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„Krankj ammerei“

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In der Vorwoche wurde im Nationalrat mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ gegen die ÖVP das Agrarbudget 1971 beschlossen. Der ÖVP-Bauernbund begründete die Budgetablehnung mit dem Hinweis auf „unerträglich hohe Belastungen für die Landwirtschaft“, die mit 1 Milliarde Schilling (Erhöhung des Dieselölpreises, Kürzung des Düngemittelpreisausgleiches, starke Steigerung der Betriebsmittelkosten) angegeben wurden. Landwirtschaftsminister Dr. Weihs hingegen ist gegen die Krank-j ammerei der Landwirtschaft und meint, daß auch im Jahre 1971 bewährte Förderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft durch eine ausreichende Dotierung im Budget fortgesetzt werden können. Die Rationalisierung und Modernisierung der bäuerlichen Betriebe, die Verbesserung der Struktur-, Betriebs- und Marktwirtschaft sowie die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind die wichtigsten Schwerpunkte in der Agrarförderung, wobei die einzelbetriebliche Förderung, Bergbauern-betriebe ausgenommen, durch die Gewährung zinsverbilligter Kredite (Agrarinvestitionskredite, Agrar-sonderkredite) erfolgt, während für Maßnahmen, die der indirekten Einkommensverbesserung in der Landwirtschaft dienen, auch Subventionen gewährt werden. Das land- und forstwirtschaftliche Förderungsbudget des kommenden Jahres, bestehend aus der allgemeinen Förderung (flnanzgesetzliehe Bezeichnung „Ordinarium“) und dem Grünen Plan beträgt rund 1,18 Milliarden Schilling und entspricht etwa 1 Prozent der geplanten Gesamtausgaben d,es Bundes im Jahre 1971.

Auf die allgemeine Förderung entfallen 394,55 Millionen Schilling, davon sind für die Treibstoffverbilligung 280 Millionen Schilling vorgesehen. Der Grüne Plan 1971, die Säule der österreichischen Agrarförderung, ist mit 786 Millionen Schilling dotiert, so daß auch im kommenden Jahr die Schwerpunktmaßnahmen der Agrarförderung, die Verbesserung der Struktur- und Betriebswirtschaft sowie die Optimierung der Marktstruktur durchgeführt werden können. Für die Verbesserung der Produktionsgrundlagen in der tierischen und pflanzlichen Erzeugung sowie für das landwirtschaftliche Maschinenwesen enthält der Grüne Plan ebenfalls die notwendigen Mittel.

Hervorzuheben ist die Aufstockung des Agrarinvestitions-Kreditvolu-mens von 1,2 Milliarden Schilling im Jahre 1970 auf 1,4 Milliarden Schilling dm Jahre 1971, wobei für die Zinsverbilligung aus Mitteln des Grünen Planes zirka 250 Millionen Schilling zur Verfügung stehen.

Für die Preisausgleiche ist ebenfalls ausreichend vorgesorgt. Für den Milchpreisausgleich einschließlich des Gebarungsabganges des Milchwirtschaftsfonds wurden rund 1,83 Milliarden Schilling reserviert. Die Sozialleistungen des Bundes für die Bauern im Jahre 1971 werden um 33 Prozent höher sein als im Jahre 1970. Für die Pensionsver-sidherung stehen nämlich 782,5 Millionen Schilling (+ 243,3 Millionen Schilling), für die Bauernkrankenversicherung 313,9 Millionen Schilling (+ 47,9 Millionen Schilling) und für die Unfallversicherung 63,9 Millionen Schilling (+ 4,6 Millionen Schilling) zur Verfügung. Insgesamt werden die Sozialleistungen des Bundes für die Landwirtschaft 1,16 Milliarden Schilling ausmachen.

In diesem Zusammenhang muß auch der „Konjunkturausgledchs-voranschlag“ erwähnt werden, der für die Landwirtschaft im Jahre 1971 zirka 430 Millionen Schilling vorsieht, wovon für den Grünen Plan 151 Millionen Schilling reserviert wurden.

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