Das soziale Netz enger knüpfen

Werbung
Werbung
Werbung

Hinter dem Schlagwort "Bedarfsorientierte Grundsicherung" steht ein Konzept, das helfen könnte, das Armutsrisiko in Österreich einzudämmen. Ein Plädoyer für das Recht auf Mindeststandards.

Angesichts der Andauer und Intensivierung sozialstaatlicher Herausforderungen ist das Thema Grundsicherung zu einem Dauerthema des gesellschaftspolitischen Diskurses geworden.

Denn selbst für so reiche Länder wie Österreich ist das Problem der Verarmung kein unbekanntes. So gehen Arbeitslosigkeit und atypische Beschäftigung unübersehbar auch mit materiellen und sozialen Problemen einher. Vor allem langfristige Erwerbslosigkeit, diskontinuierliche Erwerbsbiografien und bloß partielle Einbindung in den Arbeitsmarkt erhöhen das Verarmungsrisiko. Der österreichische Sozialstaat weist zwar eine beachtliche Reichweite auf, sichert vielen Beschäftigten den Lebensstandard bei Arbeitslosigkeit oder im Alter und dämmt damit die Armutsgefährdung ein. Ungeachtet dessen wird durch die bestehenden sozialen Sicherungssysteme weder Ausgrenzung noch Armutsgefährdung verhindert: Mehr als 13 Prozent der Erwerbslosen erhalten kein Arbeitslosengeld. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosengeldbezüge liegt unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der in Österreich als politisch bestimmte Armutsgrenze gilt. Stärker noch betroffen sind Bezieher der Notstandshilfe, Frauen ungleich mehr als Männer. Auch 40 Prozent der Frauenpensionen sind niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz, bei Realisierung der Regierungspläne im Bereich der Pensionen würde die Verarmungsproblematik noch weiter verschärft.

Nicht neu, aber aktuell

Vor diesem Hintergrund rückt also die materielle Grundsicherung, die so neu nicht ist, wieder in den Blickpunkt. Zu einer Intensivierung der Diskussion um alternative gesellschaftspolitische Ziele und Wege kam es in den vergangenen hundert Jahren in Phasen der gesellschaftlichen Entwicklung, in denen soziale Herausforderungen und die Rolle des Staates bei der Steuerung sozialer Probleme verstärkt im Blickpunkt politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen stehen.

Die Diskussion darüber hat in den vergangenen Jahrzehnten sehr unterschiedliche Konturen zutage gefördert - reichend von einem Grundeinkommen ohne Arbeit, wie es von Mitarbeitern der Katholischen Sozialakademie (ksoe) vertreten wird, einem Bürgergeld neoliberaler Prägung bis hin zu einer bedarfsorientierten Grundsicherung, die bei Grünen, der Sozialdemokratie und Gewerkschaften Anklang findet.

Die Konsequenzen, die aus diesen Konzeptionen für bestehende sozialstaatliche Sicherungssysteme resultieren, unterscheiden sich ebenso wie die damit verfolgten Zielvorstellungen. Nach dem Konzept der ksoe soll ein Grundeinkommen ohne Arbeit jedem eine angemessene Lebensführung ohne Rücksicht auf Einkommen und ohne Anbindung an Erwerbsarbeit ermöglichen - als Ergänzung des bestehenden Systems. Für die neoliberale Bürgergeld-Option sind neben der generellen Vorbeugung gegen Einkommensarmut vor allem die Verschlankung des staatlichen Umverteilungsapparates und der Abbau der Sozialbürokratie wesentliche Zielsetzungen - bei gleichzeitiger Ersetzung bestehender sozialer Sicherungssysteme.

Explizit auf die Armutsproblematik stellt dagegen das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung ab: Ausgehend von den angesprochenen Lücken der sozialen Sicherungssysteme, von gegebener Armut und sozialer Ausgrenzung ist das mit diesem Modell angepeilte Ziel in erster Linie die Vermeidung von Armut. Dies könnte durch die Einführung von Mindeststandards in die sozialen Sicherungssysteme erreicht werden. Darüber hinaus geht es darum, auch jenen Menschen Zugang zu sozialer Sicherung zu ermöglichen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber keinen Job finden können. Im Unterschied zur heutigen Sozialversicherung ist der Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung nicht an die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen gebunden.

Finanzierbar - je nach Willen

Am Bedarf orientiert heißt dabei, dass Einkommen angerechnet werden - auch von anderen Haushaltsmitgliedern. Die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern wird nicht aufgehoben.

Die bedarfsorientierte Grundsicherung zielt jedoch nicht darauf ab, das bestehende System der Sozialversicherung zu ersetzen. Vielmehr geht es darum, durch diese Form der Grundsicherung die lohn- und beitragsbezogenen Systeme zu ergänzen. Ersetzt würden nur einzelne, bisher schon bedarfsgeprüfte Leistungen wie die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, die Notstandshilfe und die Ausgleichszulage. Ihre Finanzierung erfolgt nicht über Beiträge, sondern aus dem Budget, also aus Steuermitteln.

Eine Berechnung des Aufwandes, bei der von der in der Armutsforschung geläufigen Grenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens ausgegangen wird, hat Folgendes ergeben: Würde die Ausgleichszulage, die das Armutsrisiko nicht verhindert, auf die Armutsgrenze von 770 Euro ( für einen Einpersonenhaushalt) beziehungsweise auf 1.155 Euro (für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen) angehoben, so würden die Kosten dafür - beim heutigen Stand der Leistungsbezieher und bei derzeit geltenden Regelungen - 130 Millionen Euro ausmachen. Würden zudem die Leistungen der derzeitigen Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe sowie für arme Familien auf das gleiche Niveau angehoben, würde dies derzeit einen Betrag von etwa 900 Millionen Euro erfordern. Es stellt sich nicht die Frage, ob wir uns dies leisten können, sondern ob wir uns dies leisten wollen. Armutsvermeidung ist in reichen Gesellschaften wie Österreich finanzierbar, aber es ist eine Frage der politischen Prioritäten.

Der Autor ist Professor am Institut für Staatswissenschaft der Universität Wien.

BUCHTIPP:

Bedarfsorientierte Grundsicherung

herausgegeben von Emmerich Tálos Verlag Mandelbaum

Wien 2003, 330 Seiten geb., e 18,-

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung