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Die kranke Krankenversicherung

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Niemand muß heute wegen des Fehlens notwendiger finanzieller Mittel und einer dadurch unmöglichen, ausreichenden ärztlichen Behandlung sterben. Die soziale Krankenversicherung, die heute 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung umfaßt, garantiert eine ausreichende medizinische Betreuung. Dies ist die offizielle Lesart unseres Sozial- und Wohlfahrtsstaates. Entspricht diese Ansicht auch in jedem Falle der Wirklichkeit? Diese Frage drängt sich unwillkürlich auf, wenn man in überfüllten Ordinationen überforderten Ärzten gegenübersteht, die 60 und mehr Patienten samt einem Dutzend Hausbesuchen täglich zu „verkraften“ haben, oder wenn man ein Spitalsbett benötigt und kaum ein freies zu finden vermag — auch nicht in dringenden Fällen.

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Niemand muß heute wegen des Fehlens notwendiger finanzieller Mittel und einer dadurch unmöglichen, ausreichenden ärztlichen Behandlung sterben. Die soziale Krankenversicherung, die heute 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung umfaßt, garantiert eine ausreichende medizinische Betreuung. Dies ist die offizielle Lesart unseres Sozial- und Wohlfahrtsstaates. Entspricht diese Ansicht auch in jedem Falle der Wirklichkeit? Diese Frage drängt sich unwillkürlich auf, wenn man in überfüllten Ordinationen überforderten Ärzten gegenübersteht, die 60 und mehr Patienten samt einem Dutzend Hausbesuchen täglich zu „verkraften“ haben, oder wenn man ein Spitalsbett benötigt und kaum ein freies zu finden vermag — auch nicht in dringenden Fällen.

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Immer mehr entwickelt sich die medizinische Betreuung im Rahmen, unseres Sozialversicherungssystems zu einer Massenabfertigung. Der eigentlich und echt Erkrankte findet immer schwerer einen Arzt, der über genügend Zeit und Leistungsfähigkeit verfügt, um ihm jene fachlich qualitative wie auch persönliche Behandlung zuteil werden zu lassen, wie sie als ideal angestrebt werden sollte.

Nicht nur in Großbritannien, dem Mutterland einer extrem zentrali-stischen Organisationsform eines Gesundheitsdienstes, zeichnet sich eine Entwicklung ab, wo erst wieder der persönliche finanzielle Einsatz oder aber Beziehungen eine rasche und persönliche ärztliche Behandlung sicherstellen.

Es wäre billig und oberflächlich, für diese Tendenz die Ärzteschaft allein verantwortlich zu machen. Die Gründe liegen vielmehr in einer Fehlentwicklung der Krankenversicherung, die nicht nur die persönlichen Beziehungen vom Arzt zum Paitienten zerstört, sondern auch den Praxisstil beziehungsweise das fachliche und ethische Niveau weiter Teile der Ärzteschaft nicht gerade positiv beeinflußt Und formt. Der > Ausbau immer größerer- Kontrollmechanismen schafft keine Abhilfe gegenüber den zahlreichen Möglichkeiten des Mißbrauches. Das förmliche „Recht auf Kranksein“, wie es im System gelegen ist, absorbiert einen Großteil ärztlicher Dienstleistung mit Banalerkrankungen und belastet die Krankenversicherungsträger durch Arzt-, Medikamenten-, Spitalskosten und (bei den Arbeiterkrankenkassen) durch Krankengeld. Sollten die Verantwortlichen dies nicht erkennen, liegt in der derzeitigen Konstruktion der sozialen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Entwicklung, die in ihrer

Konsequenz zu unsozialen Zuständen führen wird. Dann nämlich, wenn der ernst Erkrankte oder jener, der rasch einen Arzt benötigt, erst recht in seine Börse wird greifen müssen, um einen Arzt als Privatpatient aufsuchen zu können.

Nichts weist darauf hin, daß die politischen Entscheidungsträger diese Gefahr erkennen.

Das Schweigen der Parteien

Die ÖVP-Regierung hat bei all ihren Reformbestrebungen auf verschiedensten Gebieten die Problematik der Krankenversicherung peinlichst ausgeklammert. Was in den letzten vier Jahren an „Initiativen“ entfaltet wurde, waren nur kurzfristige und — wie sich gezeigt hat — ungenügende Finanzierungsmaßnahmen, die zum Teil durch Leistungsverbesserungen von allem Anfang an paralysiert wurden. Selbst die „aktion 20“ hat in ihrem Versuch, das Konzept einer zukunftsorientierten Politik der nächsten Jahre zu gestalten, dieses Thema mit nichts-

sagenden und zu nichts verpflichtenden Leerformeln umgangen. Auch die SPÖ hat in ihrem „Humanprogramm“ die Rolle der Krankenversicherung in einer modernen Gesundheitspolitik praktisch totgeschwiegen, was besonders auffallend sein muß.

Dabei ist allein die finanzielle Situation der Krankenversicherung alles andere als gut anzusehen. Mehr als die Hälfte der Krankenversicherungsanstalten, darunter die größten Gebietskrankenkassen, sind in ihrer Gebarung passiv. Noch deutlicher zeichnen sich die Konturen der Krise bei den Spitälern ab.

2,5 Milliarden jährliches Defizit

Die Krankenhäuser Österreichs weisen einen jährlichen Abgang von mehr als 2,5 Millarden Schilling auf. Die Hauptursache liegt in der Tatsache begründet, daß die Betriebskosten eines Krankenhausbettes pro Tag je nach Ausstattung zwischen 300 und 500 Schilling betragen und diese Betriebskosten jährlich um zirka 10 Prozent steigen. Die vertraglich vereinbarten Kostenersätze der Krankenversicherungsträger decken dann kaum 50 Prozent. Der Abgang muß durch öffentliche Mittel gedeckt werden, die aufzubringen für die Länder und Gemeinden als Spitalserhalter immer schwieriger wird und auf Kosten anderer Verpflichtungen der Gebietskörperschaften gehen muß, wie etwa des Straßen- und Schulbaues. Die Gründe der Fehlentwicklung auf dem Sektor der Gesundheitspolitik im allgemeinen und der Krankenversicherung im besonderen sind mannigfach.

Einmal ist es die unerhörte Breiten-und Tiefenwirkung der medizinischen Wissenschaften, die für sich schon einen ständig steigenden Finanzbedarf erfordern. Zum anderen ist es der gewaltige Anstieg des Bedarfes an ärztlicher Dienstleistung, der immer mehr Ärzte und Sanitätshilfsdienste erfordert. Auch der Bedarf an Medikamenten steigt andauernd. Der Einfluß der

Massenmedien, die Verbreitung po-pulärmedizinischer Abhandlungen haben die Einstellung breiter Bevölkerungsschichten zu einer aktiven Gesundheitspflege und zur Beachtung echter oder scheinbarer Frühsymptome von Gesundheitsstörungen nachhaltig geändert. Eine Entwicklung, die durchwegs als positiv anzusehen ist, die aber wesentlich zur Kostensteigerung beiträgt. Die billigen Hausmittel wurden von anderen und teilweise teuren Medikamenten abgelöst. Geringfügige Störungen des Wohlbefindens werden heute mit Psychopharmaka, Nervenmitteln, Schmerztabletten und Verdauungspräparaten behandelt. Dieser Entwicklung steht die Krankenversicherung mit ihrer historisch bedingten und in der Zwischenzeit erstarrten Beitrags- und Leistungsstruktur mehr oder minder machtlos gegenüber. Die Krankenversicherungen der Arbeitnehmer waren ursprünglich soziale Hilfseinrichtungen eines begrenzten und zur Gründerzeit homogenen Riskenkreises. Mit der Ausweitung auf immer weitere Bevölkerungskreise, den fortschreitenden Differenzierungsprozeß der Arbeitnehmerschaft, des Strukturwandels vom einfachen manuellen Arbeiter zum Facharbeiter und des einfachen Angestellten zum modernen Industriemanagement wurde der Riskenkreis immer heterogener. Wenn der kleine Angestellte 2,4 Prozent seines Einkommens als Beitrag für die Krankenversicherung leistet, der Generaldirektor eines Unternehmens den gleichen Beitragsprozentsatz, jedoch nur bis zu einer Höchst-beitragsgrundlage von 4050 Schilling, ergibt sich ein paradoxes Bild: Der Generaldirektor erhält für einen Bruchteil seines Einkommens die gleiche Leistung wie der Hilfsarbeiter, der aber dafür einen größeren Anteil seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einsetzen muß. Die Umverteilungsfunktion als ein wesentliches Moment einer sozialen Krankenversicherung wurde im Laufe der Entwicklung so sehr redu-

ziert und verformt, daß heute die Masse der (relativ) sozial Schwachen die Minderheit der wirtschaftlich Starken trägt. Eine Perversion der Solidarität, die in interessanter Weise von den Gewerkschaften stillschweigend zur Kenntnis genommen wird.

Neuordnung des Beitragssystems!

Bei einer Neuordnung des Beitragssystems bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Die Versicherungspflicht an eine Einkommensgrenze zu binden und Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, aus der Versicherungspflicht zu entlassen. Hier könnten die Privatversicherungen diese Funktion übernehmen. Die andere Möglichkeit wäre die An-hebung und Koppelung der Höchst-beitragsgrundlage auf die Höhe der Beitragsgrundlage der Pensionsversicherung, zugleich mit Leistungsverbesserungen für diesen Personenkreis. Zum Beispiel: auf dem Sektor der Krankenhausbehandlung (Übernahme der Verpflegskosten für die 2. Klasse).

Jede Maßnahme, neue Beitragsleistungen zu erschließen, müßte Hand in Hand mit Maßnahmen gehen, die ein Versickern der vorhandenen Mittel in falsche und zweckwidrige Kanäle verhindern. Ohne sie wäre jede Maßnahme nur von bedingt zeitlicher Wirkung, die Krise würde in wenigen Jahren wieder akut werden.

Ein Großteil der Ausgaben für Medikamente zum Beispiel wird nicht für teure und medizinisch absolut notwendige Medikamente ausgegeben, sondern für eine Vielzahl relativ billiger, aber sehr verbreiteter Heilmittel. An der Spitze der Ausgaben für Arzthilfe liegen grippale Infekte und Erkältungskrankheiten. Die Baga-tellkrankheit dominiert bei den Ausgaben und konsumiert einen großen Teil der ärztlichen Leistungsfähigkeit.

Alle Appelle der Krankenversicherungsträger, Krankenscheine nur zu verwenden, wenn dies wirklich notwendig ist, verhallten ungehört. Hier drängt sich die Notwendigkeit auf, die Verantwortlichkeit des Versicherten dort anzusprechen, wo die meisten ansprechbar sind: beim Kostenbewußtsein. Das Fehlen dieses Kostenbewußtseins bei der Masse der Versicherten ist ein wesentlicher Grund der chronischen Finanzkrise der Krankenversicherung.

Das Ja oder Nein zur Frage eines Selbstbehaltes

ist eine Grundsatzentscheidung, die stark von der gesellschaftspolitischen

Einstellung bestimmt wird. Die Form, wie eine solche durchgeführt werden soll, ist in Anbetracht, daß einige Krankenversicherungen in Österreich eine solche sehr lange kennen und im Ausland — nicht zuletzt im sozialistischen Musterland Schweden — gehandhabt wird, von sekundärer Bedeutung. Sie muß einerseits an sich sozial vertretbar sein — insbesondere müßten einige chronische Krankheiten ausgenommen werden — anderseits so hoch angesetzt werden, daß sie den gewünschten Effekt zeitigen kann.

Auf diesem Weg könnte die Krankenversicherung in die Lage versetzt werden, ihr Leistungssystem auf das Notwendige zu konzentrieren und von der Vielzahl von Kleinleistungen zu befreien. Die Krankenversicherung wäre dann auch in der Lage, die noch heute vernachlässigte Früh-und Vorbeugeuntersuchung in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Nicht zuletzt sollte dem Arzt ermöglicht werden, sich dem Kranken mehr widmen zu können als im System der Massenmedizin. Auch sollte genügend Zeit und Arbeitskraft zur Frühuntersuchung scheinbar Gesunder zur Verfügung stehen. Die andere Alternative, die zentra-listische Durchorganisation und Finanzierung durch Steuermittel, Ausbau eines nach Parkinsons Gesetz immer stärkeren Kontrollapparates zur Beseitigung des Miß-brauches wäre keine echte Alternative. Sie wäre nur die Fortsetzung des jetzigen Systems der Massenmedizin mit allen ihren negativen Aspekten.

Die in letzterer Zeit vom Gesetzgeber, i eingeschlagene „computerbedingte' KonzentratkHwtendenz der zirka, <40 b österreichischen Kranken* kassen ist ein deutlicher Hinweis auf diese Entwicklung, die auf der gesellschaftspolitischen Linie nicht nur der sozialistischen Vertreter im Hauptverband der Sozialversicherungsträger liegt und konsequent gefördert wird. Und dies unter stillschweigender Assistenz sogenannter „bürgerlicher Vertreter“ und mancher ärztlicher Standespolitiker, denen Schillinge alles und Grundsätze nichts bedeuten. Die Ära der Enqueten und Reformpläne geht vorbei. Die nächste Regierung wird handeln müssen, ihre Entscheidungen werden nicht nur die Finanzstruktur der Krankenversicherung beeinflussen können. Allzuoft wird übersehen, daß gerade solche Entscheidungen Wegweiser einer gesellschaftspolitischen Entwicklung sind, deren Konsequenzen erst entdeckt werden, wenn eine Umkehr nicht mehr möglich ist

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