Ein großer Wurf gelungen

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Die frühere Wohltat Abfertigung wurde zur Plage. Die Reform war nötig, sie ist geglückt.

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Die frühere Wohltat Abfertigung wurde zur Plage. Die Reform war nötig, sie ist geglückt.

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Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat die Koalition die Weichen für ein sehr wichtiges Sozialgesetz gestellt. Es soll dem veränderten Arbeitsmarkt, der gesicherten Altersversorgung und Gerechtigkeitskriterien entsprechen. Gegenstand ist die Abfertigung der Arbeitnehmer. Die war eine Art Abfindung oder Übergangshilfe, die der Arbeitgeber zahlen mußte, wenn er das Dienstverhältnis eines Angestellten löste. Mittlerweile wurde sie auch für Arbeiter eingeführt und bei Pensionierung fällig gestellt. Damit wandelte sie sich zu einem angesparten Lohnbestandteil, der bei Selbstkündigung verloren ging. Auch andere negative Folgen traten auf. Betriebe nahmen das Ansteigen des Anspruchs in Sprüngen (nach 3, 5, 10, 15 und 20 Dienstjahren) zum Anlaß, sich rechtzeitig von Mitarbeitern zu trennen - mit ein Grund für zunehmende Beschäftigungsprobleme älterer Arbeitnehmer. Eine Wohltat wurde zur Plage. Besonders für die stark steigende Zahl kurzfristiger Einstellungen, die ohne Abfertigungsanspruch blieben.

Besonders der ÖAAB hat daher eine Reform urgiert. Scheint doch die von Gewerkschaftsseite vertretene Forderung nach Abfertigung auch bei Selbstkündigung kaum geeignet, die Probleme zu lösen. Dazu kam, das stete Ziel christlicher Soziallehre: einer Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Weiters gab es die Chance, in einem Zug die Altersversorgung zu verbessern, deren Sicherung problematischer wird. Die gefundene Lösung ist genial. Der Arbeitgeber zahlt keine Abfertigung mehr, sondern führt einen kostenmäßig entsprechenden Betrag (etwa 2,5 Prozent der Lohnsumme) an eine Pensionskasse ab. Würde eine Abfertigung fällig, kann der Arbeitnehmer entscheiden, ob er die angesammelte und verzinste Summe ausbezahlt oder in der Pensionskasse lassen will. Auch bei der Pensionierung gibt es ein Wahlrecht: Einmalbezug des angesammelten Kapitals oder andauernder Pensionszuschuß, (wie die Abfertigung mit sechs Prozent zu versteuern).

Ruin für Betriebe Es gibt nur Vorteile: Alle Arbeitnehmer kommen in Genuß der Regelung, ohne bei Arbeitgeberwechsel Verlust zu erleiden. Sie erhalten Wahlfreiheit über die Verwendung des Erworbenen. Auch die Wirtschaftsseite hat Erleichterungen. Die Pflicht entfällt, bei Kündigung relativ hohe Summen aufzubringen, was für kleinere Betriebe ruinös sein konnte. Ferner können die Pflichtbeiträge in den Fonds zur Insolvenzabdeckung deutlich gesenkt werden. Gerade das Einspringen für nicht aufzubringende Abfertigungen verschlang hier beträchtliche Mittel. Sehr erfreulich ist, daß über diese große Reform weitgehende Einigung zwischen den Regierungsparteien herrscht. Selbstverständlich sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, die erworbene Ansprüche wahren. Die Zeit reichte nicht, notwendige Gesetze fertig auszuverhandeln und zu verabschieden. Daher wurde von den Parteien je ein parlamentarischer Entschließungsantrag eingebracht, die den Inhalt der angepeilten Maßnahmen festlegen. Es sind zwei unterschiedliche Dokumente. Die ÖVP will, daß der Arbeitgeberbeitrag erst nach einem Jahr entrichtet wird und nach 25 Jahren Ansparzeit ganz entfällt. Das würde die Wirtschaft entlasten und brächte den Vorteil, daß ältere Arbeitnehmer "billiger" würden und mehr Einstellungschancen hätten.

Die SPÖ lehnt dies ab. Sie will dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, den Betrag bei Selbstkündigung in Anspruch zu nehmen. Während sich die Volkspartei auf Pensionskassen festlegte - deren es sieben gibt - spricht man auf der Gegenseite von Abfertigungskontos für jeden Arbeitnehmer. Das hieße, eine neue Sozialeinrichtung schaffen oder eine bestehende mit der Verwaltung gewaltiger Summen zu betrauen. Eine Frage mit grundsätzlichen Dimensionen!

Bremse für Kündigung In der nächsten Legislaturperiode sollte alles unter Dach und Fach sein. Die Differenzen erscheinen überbrückbar. Abgesehen von den Vorteilen für einzelne Beschäftigte und Betriebe ergeben sich positive Auswirkungen für die Volkswirtschaft. Die "Abfertigung neu" entspricht dem Grundsatz der Förderung von Mobilität. Es ist nicht sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer im Betrieb bleibt, einen attraktiven Wechsel in ein anderes Unternehmen sein läßt, weil er die Abfertigung nicht verlieren will. Umgekehrt entfällt freilich eine Bremse für Kündigungen. Diese Hemmung hat allerdings viel an wohltätiger Wirkung eingebüßt, weil die entsprechende Summe bei Pensionierung in jedem Fall aufgebracht werden mußte. Das war die Kehrseite der Medaille des versüßten Eintritts in den Ruhestand.

Gesamtwirtschaftlich gesehen ist günstig, daß eine ständige und beträchtliche Bildung von Kapital eingeleitet wird. Es kann für unentbehrliche Investitionen herangezogen werden und sichert dem einzelnen Anteile am Volksvermögen. Die Reservenbildung bei Betrieben war oft nur theoretisch. Insgesamt ist die angepeilte Reform ein großer Wurf, der bedeutenden Anforderungen des modernen Arbeits- und Wirtschaftslebens entspricht. Er sichert mehr Freiheit und ist ein Schritt zu individueller Vermögensbildung, ohne den einzelnen Zwängen auszusetzen. Man sollte sich mit der Umsetzung nicht viel Zeit lassen.

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