7125846-1997_04_12.jpg
Digital In Arbeit

Lohnt sich der Pensionszeiten-Nachkauf?

Werbung
Werbung
Werbung

Bis 1987 wurden die inländischen SchuF und Studienzeiten für die Pensionsberechnung gratis angerechnet. Obwohl sie manchmal sogar bescheidmäßig als Versicherungszeiten anerkannt worden sind, waren sie durch die Pensionsreform 1988 plötzlich weg und mußten nachgekauft werden; damals allerdings nur für die Höhe der Pension. Für die Anwartschaft blieben sie weiterhin wirksam. Der Nachkauf war zunächst noch moderat mit 2.829 Schilling für jeden Studienmonat (Schulmonate kosten immer exakt die Hälfte), dann aber ansteigend bis 1996 auf 4.446 Schilling.

Schon in der Vergangenheit haben sich oft Fälle ergeben, in denen der Nachkauf wirkungslos blieb, entweder weil die Pensionshöhe noch oben - mit 80 Prozent der Bemessungsgrundlage (nicht des Letztverdienstes wie bei den Beamten!) - begrenzt ist oder im Falle der Berufsunfähigkeit, da Zeiten bis zum 56. Lebensjahr auf alle Fälle angerechnet werden. Trotzdem: Man konnte den Nachkauf auch nur kurz vor Pensionsantritt tätigen. So war man vor kurzfristig wirksamen Überraschungen geschützt.

Nachkaufen erfordert zwei Abschätzungen: Die eigene Überlebenserwartung, in den meisten Fällen auch die der Witwe (Witwer eher selten) und die Beurteilung der Entwicklung und daher der Sicherheit unseres sozialen Pensionsversicherungs-Sy-stems.

Seit Juli 1996 ist alles ganz anders und seit 1. Jänner dieses Jahres wird der Nachkauf teuer.

Ein Studienmonat kostet dann: vor dem 40. Lebensjahr S 6.153 nach Vollendung des 40. Lebensjahres S 6.888 45. Lebensjahres S 9.234 50. Lebensjahres S 10.214 55. Lebensjahres S 13.660 60. Lebensjahres S 14.400 Praktisch wird damit jeder unter 40jährige gezwungen, jetzt eine Entscheidung zu treffen. Und das für 20 bis 30 Jahre (!) voraus. Da stellt sich dann doch die Frage: Und wie wahrscheinlich ist es, daß die heute versprochenen Pensionsleistungen auch in dieser Höhe einmal anfallen werden? Leider sind die offiziellen Auskünfte und Renditeberechnungen nicht sehr objektiv; sie haben eher die Tendenz, den Versicherten zum Nachkauf zu überreden. Vor allem werden die möglichen Renditen der Alternativen stark abgewertet.

Das Sparpaket hat die Österreicher für diese Problematik sensibilisert. Es dürfte niemanden mehr geben, der für . einen längeren Zeitraum noch glauben kann, daß die heute versprochenen Pensionsleistungen tatsächlich realisiert werden können.

Dazu kommt, daß jene magischen 80 Prozent Pension brutto vom Letztgehalt, von der die Österreicher - abgeleitet von den Beamtenpensionen -träumen, selbst netto langfristig eine Illusion sind, vor allem dann, wenn man nicht bis zum 65. Lebensjahr (Frauen bis 60) arbeiten will.

Vor allem wissen nicht alle Österreicher, daß die Pension nicht vom Letztgehalt, sondern nur von der „Bemessungsgrundlage“ berechnet wird. Das Verhältnis „Bemessungsgrundlage“ zum Letztverdienst beziehungsweise Höchstbeitragsgrundlage, verschlechtert sich nun durch die „Nettoanpassung“ (eingeführt mit der Pensionsreform 1993) laufend. Derzeit beträgt sie'nur 88 Prozent und wird sich in den nächsten Jahren auf zirka 80 Prozent weiter verschlechtern. Und das ergibt selbst dann, wenn man 80 Prozent „Stiegerungsfaktor“ (=Pensionsprozente) erreicht, eben nur 80 x 80=eine Pension von 64 Prozent des Letztverdienstes brutto. Will Mann aber schon mit 60 (mit 55 die Frau) in „Frühpension“ gehen, dann sinkt dieses Verhältnis noch weiter ab. Durch das Sparkpaket erhält man heute nur mehr einen Steigerungsfaktor von 60 Prozent (!), das heißt, die Pension erreicht nur mehr 60 Prozent x 80 Prozent = 48 Prozent brutto des Letztverdienstes. Eine weitere Verschärfung dieses Malus' bei der Früh-pension kommt sicher. Von einem Nachkauf auf einen so langen Zeitraum kann daher nur abgeraten werden.

Rentabilitätsüberlegungen sind daher nur sinnvoll

■ für einen überschaubaren Zeitraum von fünf bis maximal zehn Jahre, also für 50 bis 55jährige, die einen Nachkauf überlegen;

■ für alle, die noch vor Juli 1996 (richtigerweise) einen Antrag auf jNach-kauf zu den bis dahin günstigen Bedingungen von 4.446 Schilling gestellt haben und

■ für alle, vor allem Frauen, die den Nachkauf dazu brauchen, um überhaupt in Pension gehen zu können, das heißt, um die notwendigen Versicherungsmonate zu erreichen (nun mehr sind 420 Beitragsmonate oder 450 Versicherungsmonate bei Frühpension notwendig). Dazu kommt, daß als Übergangsregelung Teilanrechnungen beitragsfrei vorgesehen sind und zwar in Höhe von:

Geburtsjahrgang Männer Frauen

1937 1942 5/6

1938 1943 2/3

1939 1944 1/2

1940 1945 1/3

1941 1946 1/6

Ein Mann, Jahrgang 1939, braucht also nur die Hälfte der Zeit einsetzen.

Wieviel man nun tatsächlich beim Nachkauf erhält beziehungsweise welche Alternativen es zum-Nachkauf gibt, entnehmen Sie dem nebenstehen Kasten.

Der Autor ist

Pensionsversicherungsexperte.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung