Der Schutz als Hindernis

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Menschen mit Behinderung sind im Job besonders geschützt. Sie können nur einvernehmlich oder mit Zustimmung des Bundessozialamtes gekündigt werden. Im Vorfeld der Wirtschaftskammerwahlen wird die Abschaffung dieser Regelung thematisiert.

Vergangene Woche präsentierte die Wirtschaftskammer eine neue Internetplattform. Unter der Adresse www.einstellungssache.at sollen arbeitsuchende Menschen mit Behinderung und einstellungswillige Unternehmer zusammengebracht werden. Auf der Seite ist davon die Rede, dass "arbeitssuchende Menschen mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen hoch motiviert" seien, zudem hätten sie den Vorteil, dass der Unternehmer eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen könne.

Im Zuge der Präsentation sprach Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl wieder einmal ein Thema an, das ihm schon lange im Magen liegt: der besondere Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte, also Mitarbeiter mit mindestens 50-prozentiger Behinderung. Für sie gilt, dass sie nur noch einvernehmlich oder mit Zustimmung des Bundessozialamtes gekündigt werden können, sobald sie mehr als sechs Monate im Betrieb arbeiten. Und das sei kontraproduktiv, weil sich viele Arbeitgeber vor dieser Beschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit fürchteten. Zwar muss jeder Betrieb mit mehr als 25 Arbeitnehmern für je 25 Mitarbeiter einen begünstigt Behinderten einstellen, sonst wird eine monatliche Ausgleichszahlung von 196 Euro fällig, aber das sei vielen immer noch lieber als die möglichen Scherereien durch den Kündigungsschutz. Der sei daher ein massives Einstellungshindernis und schade dadurch wieder denen, die er ursprünglich vor einem Jobverlust schützen sollte.

Mediator statt Sozialamt

Leitl wäre es lieber, einerseits die Ausgleichstaxe entfallen zu lassen, wenn ein Betrieb keinen geeigneten Arbeitnehmer mit Behinderung finde und andererseits den Kündigungsschutz überhaupt zu streichen und durch ein Mediationsverfahren zu ersetzen. Unter professioneller Anleitung soll also, geht es nach Leitl, im Konfliktfall eine für beide Parteien annehmbare, gemeinsame Lösung gefunden werden.

Auf freiwilliger Basis wird diese Mediation österreichweit längst angeboten. In allen Bundesländern haben sich zahlreiche Organisationen auf Arbeitsassistenz spezialisiert. Sie helfen Menschen mit Behinderung bei der Jobsuche, unterstützen sie bei Bewerbungsgesprächen und beim Arbeitseinstieg. Auch Unternehmer können sich an die Arbeitsassistenz wenden, beispielsweise wenn jemand mit Behinderung eingestellt werden soll. Die Arbeitsassistenz berät dann bei notwendigen Umbauten oder Änderungen der Arbeitsabläufe und bereitet auch die Mitarbeiter auf den künftigen Kollegen vor, klärt über besondere Bedürfnisse auf und hilft, Berührungsängste zu überwinden. Oder sie versucht eben, bei Konflikten und Krisen zwischen dem behinderten Mitarbeiter und den Kollegen oder Vorgesetzten zu vermitteln.

Mit unfairen Mitteln

Herbert Hametner ist Projektleiter Arbeitsassistenz beim Wiener Blinden- und Sehbehindertenverband. "In jedem zweiten Fall finden wir eine Lösung", erzählt er. Das Probleme Nummer eins, das von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen häufig an ihn herangetragen werde, sei die vermeintliche oder tatsächliche Minderleistung der Mitarbeiter mit Handicap. Was folge, seien Gespräche mit beiden Parteien, den Kollegen und dem Betriebsrat. "Oft sind einfach nur technische Hilfsmittel nötig oder der Mitarbeiter kann in eine andere Abteilung versetzt werden, wo das Problem nicht mehr besteht."

Dem Vorschlag Leitls, den Kündigungsschutz durch Mediation zu ersetzen, kann Hametner einiges abgewinnen. Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Behinderung loswerden wolle, würde ihm das ohnehin gelingen. "Ich kenne Fälle, in denen die Arbeitsbedingungen unerträglich gemacht wurden, indem zum Beispiel von dem unliebsamen Mitarbeiter die Arbeit abgezogen und auf die Kollegen verteilt wird", erzählt Hametner. "Dadurch wird der Druck der Kollegen so groß, dass viele freiwillig kündigen."

Franz Jank, Leiter der Personalwirtschaft beim öamtc sieht im besonderen Kündigungsschutz vor allem ein Einstellungshindernis. Als Vater einer gehörlosen Tochter setze er sich besonders für die Mitarbeiter mit Behinderung ein, erzählt eine Kollegin. Er betreut auch ein Projekt, bei dem junge Menschen mit Behinderung ein Jahr lang Berufserfahrung beim öamtc sammeln können, um sich bei der anschließenden Jobsuche leichter zu tun. Derzeit nehmen vier körperlich behinderte Jugendliche teil, im Laufe des Jahres sollen noch zwei weitere dazukommen. Ob der eine oder andere nach den zwölf Monaten nicht gleich beim öamtc weiterbeschäftigt wird? Jank: "Wir werden sehen. Aber ohne diesen Kündigungsschutz wäre das leichter, obwohl wir die Quote, zu der wir verpflichtet sind, natürlich erfüllen."

Weniger mit dem Vorschlag Leitls können dagegen die Vertreter der anderen Fraktionen anfangen, die zur Wirtschaftskammerwahl von 12. bis 15. März antreten. Der Spitzenkandidat des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, Christoph Matznetter, sieht im besonderen Kündigungsschutz kein großes Problem. "80 Prozent der Fälle werden ohnehin einvernehmlich gelöst, dann greift der Schutz ja nicht." Für die Fälle, in denen eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses nicht zustande kommt, hält er Mediation für eine zielführende Maßnahme, allerdings nicht statt des Verfahrens vor dem Bundessozialamt, sondern als Instanz davor: "Das ginge schneller und wäre im Interesse aller Beteiligten." Die Regelung über die Ausgleichstaxe zu ändern, ist für Matznetter das falsche Signal. "Die Taxen fließen als Solidarleistung in jene Betriebe, die Zuschüsse brauchen, weil sie Menschen mit Behinderung einstellen. Die sollen nicht durch den Wegfall der Ausgleichszahlungen einen finanzielle Nachteil haben."

Für den Bundesobmann des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Fritz Amann, "kommt eine Aufhebung des Kündigungsschutzes nicht in Frage." Er sei selbst Unternehmer, betont er im Furche-Gespräch, und habe drei geschützte Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Er wisse also, dass es in jedem Unternehmen möglich sei, etwas für Menschen mit Behinderung zu tun. Auch der Bundessprecher der Grünen Wirtschaft, Volker Plass, sieht im Kündigungsschutz kein großes Problem, da ihm ja eine sechsmonatige Frist vorangehe, in dem die Leistung des neuen Mitarbeiters überprüft werden könne. Allerdings ortet er in Leitls Vorstoß ein Beispiel für den "allgemein bei der Wirtschaftskammer herrschenden neoliberalen Mainstream, gesetzliche Rahmenbedingungen durch freiwillige Vereinbarungen ersetzen zu wollen".

Weitere Informationen im Internet:

www.arbeitsassistenz.or.at

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