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Brauchen wir ein neues Sparpaket?

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Die Maßnahmen des 1996 beschlossenen Strukturanpassungsgesetzes müßten - bei konsequenter und fortgesetzter Umsetzung - ausreichen, auch mittelfristig das Budgetziel zu erreichen.

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Die Maßnahmen des 1996 beschlossenen Strukturanpassungsgesetzes müßten - bei konsequenter und fortgesetzter Umsetzung - ausreichen, auch mittelfristig das Budgetziel zu erreichen.

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Die Budgetkonsolidierung prägt nicht nur die Budgetpolitik der Jahre 1996/97, sie wird auch in den kommenden Jahren die Entwicklung der öffentlichen Haushalte bestimmen. Das Ziel ist es, die Neuverschuldung im gesamten öffentlichen Haushalt auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 1997 zu reduzieren, um eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme Österreichs an der geplanten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ab 1999 zu erfüllen. Es ist aber notwendig, diese Quote der Neuverschuldung auch in den folgenden Jahren auf dem Niveau von drei Prozent zu stabilisieren.

Im Gegensatz zu bisher werden nunmehr die Budgets der einzelnen Gebietskörperschaften nicht mehr getrennt beurteilt, sondern als Gesamtheit gesehen. Das erfordert eine stärkere Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der Konsultationsmechanismus und der innerösterreichische Stabilitätspakt, der bis Ende 1998 abgeschlossen sein soll, bilden wichtige Bahmenbedingungen für diese notwendige Zusammenarbeit.

Die Gebietskörperschaften haben vereinbart, daß der Bund seine Neu-vterschuldung 1997 auf 2,7 Prozent des BIP begrenzt und die Länder und Gemeinden zusammen auf 0,3 Prozent. Der Bund hat seinen Voranschlag 1997 bereits auf dieses Ziel ausgerichtet. Auch die Länder haben ihre Budgets für 1997 an diese Ver-

einbarung angepaßt, obgleich eine Aufteilung auf einzelne Länder bisher nicht beschlossen wurde.

Im Jahre 1996 wurde ein Strukturanpassungsgesetz beschlossen, das alle Maßnahmen enthält, die den Bund und teils auch die anderen Gebietskörperschaften in die Lage versetzen, das angestrebte Budgetziel zu erreichen. Diesen Maßnahmen ging ein „Kassasturz” voraus, der für den Bund bei unveränderter Bechtslage (also ohne Maßnahmenpaket) für 1997 einen Anstieg der Neuverschuldung auf 6,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zeigte.

Das Osterreichische Institut für Wirtschaftsforschung hat für die Länder (mit Wien) eine ähnliche Bechnung vorgenommen, die ebenfalls steigende Defizite der Länder ergab. Einschließlich der Gemeinden wäre daher bei unveränderter Bechtslage für 1997 mit einem Defizit aller öffentlichen Haushalte von etwa acht Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen gewesen. Das bedeutet einen Konsolidierungsbedarf für alle Gebietskörperschaften zusammen von etwa fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts oder von rund 125 Milliarden Schilling, wovon etwa 100 Milliarden Schilling auf den Bund entfielen.

Die Bundesregierung beschloß, die Konsolidierungsmaßnahmen zu zwei Drittel durch Ausgaben und ein Drittel durch zusätzliche Einnahmen zu erreichen. Die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes entsprechen diesem Aufteilungsschlüssel. Die steuerlichen Maßnahmen bringen insgesamt rund 46 Milliarden Schilling, wovon etwa zwölf Milliarden Schilling den Ländern und Gemeinden zufließen, um ihnen durch zusätzliche Einnahmen einen entsprechenden Konsolidierungsspielraum zu verschaffen. Die Länder und Gemeinden haben darüber hinaus aber auch Einsparungsprogramme bei den Ausgaben beschlossen.

Insgesamt zeigen die Voranschläge der Länder für 1997, daß sie dem Konsolidierungskurs entsprechen.

Die vorläufigen Ergebnisse (des Bundes) für 1996 zeigen, daß die steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets realisiert wurden und auch die Ausgaben dem Voranschlag insgesamt entsprechen, sodaß die Äus-gangsbasis für 1997 tragfähig ist. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1997 wird den Konsolidierungskurs nicht behindern. In einigen Bereichen werden die Voranschläge 1997 voraussichtlich allerdings überschritten werden (etwa Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung, Familienlastenausgleich), aber es stehen diesen Mehrausgaben auch Einsparungen gegenüber (etwa bei den Zinsen). Es kann daher realistischerweise davon ausgegangen werden, daß der Voranschlag des Bundes 1997 eingehalten wird. Das gilt nach den vorliegenden Informationen auch für die Länder und voraussichtlich auch die Gemeinden.

Grundsätzlich reichen die im Strukturanpassungsgesetz beschlossenen Maßnahmen und die von den Ländern und Gemeinden getroffe-

nen Entscheidungen aus, um auch mittelfristig das Konsolidierungsziel zu erreichen. Es ist daher kein neues Sparpaket notwendig, allerdings setzt diese Annahme voraus, daß die beschlossenen Maßnahmen konsequent weitergeführt und nicht (teilweise) wieder rückgängig gemacht werden.

Es sind drei Aspekte bei den Ausgaben mittelfristig zu beachten, um die Konsolidierung abzusichern und um neue Maßnahmen zu vermei: den. Erstens, muß die Effizienz in der öffentlichen Leistungserstellung verbessert werden. Es wird erforderlich sein, verstärkt betriebswirtschaftliches Denken bei der Erstellung öffentlicher Leistungen zu berücksichtigen. Es ist erforderlich, umfassende Kostenrechnungen im öffentlichen Bereich einzuführen. Sie sind auch deshalb notwendig, um die Folgekosten von Gesetzen besser abschätzen zu können.

Das ist jedoch eine schwierige Aufgabe, die nur sehr mühsam umgesetzt wird. Das läßt sich an zwei Beispielen zeigen. Zum einen wurde bereits im Jahre 1992 ein Ministerratsbeschluß gefaßt, in den Zentralstellen (Ministerien) Kostenrechnungen einzuführen. Bisher hat nur das Wirtschaftsministerium und das Außenministerium diese Entscheidung umgesetzt. Zum anderen besteht schon seit 1993 im Bundeshaushaltsgesetz (14, Abs. 5) die Vorschrift, Bichtlinien für Folgekostenabschätzungen zu erlassen. Sie sind bisher noch nicht erfolgt. Kostenrechnungen sind jedoch notwendig, um mehr Effizienz in die öffentliche Leistungserstellung zu bringen.

Zweitens, ist es für eine verbesser-

te Effizienz notwendig, daß das zunehmende Auseinanderklaffen von Leistungserstellung und Finanzierung durch Transfers anderer Träger öffentlichen Bechts vermieden wird. Es lassen sich viele Beispiele anführen, die vom Pflichtschulbereich bis zur Wirtschaftsförderung reichen, wo dieses Auseinanderklaffen immer stärker wird. Insgesamt fließen gegenwärtig Transfers zwischen den verschiedenen Trägern öffentlichen Bechts in Höhe von etwa 270 Milliarden Schilling. Hier besteht ein nicht unerhebliches Einsparungspotential, ohne daß die Leistungserstellung eingeschränkt werden müßte. Es wird notwendig werden, die Finanzierung und die Leistungserstellung wieder stärker zusammenzuführen.

Der dritte Bereich betrifft die Transfers (einschließlich der Förderungen). Es wird notwendig sein, bei diesen Ausgaben die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes -auch in den Ländern und Gemeinden - konsequent weiterzuführen Die Erfahrung zeigt, daß es leichter ist, Leistungsverbesserungen nicht einzuführen, als bestehende Leistungen zu kürzen. Daher genügt es, die entsprechenden Maßnahmen konsequent umzusetzen.

Es wird erforderlich sein, die Vorstellungen, daß der Staat nicht alle Bisken umfassend decken kann, zu verstärken. Wenn es gelingt, die Maßnahmen einer effizienten Leistungserstellung durchzuführen und das Strukturanpassungsgesetz konsequent umzusetzen, dann ist ein neues Sparpaket nicht erforderlich.

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