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Beteiligungsfinanzierung als Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

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Die österreichische Wirtschaft befindet sich in einem Umstrukturierungsprozeß - mit oder ohne EU-Beitritt. Die Unternehmen müssen sich in immer schnellerer Abfolge auf Entwicklungen in den Märkten einstellen und weltweit durchsetzen. Die hiefür notwendigen unternehmerischen Aktivitäten erfordern, daß die mit ihnen verbundenen besonders hohen Risken nicht nur mit Fremdkapital finanziert werden können und sollen.

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Die österreichische Wirtschaft befindet sich in einem Umstrukturierungsprozeß - mit oder ohne EU-Beitritt. Die Unternehmen müssen sich in immer schnellerer Abfolge auf Entwicklungen in den Märkten einstellen und weltweit durchsetzen. Die hiefür notwendigen unternehmerischen Aktivitäten erfordern, daß die mit ihnen verbundenen besonders hohen Risken nicht nur mit Fremdkapital finanziert werden können und sollen.

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Die Ausstattung der österreichischen Unternehmen mit Eigenkapital entspricht seiner Funktion als Risikoträger nur noch mangelhaft.

Von etwa 37 Prozent Anfang der siebziger Jahre schrumpfte die Eigenkapitalquote im Durchschnitt der österreichischen Industrieaktiengesellschaften auf rund 15 Prozent Anfang der neunziger Jahre, wobei die begründete Vermutung besteht, daß in anderen Unternehmensformen diese Entwicklung eher noch dramatischer war. Der Verschuldungsgrad der Unternehmen ist durch die Eigenkapitalsentwicklung in bedenklicher Weise gestiegen.

Was ist Eigenkapital?

Grundsätzlich unterscheidet sich Eigenkapital vom Fremdkapital durch folgende Kriterien:

• Das Eigenkapital steht dem Unternehmen in der Regel auf Dauer zumindest jedoch langfristig zur Verfügung.

• Das Eigenkapital ist am Ergebnis beteiligt und für das Unternehmen somit in Verlustsituationen mit keinen oder nur geringfügigen fixen Kosten verbunden, die jedenfalls unter denen des Fremdkapitals liegen.

• Im Insolvenzfall genießt Fremdkapital den absoluten Vorrang vor Eigenkapital, es sei denn, die Fremdkapitalgeber verzichten im Interesse des Weiterbestandes des Unternehmens freiwillig auf einen Teil ihres Kapitals.

Eigenkapital ist daher liqui-ditätsschonend, da in Krisenzeiten insolvenzgefährdete Tilgungsquoten und Zinsbelastungen entfallen.

Mit Einführung der Kapitalbeteiligungsfonds und Genußscheinfinanzierung hat der österreichische Gesetzgeber einen wichtigen Schritt getan, der geeignet ist, der Wirtschaft langfristiges Kapital zuzuführen. Um eine breitgestreute Beteiligungsfinanzierung zu erreichen, muß es nicht nur für die Betriebe kostengünstiger sein, Risikokapital statt Fremdkapital aufzunehmen, es muß auch für die kleinen Sparer ein Anreiz geschaffen werden, diese Anlageform vorzuziehen. Gerade die jüngste Zeit hat eine Entwicklung von neuen Finanzierungsinstrumenten gebracht, die Fremd- und Eigenkapitalselemente gleichermaßen aufweisen: So zum Beispiel Genußscheine, Treuhand-Direktbeteiligungen, Gewinnscheine, Partizipationsscheine- und Ergänzungskapital nach KWG sowie das mit der Steuerreform 1994 neu geschaffene Mittelstandsfi-nanzierungs-Kapital gem. 6b KStG, gedacht als Nachfolgeprodukt der Genußscheinfinanzierung.

Von insgesamt 13,3 Milliarden

Schilling Genußscheinkapital mußten von den Unternehmen im Vorjahr 920 Millionen Schilling an Risikokapital zurückgeführt werden. 1994 werden es 1,8 Milliarden Schilling, 1995 bereits 1,9 Milliarden und 1996 sogar 3,8 Milliarden Schilling sein.

Aufgrund der hohen Beträge an Risikokapital, die die Unternehmen in den kommenden Jahren abschichten, wird von der BFAG, der größten Beteiligungsfondgesellschaft, an der auch die Sparkassen beteiligt sind, ein Nachfolgemodell in Form der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft angeboten.

M itte Istandsf inanzierungs-gesellschaften

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MFAG) sind während der ersten fünf Kalenderjahre nach dem Jahr der Eintragung ins Firmenbuch zur Gänze und in der Folge nur noch hinsichtlich jenes zum sogenannten Finanzierungsbereich zuzurechnenden Teiles von der Körperschaftsteuer befreit. Die Refinanzierung soll durch private und institutionelle Anleger erfolgen, wobei wegen der KEST-Befreiung bei Ausschüttungen auf Aktien bis zu einem Nennbetrag von 200.000 Schilling dieses Produkt für den Anleger durchaus attraktiv erscheint. Die Veranlagung der MFAG hat nachhaltig zu mindestens 70 Prozent in Beteiligungen an gewerblichen Betrieben, schwerpunktmäßig in österreichischen Klein- und Mittelbetrieben, deren überwiegende Tätigkeit im Inland liegt, zu erfolgen. Zwei Drittel der Beteiligungen müssen „Substanzbeteiligungen” sein, das heißt eine Beteiligung auch an den stillen Reserven und am Firmenwert. Das entspricht einem Anteil von 46,67 Prozent des gesamten Eigenkapitals der MFAG. Ein Drittel der Beteiligungen können in Geldveranlagungen, das heißt Darlehen, Schuldverschreibungen, echten stillen Beteiligungen, obligatorischen Genußrechten und Zusatzzahlungen bestehen. Dies entspricht einem Anteil von 23,33 Prozent des gesamten Eigenkapitals der MFAG.

Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen konkretes Interesse an einer MFG-Beteiligung haben, wenden Sie sich an die BFAG, Prinz-Eugen-Straße 8, 1040 Wien, Frau Mag. Michenthaler, Tel. 0222/505 80 00.

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