch den Berg arbeiten. Die Schuldnerberater helfen und unterstützen, "Geld gibt es bei uns jedoch keines!"

Information Zehn bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen mit weiteren Regionalstellen arbeiten für ihre Klienten. Bevorrechtet heißt vom Justizministerium anerkannt und befähigt, einen außergerichtlichen Ausgleichsversuch zu bescheinigen.

Dachorganisation: ARGE Schuldnerberatungen (ASB), Scharitzerstraße 10/4, 4020 Linz; Tel 0732/65 36 31.

Schuldnerberatung KWH (Kredit- und Wiedergutmachungshilfe) Leopoldsgasse 4/DG, 1020 Wien; Tel 01/218 27 90. - Für Arbeitslose, Notstandshilfebezieher und Personen, die von der Bewährungshilfe betreut werden.

Das Konsumentenschutz-Ministerium hat ein Merkblatt zum Privatkonkurs herausgegeben, hier sind alle Schuldnerberatungsstellen Österreichs aufgelistet. Das Bundesministerium macht aufmerksam: "Die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen sind strikt abzugrenzen von den gewerblichen "Schuldsanierern", die gewinnorientiert tätig sind".

Privatkonkurse in Österreich 1995 1996 1997 Durchschnittlicher Schuldenstand 1300 2100 2400 (in 1000 Schilling) Anzahl der eröffneten Privatkonkurse 782 1254 1551 Furche-Graphik J.G.

Quelle: KSV

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