Hilfen zur beruflichen Integration

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Menschen mit Handicaps stoßen im Job oft auf Probleme - oder sind überhaupt arbeitslos. Ende 2012 waren von den 96.000 begünstigten behinderten Personen in Österreich knapp 8000 ohne Beschäftigung, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 9,2 Prozent. (7,8 Prozent sind es unter der Gesamtbevölkerung.)

Um die berufliche Integration zu forcieren, sind alle Arbeitgeber laut Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Mitarbeiter mindestens einen behinderten Menschen einzustellen. Ansons-ten ist eine Ausgleichtaxe von 238 Euro monatlich fällig. Vorbildliche Länder punkte Integration sind derzeit die Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, das Burgenland und Wien. Tirol und Vorarl-berg sind säumig, Niederösterreich erfüllt die Vorgabe exakt.

Abgesehen von der Beschäftigungspflicht gibt es zahlreiche Hilfen im Rahmen der nationalen Beschäftigungsoffensive zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung ( www.bundessozialamt.at, www.dabei-austria.at):

• Das Clearing oder Jugendcoaching soll den Weg in ein Lehrverhältnis erleichtern.

• Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) unterstützt Jugendliche im Betrieb. Bei Bedarf ist eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung möglich.

• Die Arbeitsassistenz begleitet bei der Arbeitssuche, hilft in der Anfangsphase sowie bei etwaiger Jobgefährdung.

• Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) bietet Menschen mit schwerer Behinderung (ab Pflegestufe 3) unentgeltliche Unterstützung durch einen persönlichen Assistenten.

Dazu kommen zahlreiche andere Initiativen: Der Österreichische Zivilinvalidenverband (ÖZIV) etwa bietet Firmentrainings an, um Mitarbeiter für den Umgang mit behinderten Menschen zu sensibilisieren ("Access“). Die Initiative "Support“ leis-tet kostenloses Coaching ( www.oeziv.org).

Und das von der Essl-Foundation ins Leben gerufene "Zero Project“ will mittels Publikationen, Kongressen und einer Website zum Abbau von Barrieren beitragen. Infos: www.zeroproject.org. (dh)

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