Die erwünschte Niederlage

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In wenigen Wochen wird die WTO die Gentechnikklage der USA gegen die EU höchstwahrscheinlich zugunsten der USA entscheiden. Dabei wird klar: Klägerin und Beklagte ignorieren Gesundheit und Umwelt.

Wenn sich von 12. bis 18. Dezember Minister aus der ganzen Welt zum Gipfel der Welthandelsorganisation wto in Hongkong einfinden, geht es maßgeblich um die Zukunft der Landwirtschaft. Nicht umsonst gingen auch in Österreich im Vorfeld die Wellen hoch, als der britische eu-Außenhandelskommissar Peter Mandelson ohne Absprache verkündete, dass die eu bereit sei, die so genannten handelsverzerrenden Beihilfen um bis zu 70 Prozent zu kürzen. Bauernvertreter in ganz Europa warfen Mandelson vor, dadurch Zigtausende bäuerliche Arbeitsplätze leichtsinnig aufs Spiel zu setzen.

Verlorene Klage ...

Ein Thema, das wie kein zweites die zukünftige Landwirtschaft weltweit prägen könnte, soll in Hongkong jedoch - viele sagen bewusst - ausgespart bleiben: Die Gentechnik. Dennoch könnte es von Nichtregierungsorganisationen aufs Tapet gebracht werden, weil ein für die eu-Mitgliedsländer äußerst brisantes Urteil des wto-Schiedsgerichtes bereits feststehen dürfte: Die usa gewinnen ihre im Mai 2003 eingebrachte Klage, die die Europäische Union zwingen soll, alle Zulassungs- und Importbeschränkungen von gentechnisch veränderten Organismen (gvo) aufzuheben. Die Quelle dieser Information scheint jedenfalls zuverlässig zu sein: Die indische Alternativ-Nobelpreisträgerin, Physikerin und Menschenrechtsaktivistin Vandana Shiva leitete eine diesbezügliche Aussage des bis vor kurzen amtierenden wto-Generalsekretärs Panitchpakdi Supachai an Nichtregierungs-Organisationen weiter. Abgesehen davon hatten Experten von vornherein die Chance einer Ablehnung der Klage als äußerst gering eingestuft.

Die Auswirkungen eines solchen Urteils könnten enorm sein: Die usa haben auf Aufhebung des eu-Moratoriums für die Zulassung neuer gvo ebenso geklagt wie auf die Aufhebung nationaler Importverbote. Dieser Klage schlossen sich wenig später die ebenfalls stark auf Gentechnik setzenden Nationen Kanada und Argentinien an. Zwar ist dieses sechs Jahre währende eu-Moratorium seit dem Vorjahr mit der Neuzulassung von bisher insgesamt vier gvo bereits Geschichte, aber jede Neuzulassung war bisher unter den eu-Mitgliedsstaaten heftig umstritten - und kam jeweils nur nach dem Letztentscheid der eu-Kommission zustande. Doch mit dem Urteil der wto könnten mehr als 30 in den usa bereits zugelassene genmanipulierte Mais-, Soja- und Rapssorten in kürzester Zeit auch in die Europäische Union gelangen. Auch die für drei Gentech-Sorten geltenden nationalen Importverbote, die sich für Österreich bisher als durchaus praktikabler Schutz gegen den Anbau von gvo erwiesen hatten, wären laut wto-Entscheid aufzuheben.

... und der Verlierer jubelt?

Besonders kurios an diesem Fall ist die Tatsache, dass die eu-Kommission inhaltlich mit den usa weitgehend übereinstimmt: "Es kommt ihr sicher nicht ungelegen, diese Klage zu verlieren", verweist Bernhard Obermayr, wto-Experte von Greenpeace, auf die bisherige Zulassungspraxis und die Bekämpfung nationaler Importverbote durch die Kommission. "Die Einführung der Gentechnik soll so erzwungen werden, was aufgrund der ablehnenden Haltung der Bevölkerung ein demokratiepolitischer Wahnsinn ist." Ein Einspruch der eu-Kommission gegen das Urteil sei daher äußerst fraglich.

Sollte die eu als Ganzes oder einzelne Mitgliedsstaaten dem (voraussichtlichen) Urteil nicht nachkommen, so hätten die usa, Kanada und Argentinien die wto-konforme Möglichkeit, Strafzölle auf beliebige eu-Produkte zu verlangen. Den Ländern bliebe dann die Wahl, entweder Strafzölle zu zahlen oder die Gesetze nach dem Willen der Welthandelsorganisation zu ändern.

Maiskolben = Maiskolben

Eine Riesengefahr sieht Greenpeace-Experte Obermayr in möglichen Folgeklagen der usa. Denn sowohl wto als auch usa sehen in einem Maiskolben einen Maiskolben, egal ob traditionell oder genmanipuliert. Daher sei in weiterer Folge auch die eu-Kennzeichnungspflicht für genmanipulierte Nahrungsmittel in Gefahr. Dabei stehen die wto-Verträge, in denen der Welthandel über soziale, gesundheitliche oder umweltschutzpolitische Aspekte gestellt wird, im offenen Widerspruch zu anderen internationalen Abmachungen: So würde das internationale Biosafety-Protokoll den Staaten die Möglichkeit geben, das Vorsorgeprinzip auf gvo anzuwenden und diese zu verbieten. "Doch dieses Protokoll wird von der wto nicht anerkannt und dessen Durchsetzung kann nicht mit Strafzöllen durchgesetzt werden", erklärt Obermayr.

Sowohl wto als auch die usa pochen darauf, dass es keine wissenschaftlichen Beweise etwa für die Gesundheitsschädlichkeit von gvo gibt. Diese Ansicht vertritt auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa), deren Empfehlungen für die Vorgangsweise der eu-Kommission maßgeblich sind. Doch gerade die Argumentation der nicht erwiesenen Gesundheitsschädigung hat einen Pferdefuß: Die dafür notwendige unabhängige Risikoforschung existiert bisher auf der ganzen Welt so gut wie gar nicht. "Die Sicherheitstests sind schlecht und das Untersuchungsdesign ist so angelegt, dass man nichts findet. Wenn es dennoch zu besorgniserregenden Ergebnissen kommt, werden diese als unproblematisch hingestellt", erklärt der in Wien tätige Werner Müller, der zu den wenigen unabhängigen Risikoforschern gehört.

Diese Vorgangsweise sei deshalb möglich, weil für wirklich wissenschaftlich gültige, aufwendige Versuche schlichtweg kein Geld da sei - nicht zuletzt deswegen, weil die Gentechnikindustrie in engem (auch finanziellen) Kontakt mit den Universitäten stehe. So gibt es weltweit keinen einzigen Langzeitversuch, der sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Gentechnik-Nahrung oder -Futtermitteln beschäftigt. Ganz im Gegenteil: Die eu-Behörde efsa verstößt schon seit Jahren selbst gegen eu-Recht, indem sie die durch die eu-Verordnung 178/2002 vorgeschriebenen Langzeitversuche unterlässt. Stattdessen hat sie bei Zulassungsanträgen von gentechnisch veränderten Organismen bisher immer zugunsten des Antragstellers entschieden. Dabei wurden in den vergangenen Monaten einige Untersuchungen publik, die die Bedenklichkeit von gentechnisch manipulierter Nahrung zumindest nahe legen - egal ob bei den untersuchten Nagetieren nach dem Verzehr von genmanipulierten Erbsen Lungenkrankheiten, bei Gensoja eine erhöhte Sterblichkeit der Nachkommenschaft und bei Genmais veränderte Blutbilder festgestellt wurden.

Noch wenig Gentechnik

Fast zehn Jahre nach dem Beginn des Anbaus von gvo in Nord- und Südamerika sind die Äcker in Europa und weiten Teilen Asiens nach wie vor überwiegend gentechnikfrei. Überall auf der Welt wächst der Widerstand gegen die so genannte "Grüne Gentechnik", dementsprechend scheinen die Gentechnikkonzerne auf eine rasche Verbreitung ihrer Pflanzen zu drängen. Der Ausgang ist offen, wie Greenpeace-Mitarbeiter Obermayr erklärt: "Gentechnik in der Landwirtschaft zahlt sich nur unter riesigen, monokulturellen Bedingungen aus. Doch wenn die Agrarmultis diese Ware nicht absetzen können, werden sie sich etwas überlegen müssen."

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