Big Boss is watching you

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Jeder zweite Konzern überwacht die E-Mails seiner Mitarbeiter. Damit das nicht illegal ist, müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein.

Die Frau hatte Herzchen in den Augen, so verliebt war sie", erinnert sich Kurt Retzer, Rechtsexperte bei der Arbeiterkammer Wien an eine Angestellte, die sich nach ihrer Entlassung an ihn wendete. Das Problem: Sie hatte vom Büro aus im Minutentakt elektronische Liebesschwüre an ihr Herzblatt geschickt. Und das, obwohl der Chef private E-Mails ausdrücklich verboten hatte. Im Zuge der regelmäßigen Überwachung des E-Mail-Verkehrs der Firma fiel ihm die Unmenge an Nachrichten mit dem Absender der Frau auf, alle an denselben Adressaten und mit ziemlich eindeutigen Betreff-Zeilen. Er verwarnte die Mitarbeiterin, aber die Liebe war stärker. Als die Flut an privaten Botschaften nicht abriss, war die Frau ihren Job los. Retzer: "Das Vorgehen war legal, wir konnten nichts mehr für sie tun."

Solche E-Mail-Kontrollen sind keine Seltenheit, wie sich jetzt in einer Studie im Auftrag von Hitachi Data Systems herausgestellt hat: In jedem zweiten österreichischen Großkonzern wird die elektronische Post der Mitarbeiter, die auf dem Firmenserver gespeichert ist, überwacht. Genauso einfach lässt sich nachvollziehen, wer zu welcher Zeit welche Seiten im Internet besucht hat. Theoretisch kann man sogar jeden Tastendruck der Mitarbeiter überwachen. Dabei gibt es Programme, die dem jeweiligen Computer-Nutzer anzeigen, dass er gerade bespitzelt wird, etwa indem auf seinem Bildschirm plötzlich zwei Augen erscheinen. Bei anderen Programmen merkt er gar nichts davon: Welche Software gerade verwendet, welche Internetseiten gerade angeklickt, welche Mails gerade geschrieben oder gelesen werden, ist jedenfalls kein Geheimnis für den (heimlichen) Beobachter.

Möglich, aber nicht legal

Aber nicht die ganze Bandbreite an technisch Machbarem ist auch legal. Denn je nachdem, ob eine Kontrolle die Menschenwürde berührt oder nicht, gelten andere Regeln: Wird sie nicht tangiert, sind Inspektionen uneingeschränkt möglich. Etwa wenn der Administrator überprüft, welche Datenmenge der Server täglich verarbeitet, ohne den Datenstrom der einzelnen Mitarbeiter zu eruieren. Würde jedoch durch eine Kontrolle die Menschenwürde verletzt werden, ist sie verboten. Das wäre etwa der Fall, wenn private E-Mails gelesen oder Telefongespräche abgehört würden. Will der Arbeitgeber sich dagegen Kontrollmöglichkeiten offenhalten, die die Menschenwürde berühren, muss er eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließen oder, sofern ein solcher nicht existiert, sie mit jedem einzelnen Mitarbeiter vereinbaren. Zum Beispiel, wenn er Mails überprüfen will. Aber auch bei Betriebsvereinbarung oder Absprache mit den Mitarbeitern gibt es eine Einschränkung. "Private E-Mails dürfen nie inhaltlich überprüft werden. Wenn der Dienstgeber anhand des Adressaten, der Betreffzeile oder erst beim Kontrollieren des Inhaltes merkt, dass es keine berufliche Nachricht ist, muss er sofort aufhören zu lesen", erläutert Wolfgang Brodil, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, im Gespräch mit der Furche. Dienstliche Nachrichten dagegen dürfen mit entsprechender Betriebsvereinbarung in vollem Umfang gelesen werden.

Offenbar gibt es für die Firmen einen guten Grund, sich über die private Internet-Nutzung der Mitarbeiter Gedanken zu machen: Einer Studie der US-Firma SurfControl zufolge verursacht sie in österreichischen und deutschen Firmen jährlich einen Schaden von mindestens 60 Milliarden Euro. Will ein Unternehmer diese private Nutzung verhindern, muss er sie ausdrücklich untersagen. Ansonsten "darf der Mitarbeiter in eingeschränktem Maße, wenn er sonst gerade nichts zu arbeiten hat, auch private E-Mails verschicken und im Internet surfen", erklärt der Jurist. Allerdings dürfen nur hinreichend individualisierte Absender-Adressen verwendet werden. "Wenn eine E-Mail-Adresse zum Beispiel Bestellung@Firma.at lautet, ist aus den Umständen zu erschließen, dass diese Adresse nur für den beruflichen Gebrauch gedacht ist", führt der Arbeitsrechtsexperte aus.

Genauso ist auch das Surfen im Internet erlaubt, sofern keine anderweitige Weisung vorliegt. Und ob dabei Pornoseiten oder Aktienkurse begutachtet werden, ist laut Brodil einerlei: "Wenn jemand allein im Büro sitzt und mit seinem Lebensgefährten zulässiger Weise telefoniert, kommt auch niemand auf die Idee, ihm schlüpfrige Gespräche zu verbieten. Dann wird das wohl im Internet auch nicht anders sein." Will der Arbeitgeber nicht, dass Seiten mit bestimmten Inhalten aufgerufen werden, muss er sie also explizit untersagen.

Keine Spielfilme

Wer nun aber meint, mangels ausdrücklichen Verbotes fortan im Büro Filme und Musik aus dem Internet herunterladen zu dürfen, wird enttäuscht. Brodil: "Riesige Datenmengen dürfen die Arbeitnehmer privat sicherlich nicht manipulieren, denn aus der Treuepflicht zum Arbeitgeber folgt, dass sie immer unter höchstmöglicher Schonung der Ressourcen vorgehen müssen."

Und als besonders ressourcenschonend gilt der Download von Spielfilmen sicher nicht.

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